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Die Luecke im Gesetz

Die Luecke im Gesetz

Titel: Die Luecke im Gesetz Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Ingo Lenssen
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    Sollte ich bis zum Ablauf des Fristdatums keine Antwort von Ihnen erhalten haben, so werde ich den zuständigen Landesdatenschutz-Beauftragten über Ihr Verhalten informieren. Des Weiteren werde ich nach Fristablauf einen Anwalt aufsuchen, mit dem ich den Klageweg besprechen werde.
    Mit freundlichen Grüßen
    (Vorname, Name)

Kapitel 4
Zivilrecht
    1. Und Sie haften nicht
    Ein Fall aus der Kanzlei: Ein Vater saß vor mir, völlig verzweifelt. Seit zwei Jahren lebte er nun alleine mit seinen zwei Söhnen, vorangegangen war eine Scheidung, die es in sich hatte. Die Ehefrau war für ihn völlig überraschend aus der gemeinsamen Wohnung aus- und in die Nachbarschaft bei einem acht Jahre jüngeren Mann eingezogen. Siebzehn Jahre Ehe waren dahin, geblieben war ihr Vorwurf, dass er ihr keine Wertschätzung mehr entgegenbringen würde. Doch damit nicht genug: Nun war auch noch vor zwölf Woch en sein Haus abgebrannt.
    Die Brandursache hatte die Polizei nicht feststellen können, das Verfahren war mittlerweile eingestellt worden, aber jetzt wollte die Versicherung Geld von ihm. Er legte mir das Schreiben der Versicherung vor, das allerdings an seinen minderjährigen Sohn gerichtet war. Ich erklärte ihm erst einmal, dass ihn das nicht tangieren müsse, weil die Forderung ja nicht ihn treffe, sondern sein Kind. Er schüttelte verzweifelt den Kopf und stöhnte, dass dies doch dasselbe sei, er hafte doch für seinen Sohn.
    Dass er hier einem Irrtum aufsaß, machte ich ihm dann doch recht schnell klar. Eltern haften nämlich nicht für ihre Kinder, jeder ist für sein eigenes Handeln verantwortlich. Und die Schilder, auf denen etwas anderes steht, sind grundsätzlich falsch und können keine Haftung begründen. Eltern haften für ihre Kinder nur dann, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Wenn also ein 12-Jähriger nach der Schule einen Abstecher auf eine Baustelle macht und dort einen Schaden anrichtet, haften die Eltern nicht, wenn sie ihr Kind einmal darauf hingewiesen haben, dass das Betreten von Baustellen untersagt ist. Denn man kann von den Eltern nicht verlangen, dass sie ihren 12-Jährigen auf Schritt und Tritt beobachten.
    Schnell hatte ich das Schreiben an die Versicherung diktiert. Ich legitimierte mich erst einmal für den Jungen, natürlich mit Vollmacht des Vaters, und erklärte zum einen, dass der Junge keinerlei Zahlungen leisten würde, und verwies zum anderen auf das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte, in der stand, dass eine tatsächliche Brandursache nicht herausgefunden worden war.
    Das war nun kein großes Hexenwerk für einen Anwalt, aber ein einfaches Schreiben, das die tagelangen, wenn nicht sogar wochenlangen Sorgen eines Mannes um die eigene Existenz und um die Existenz seines Sohnes in Wohlgefallen auflöste.
    Merke: Sie haften nicht in jedem Fall für Ihren Sprössling!
2. Hund ist nicht gleich Hund
    In der Klageschrift, die vor mir lag, war ein Szenario geschildert, das man fallspezifisch meist mit einem Briefträger verbindet. Diesmal war es jedoch ein einfacher Fußgänger, der eines schönen Tages an einem Vorgarten entlangschlenderte. Doch er hatte an diesem Tag Pech, weil sich ein Hund im Vorgarten langweilte und auf Abwechslung wartete. – Die Klageschrift beschrieb dieses Tier als knurrendes, zähnefletschendes Monster. – Der Fußgänger entschied sich, den Blick nicht auf dieses Ungetüm zu richten, nicht auf diese Bestie, denn er hatte irgendwo gehört, dass der Blickkontakt zwischen Hund und Opfer unbedingt zu vermeiden sei. Doch es half ihm nichts. Das Monster kam drohend näher, der Fußgänger beschleunigte seinen Schritt, bis er anfing zu laufen, was dann natürlich bei der Bestie das entscheidende Signal auslöste. Was dann passierte, war wie folgt in der Klageschrift beschrieben:
    »Als der Kläger dann weglaufen wollte, sprintete die Bestie auf ihn zu und fiel über ihn her. Nachdem der Kläger zu Fall gekommen war, ließ das wütende Tier nicht mehr von ihm ab.«
    Noch heute habe er Angst, sagte der Kläger vor Gericht, er würde nachts wach werden und an einem fremden Grundstück ohne Umzäunung wolle er nie mehr vorbeilaufen. Nur mit größtem Glück sei er vor größeren, körperlichen Schäden bewahrt geblieben. Der Sachschaden an Hemd und Hose sei das kleinste Übel, er rechne mit monatelangen, wenn nicht sogar

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