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Die Luecke im Gesetz

Die Luecke im Gesetz

Titel: Die Luecke im Gesetz Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Ingo Lenssen
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an das Opfer mit einer erneuten Entschuldigung und dem Angebot der Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 3.000,- € auf. Wir erhielten keine Antwort.
    Am Tag des Prozesses verabredete ich mich eine halbe Stunde vor dem Termin mit meinem Mandanten, um nochmals zu versuchen, auf das Opfer zuzugehen. Ich sprach den jungen Mann an, der zunächst ablehnend reagierte, dann aber doch zu einem Gespräch mit meinem Mandanten bereit war. Als der Prozess begann, hatten sich beide die Hand gegeben.
    Im Laufe der Zeugenvernehmung fragte ich das Opfer, ob es tatsächlich an einer Verurteilung meines Mandanten interessiert sei? Der junge Mann verneinte und erklärte, dass er das Verhalten meines Mandanten natürlich nicht in Ordnung fand. Allerdings habe sich dieser mittlerweile bei ihm entschuldigt und ihm ein angemessenes Schmerzensgeld angeboten. Für ihn sei die Geschichte damit eigentlich erledigt.
    Nach dieser Aussage sahen weder Staatsanwalt noch das Gericht weiterhin eine Veranlassung, in diesem Verfahren ein Urteil fällen zu müssen. Da Tim W. nicht vorbestraft war und für ihn Jugendstrafrecht anwendbar war und weil er sich redlich um Entschuldigung und eine Schadenswiedergutmachung bemüht hatte, wurde unter der Auflage der Schmerzensgeldzahlung das Verfahren eingestellt.
    Merke: Eine Entschuldigung hilft immer – auf jeden Fall einem selbst.
6. Die Schmerzensgeldtabelle
    Hartmut B. war das Opfer einer Körperverletzung geworden. In einer Kneipe hatte ihn der Täter ohne Vorwarnung mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Hartmut B. erlitt einen Jochbeinbruch, ihm wurde eine Metallplatte eingesetzt, und er sah seit diesem Zeitpunkt immer Doppelbilder. In einem Schmerzensgeldprozess wurden ihm 12.000,- € zugesprochen.
    Damit Sie einen groben Anhaltspunkt haben, für welche Verletzung Sie wie viel Schmerzensgeld verlangen können, seien nachfolgend beispielhaft Schmerzensgeldbeträge zu den jeweiligen Verletzungen aufgeführt:
Schädelprellung durch Faustschlag
1.000,- €
Handgelenkfraktur
1.250,- €
Hundebisswunde Knie und Oberschenkel
2.000,- €
Leichte Gehirnerschütterung und Verlust von zwei Zähnen
2.000,- €
Fraktur der neunten Rippe und Pneumothorax
3.000,- €
Leichte Gehirnquetschung mit Verlust des Geruchssinns
5.500,- €
Verlust eines Hodens ohne Beeinträchtigung der Zeugungsfähigkeit
10.000,- €
Sexueller Missbrauch über zwei Jahre
12.000,- €
Amputation des rechten Mittelfingers
15.000,- €
Erblindung des rechtes Auge nach Körperverletzung
15.000,- €
Verlust von vier Fingern an linker Hand unter Todesangst
20.000,- €
Verlust der linken Ohrmuschel durch Abriss
20.000,- €
Amputation des linken Unterschenkels
30.000,- €
– 40.000,- €
Verlust von Milz und Gallenblase, zahlreiche Frakturen
30.000,- €
Brutale Vergewaltigung
40.000,- €
Amputation des linken Oberschenkels nach ärztlichem Behandlungsfehler
47.500,- €
Risswunden an Vorhaut und Penis, beide Hoden von Hund abgebissen
50.000,- €
Verlust der Gebärmutter nach ärztlichem Behandlungsfehler
50.000,- €
Nahezu völlige Erblindung eines Kleinkindes durch Schütteltrauma
75.000,- €
Abriss des rechten Arms, des Schlüsselbeins und Schultereckgelenks sowie Ober- und Unterschenkelfraktur, zudem Kreuzbandriss im Knie
70.000,- €
+ 200,- €
monatliche Rente
Querschnittslähmung unterhalb des siebten Brustwirbels nach Rückenmarksabriss
85.000,- €
Schwere Schädel- und Hirnverletzungen – Kläger wird nie mehr über das Niveau eines 10-Jährigen verfügen
150.000,- €
Querschnittslähmung nach Wirbelsäulen-OP – schwerer Pflegefall nach ärztlichem Behandlungsfehler
300.000,- €

7. Die Chance auf den Freispruch
    Wissen Sie eigentlich, wie viele Strafrechtsverfahren in Deutschland mit einem Freispruch enden? Immer wieder werde ich mit dieser Frage konfrontiert. Auch werde ich immer wieder gefragt, wie es denn sein kann, dass es für ein und die gleich Tat unterschiedliche Strafmaße gibt. Tatsächlich liegt dies daran, dass Straftaten nie gleich sind, die persönliche Vorgeschichte des Täters ist immer eine andere und wenn auch die Tatausführung deckungsgleich ist, stellt dies eine absolute Ausnahme dar. Und dann kommt noch hinzu, dass jeder Richter einen anderen persönlichen Hintergrund hat, ein eigenes Gerechtigkeitsempfinden hat.
    Aber zurück zu den Freisprüchen und sehen Sie selbst, die einzelnen Bundesländer weisen unterschiedliche Freispruchquoten auf. Gemäß der Tabelle unten scheint das Land Niedersachsen das

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