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Die Luecke im Gesetz

Die Luecke im Gesetz

Titel: Die Luecke im Gesetz Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Ingo Lenssen
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Autofahren: Deutsche und internationale Führerscheine werden nicht anerkannt.
Nigeria , kein Auslieferungsverkehr – Hier ist die Homosexualität unter Männern strafbar, es drohen bis zu 14 Jahren Haft. (Bei Frauen ist Homosexualität legal.)
Nordkorea , kein Auslieferungsverkehr, für Demokraten aber sicherlich nicht als Wahlheimat zu empfehlen, hier ist es nicht so einfach mit der Meinungsfreiheit – Nach Berichten des Focus wartet auf Frauen der systematische sexuelle Missbrauch in den Gefängnissen und Umerziehungslagern.
Pakistan , kein Auslieferungsverkehr – Nasen- und Ohrenamputation bei einzelnen Straftaten möglich.
Saudi-Arabien – Nicht nur für Mord ist die Enthauptung mit dem Schwerte auf dem Marktplatz möglich.
Schweiz – ist bei Steuerstrafsachen sicher
Somalia , kein Auslieferungsverkehr – Homosexualität ist unter Strafe gestellt, dafür kann es bis zu drei Jahre Haft geben. Bei Diebstahl droht die Amputation mit einer Machete, auch die Auspeitschung ist als Strafe möglich.
Tadschikistan , kein Auslieferungsverkehr
Taiwan , derzeit noch kein Auslieferungsverkehr – Hier warnt das Auswärtige Amt vor Giftschlangen, besonders gefährlich ist die chinesische Kobra oder die taiwanesische Kobra. Hohes Schuhwerk ist im Land empfohlen!
Togo , derzeit kein Auslieferungsverkehr – Homosexualität ist unter Strafe gestellt, es drohen bis zu drei Jahre Haft.
Turkmenistan , kein Auslieferungsverkehr
Usbekistan , kein Auslieferungsverkehr

    Aber Merke: Für jedes Land, in das Sie fliehen wollen, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Sollten Sie glauben, mit dem mitgeführten Geld eine Aufenthaltserlaubnis zum Beispiel »bei einer sowieso korrupten Behörde« erwerben zu können, laufen Sie Gefahr, auch in diesem Land in Haft zu kommen. Kümmern Sie sich also nicht nur darum, welches Land kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland hat, sondern tragen Sie auch gleich dafür Sorge, wie und dass Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
14. Die Rückkehr nach Deutschland
    Sollten Sie den umgekehrten Weg gehen wollen und keine Lust mehr auf ein ausländisches Gefängnis haben, in dem Sie derzeit einsitzen – und sollten Sie versuchen wollen, nach Deutschland abgeschoben zu werden, weil dort die Haftbedingungen etwas angenehmer sind, so ist es eventuell möglich, dass Ihnen in Deutschland Ihre im Ausland verbrachten Hafttage angerechnet werden. Denkbar ist sogar, dass Ihnen mehr Hafttage in Deutschland angerechnet werden, als Sie tatsächlich im Ausland verbracht haben. Dies deshalb, weil die Haftbedingungen im Ausland zum Teil unangenehmer sind als in Deutschland.
    Nachfolgend eine Liste, wie viele Tage für eine ausländische Haft in Deutschland angerechnet werden. Zum Beispiel gilt 1 Tag in thailändischer Haft wie 2 Tage Haft in Deutschland (1:2).
Australien
(1:2)
Belgien
(1:1)
Brasilien
(1:2;1:2,5)
Dänemark
(1:1)
Dom. Republik
(1:3)
Ecuador
(1:2;1:3)
Estland
(1:1;1:2)
Frankreich
(1:1)
Griechenland
(1:1,5)
Großbritannien
(1:1)
Irland
(1:1)
Italien
(1:1)
Kamerun
(Einzelfallentscheidung)
Kenia
(Einzelfallentscheidung)
Kolumbien
(Einzelfallentscheidung)
Kroatien
(1:1)
Libanon
(Einzelfallentscheidung)
Luxemburg
(1:1)
Mazedonien
(1:3)
Marokko
(Einzelfallentscheidung)
Niederlande
(1:1)
Österreich
(1:1)
Paraguay
(Einzelfallentscheidung)
Polen
(1:1)
Portugal
(1:2)
Russland
(1:1,5)
Schottland
(1:1;1:2)
Schweden
(1:1)
Schweiz
(1:1)
Serbien
(1:1,5)
Slowakei
(1:2)
Spanien
(1:1–1:3)
Südafrikanische Union
(Einzelfallentscheidung)
Thailand
(1:2)
Tschechien
(1:1)
Türkei
(Einzelfallentscheidung)
Ungarn
(1:1)
USA
(1:1)
Weißrussland
(1:2)
    (Quelle: § 51 Nr. 6 C StGB)
15. Die Förderung sexueller Handlungen
    Sarah K. war völlig verzweifelt. Sie war alleinerziehende Mutter einer 14-jährigen Tochter. Das Mädchen hatte nun seit drei Monaten einen 15-jährigen Freund und brachte ihn an einem Samstagabend mit nach Hause. Der Junge war schon des Öfteren zu Besuch gewesen, allerdings fragten die Jugendlichen an diesem Abend zum ersten Mal, ob sie gemeinsam bei dem Mädchen übernachten dürften. Sarah K. stimmte zu.
    Als Sarah K. am Montagmorgen von ihrer Nachbarin deswegen zur Rede gestellt wurde, fiel sie aus allen Wolken. Die Nachbarin erklärte ihr, dass sie sich strafbar gemacht hätte, da sie es zugelassen habe, dass die Jugendlichen gemeinsam übernachten. Dies sei »Unterstützung sexuellen Missbrauchs«. Die Nachbarin drohte, diese Angelegenheit dem Jugendamt mitzuteilen.
    Sarah K. hatte nun große

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