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Die Luecke im Gesetz

Die Luecke im Gesetz

Titel: Die Luecke im Gesetz Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Ingo Lenssen
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jahrelangen psychologischen Heilbehandlungskosten. Und die wolle er vom Besitzer der Bestie erstattet bekommen.
    Im Gerichtsverfahren musste sich der Richter beherrschen. Aber nicht, weil er von der Tat der Bestie so erschüttert war, sondern weil er erfuhr, dass das geschilderte Monster ein Dackel war. Tatsächlich hatte dieser Kampfdackel das Opfer verfolgt, er hatte ihm in die Hose gebissen und ihn dadurch zu Fall gebracht. Neben der Hose war auch das Hemd beschädigt worden.
    Der Besitzer des Hundes, mein Mandant, erkannte selbstverständlich den Schadensersatz für Hemd und Hose an und legte noch zweihundert Euro Schmerzensgeld für den Schrecken oben drauf. Aber das war es dann auch, denn sein Dackel war mitnichten dieses beschriebene Monster. Den vom Kläger begehrten Schadensersatz für psychologische Heilbehandlungskosten und alles Weitere wies das Gericht zurück.
    Merke: Übertreibungen führen nicht unbedingt zum Ziel!
    In einem vergleichbaren Fall, der vom Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden wurde, gebärdete sich allerdings ein Dackel als Monster. Er brachte dem Opfer, das einen akuten Diabetes-mellitus-Anfall hatte und hilflos am Boden lag, nicht nur Risswunden an Penis und Vorhaut bei, er biss dem Opfer auch beide Hoden ab. Dafür gab es dann auch rund 50.000 € Schadensersatz und Schmerzensgeld von der Tierhalterversicherung.
3. Der Zechpreller
    Ulli M. berichtete mir, dass er und Alex B. die einzigen Spieler waren, die mit der gegnerischen Eishockeymannschaft gefeiert hätten. Jeff T., der gegnerische Mittelstürmer, hatte Geburtstag gehabt und zur Feier des Tages die gesamte Mannschaft sowie Ulli M. und Alex B. eingeladen. Er hatte Ulli M. gebeten, dafür eine Kneipe zu organisieren. Sie hatten es richtig krachen lassen und bis zum Umfallen gefeiert. Gegen drei Uhr war Ulli M. plötzlich der Einzige, der mit Alex B. noch im Lokal saß und das letzte Bier trank. Völlig überrascht waren sie dann, als der Wirt ihnen die Rechnung präsentierte. Obwohl sie nicht mehr ganz nüchtern waren – immerhin hatte jeder von ihnen zehn Bier getrunken – waren sie noch so helle, dass sie erkannten, dass sich die Höhe der Rechnung auf 1.800,- € belief. Ulli M. zahlte.
    Nun – völlig ernüchtert – saßen Ulli M. und sein Freund Alex B. vor mir und fragten mich, ob sie die Rechnung überhaupt hätten bezahlen müssen? Die beiden fanden das ungerecht, da sie ja damals nur deshalb zahlen sollten, weil sie die Einzigen waren, die der Wirt gekannt hatte. Sie erklärten mir, dass die gegnerische Mannschaft aus dem Ausland gewesen sei und der Wirt sicherlich nicht oder nur mit großem Kostenaufwand an sie herankäme. Ulli M. hatte auch moralische Bedenken, das Geld vom Wirt zurückzuverlangen.
    Juristisch ist es jedoch so, dass Ulli M. rechtlich nicht verpflichtet war zu zahlen. Es zahlt nämlich nicht der Letzte, sondern immer der, der die Zeche verursacht hat. Mein Mandant war lediglich dazu verpflichtet, die Anzahl Biere zu bezahlen, die er selbst getrunken hatte. Und genau dies haben wir dem Wirt dann auch mitgeteilt. Die bereits bezahlte Zeche bekam mein Mandant auf sein Konto zurücküberwiesen, natürlich mit Abzug seiner zehn Bier.
    Dennoch ließ die ganze Geschichte Ulli M. nicht ruhen. Er nahm Kontakt mit Jeff T. auf und erzählte ihm die Sache mit der Rechnung. Der entschuldigte sich daraufhin für sein Versehen und sein Fehlverhalten und überwies unverzüglich die Zeche. Die Rechnung des Wirtes wurde im Nachhinein also doch noch vom Richtigen bezahlt.
    Merke: Achten Sie stets darauf, mit wem Sie in eine Kneipe gehen. Ab und zu sind »Champagner-Freunde« dabei, die gerne die Verantwortung für den eigenen Deckel vergessen.
4. Abzocktricks beim Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen
Abzocktrick 1 beim Kauf
    Harry S. hatte sein Auto im Internet und in einer Tageszeitung zum Verkauf angeboten. Daraufhin meldete sich ein Käufer aus dem Ausland, der großes Interesse an dem Wagen zeigte. Er begann gleich am Telefon, mit Harry S. zu verhandeln. Zu dessen Überraschung ging es dabei aber gar nicht um den Preis, sondern nur um Übergabemodalitäten. Harry S. schilderte mir, dass er sein Glück damals kaum fassen konnte.
    Als der potenzielle Käufer dann bei Harry S. auftauchte, hatte er anstelle von Bargeld jedoch einen Scheck dabei. Dieser Scheck war noch dazu auf eine höhere Summe ausgestellt als vereinbart. Der ominöse Käufer erklärte dies damit, dass er den Wagen für einen Bekannten erwerben

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