Die Luecke im Gesetz
müssen, hatte er natürlich selber mitgebracht.
§ Gute Nerven hatte er für den Reklamationstrick gebraucht. An einem Tag kaufte er eine teure Bohrmaschine. Den Bon dafür nahm er am Tag danach mit in den Laden, hob die teure Bohrmaschine aus dem Regal, ging zum Servicemitarbeiter und erklärte, die Bohrmaschine sei defekt. Dieser hatte dann meist ohne große Anstalten eine Austauschbohrmaschine aus dem Regal geholt und Thorsten W. durch die Kasse begleitet.
§ Wenn man sehr aufmerksam sei und die Überwachungskameras kennen würde, so berichtete Thorsten W., könne man die Sachen auch einfach in einer Alukühltasche oder in einen mit Aluminium ausgekleideten Rucksack stecken. Allein mit dem Aluminium hätte er schon viele Diebstahlanlagen überlistet.
§ Zu guter Letzt erklärte Thorsten W. dem Richter noch, dass man nach dem Prinzip Pay1Take2 in die Tageszeitschrift, die man regulär bezahlte, vorab auch noch eine teure Fachzeitung stecken könnte.
Natürlich dauerte die Hauptverhandlung mehrere Stunden. Und natürlich erhielt Thorsten W. am Ende eine saftige Strafe. Aber es war eine Bewährungsstrafe. Die 250 Sozialstunden, die er abzuleisten hatte, nahm Thorsten W. gerne auf sich. Er hatte dem Richter versprochen, dass mit seiner Diebstahlkarriere endgültig Schluss war. Tatsächlich habe ich Thorsten W. ein paar Jahre später als offensichtlich seriösen Familienvater nur einmal zivilrechtlich beraten.
Merke: Es gibt Situationen, in denen nur noch die Lebensbeichte hilft.
13. Die Flucht aus Deutschland und die Auslieferung
Viele Mandanten fragen mich immer wieder, wohin Straftäter flüchten können, wenn sie sich strafbar gemacht haben und nicht in ein deutsches Gefängnis wollen.
Nachfolgend aufgrund des großen Interesses eine Auflistung der Länder, die nicht oder noch nicht nach Deutschland ausliefern. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass man in Anbetracht der »Attraktivität« der Länder immer darüber nachdenken sollte, ob man in Deutschland nicht doch reinen Tisch machen will.
Diese Liste ist alphabetisch sortiert, sie ist nicht nach dem Attraktivitätsgrad der Staaten geordnet. Zusätzlich enthält sie Hinweise zu Besonderheiten.
Afghanistan , kein Auslieferungsverkehr (eventuell etwas zu rechtsfreier Raum und als Domizil vielleicht nicht gerade einladend)
China , noch kein Auslieferungsverkehr – Die Todesstrafe droht hier schon beim Diebstahl von Benzin.
Dschibuti , kein Auslieferungsverkehr
Guatemala , kein Auslieferungsverkehr
Irak , ist sicher, was die Auslieferung angeht …
Iran , kein Auslieferungsverkehr, wobei die Attraktivität dieses Fluchtlandes sicherlich von jedem Einzelnen gesondert zu überprüfen ist. – Achtung: Hier ist als Todesstrafe noch die Steinigung möglich (wobei die Steine nicht so klein sein dürfen, dass sie nicht zum Tode führen, aber auch nicht so groß sein dürfen, dass ein einzelner sofort zum Tode führt); für kleinste Delikte droht manchmal schon die Auspeitschung. Die Todesstrafe droht auch Konvertiten (falls Sie glauben, Sie könnten vom Islam zum Christentum überwechseln).
Jordanien , kein Auslieferungsverkehr (wenn da aber mal bloß keiner draufkommt, dass Sie nirgendwo anders mehr hin können) – Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten; auch ist bedenklich, dass der Bezirksgouverneur Sie auf unbestimmte Zeit in Haft nehmen kann, wenn Sie verdächtig sind, eine Gefahr für die Gesellschaft darzustellen (eine Begründung braucht er nicht).
Kambodscha , kein Auslieferungsverkehr – Wenn Sie die Königsfamilie beleidigen, können Sie dafür ins Gefängnis wandern.
Kasachstan , kein Auslieferungsverkehr
Kirgistan , kein Auslieferungsverkehr (aber dicke Jacke mitnehmen)
Kuba , kein Auslieferungsverkehr und sicherlich eines der attraktiveren Länder
Laos , keine Auslieferung – Hier droht die Todesstrafe schon beim Besitz von 500 g Heroin.
Liechtenstein , bei fiskalischen Vergehen kein Auslieferungsverkehr
Macao , kein Auslieferungsverkehr
Malaysia , kein Auslieferungsverkehr
Monaco , bei fiskalischen Vergehen kein Auslieferungsverkehr
Mongolei , kein Auslieferungsverkehr, aber was soll man hier wirklich mit seinem Geld anfangen? – Das Auswärtige Amt warnt vor einem Fußmarsch allein in der Dunkelheit, vor allem in Ulaanbaatar. Autofahrer seien darauf hingewiesen, dass 0 Promille gelten.
Myanmar , kein Auslieferungsverkehr – Bei geringem Drogenbesitz drohen mehrjährige Haftstrafen. Achtung auch beim
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