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Die Plastikfresser

Die Plastikfresser

Titel: Die Plastikfresser Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Kit Pedler und Gerry Davis
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gereinigten Kleidungsstücke wieder angelegt werden. Es wird sich in einigen Fällen eventuell als notwendig erweisen, daß Kleidungsstücke einbehalten werden müssen. Den betroffenen Personen wird Ersatzkleidung ausgehändigt. Nach erfolgter Entseuchung ist die ungehinderte Abreise gestattet, eine Rückkehr in den Sperrbezirk jedoch ausgeschlossen.
    Gültig nur für Personen, die nicht ihren ständigen Wohnsitz im Sperrbezirk haben, sich jedoch darin aufhalten:
    Sie sind hiermit aufgefordert, sich zu einem der auf Liste A aufgeführten Hotels zu begeben, wo Ihnen Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt wird. Dort werden numerierte Ausweisplaketten ausgegeben, die am Rockaufschlag zu tragen sind und auf denen die nächstgelegene Entseuchungsstelle angegeben ist. Sie werden ersucht, das Ihrem Standort am nächsten liegende Notaufnahme-Hotel auf dem direktem Wege aufzusuchen und möglichst keine anderen Orte zu betreten.
    Diese Anweisungen gelten für britische Staatsangehörige ebenso wie für ausländische Besucher.
    Gültig für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im Sperrbezirk haben: Sie werden hiermit aufgefordert, Ihre Wohnung nicht zu verlassen. Hinsichtlich der Lebensmittelversorgung besteht kein Anlaß zur Beunruhigung. Lebensmittel werden von der Polizei und Armee-Einheiten herangeschafft und vorläufig kostenlos verteilt.
    Suchen Sie auf der Karte die ihrer Wohnung am nächsten gelegene Katastrophen-Einsatzstelle und merken Sie sich die Anschrift. Die Stelle ist durch eine rotgestreifte Leuchtbake gekennzeichnet.
    Was im Katastrophenfall zu tun ist:
    Erstes Gebot bei Feststellung von Anzeichen des Befalls durch plastikvernichtende Wirkstoffe: in der Umgebung der befallenen Stellen.
    Nichts berühren.
    Infizierte Plastik-Gegenstände zeigen in der Regel im ersten Stadium Aufweichungserscheinungen, dann erfolgt ein Schmelzen des Materials, schließlich Blasenbildung und Auftreten eines faulen Eiern ähnlichen Geruchs. Das aus den Blasen entweichende Gas ist höchst explosiv daher Vorsicht mit offenem Feuer! Sollten Sie zum Beispiel einen Befall in Ihrer Küche feststellen, so ist die Dauerflamme an Gasgeräten sofort zu löschen und alle Gas- und Öl-Heizungen sofort stillzulegen.
    Nach diesen Vorkehrungen ist der Befall unverzüglich der nächstgelegenen Einsatzstelle zu melden. Fachleute werden sofort Gegenmaßnahmen ergreifen.
     
    W ICHTIG !
    N ICHTS BERÜHREN !
    N ICHTS SELBST VERSUCHEN !
    S OFORT MELDEN !
     
    Öffentliche Einrichtungen:
    Alle öffentliche Einrichtungen sind geschlossen. Das gilt auch für Läden, Gaststätten, Restaurants, Bars, Theater, Kinos, Clubs und andere Einrichtungen, die öffentlichen Zusammenkünften dienen.
     
    Fahrzeuge:
    Auf den Straßen im Sperrgebiet dürfen keinerlei Fahrzeuge verkehren, es sei denn auf Anweisung von Angehörigen der Polizei, der Armee oder ausdrücklich befugten Personen. Für Fahrzeuge, die auf amtliche Anweisung verkehren, ist das Mitführen des Kraftfahrzeugscheins oder der Versicherungskarte unnötig.
     
    öffentliche Verkehrsmittel:
    Der Betrieb aller öffentlichen Verkehrsmittel im Sperrgebiet ist bis auf weiteres eingestellt. Wichtig: Der Aufenthalt innerhalb oder in der Nähe der U-Bahneinrichtungen ist verboten. Da das U-Bahnnetz eine Hauptinfektionsquelle darstellt, ist dasselbe stillgelegt worden und darf nicht betreten werden.
     
    Abflüsse und Kanalisationsanlagen:
    Das Kanalisationsnetz ist durch die plastikzerstörenden Wirkstoffe stark verseucht und mußte gesperrt werden.
    Für alle im Sperrgebiet befindlichen Personen ist die Benutzung der Spülanlagen in Toiletten, Waschbecken u.ä. bis auf weiteres streng verboten. Es wird empfohlen, die Badewannen mit Wasser zu füllen und dieses ausschließlich für Trinkzwecke zu benutzen. Wasser, das für Waschzwecke benutzt worden ist, muß unter allen Umständen in der Wohnung verbleiben. Die Verbringung außer Haus ist verboten.
    Die Benutzung von Toiletten ist strengstens verboten.
    Zur Beseitigung der Fäkalien werden Papierbeutel ausgegeben. Mülltonnen müssen mit Desinfektionsmitteln versehen werden, und sind vorläufig als Nottoiletten zu benutzen.
    Das Trinkwasser ist sorgfältig vom Waschwasser getrennt zu halten. Trinkwasser muß unter allen Umständen abgekocht werden. Diese Vorsichtsmaßregeln sind strengstens zu beachten, um eine Verbreitung von Infektionen zu verhindern.
     
    Bei Krankheitsfällen:
    Sollten Sie bei sich oder einem Angehörigen Ihrer Familie

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