Die Seevölker
waren oder einen bestimmten Sinn ergeben sollten.
»Diese Inschriften weisen eindeutig auf die Entstehung der Särge in
einer späten Epoche hin, was noch dadurch bestätigt wird, daß keine
Anzeichen für eine Mumifizierung vorhanden sind.« Ein teilweise
noch lesbarer hieroglyphischer Name auf einem Sarg hatte die griechi-
sche Endung os. »Die auf diesen Särgen niedergeschriebenen Hiero-
glyphen sind so unsorgfältig gemalt, daß es schwer fällt, die Gräber
endgültig zu datieren, obschon der Stil ganz allgemein auf die griechi-
sche oder römische Epoche hindeutet.« Naville fährt dann in seinem
Bericht fort: »Ich könnte ohne weiteres geneigt sein, sie zeitgleich mit
einigen jüdischen Gräbern einzustufen, die nach ihrem Schriftstil auf
den Täfelchen entweder in die späte Ptolemäerzeit oder in die frühe
Römerzeit datiert werden müssen.« Diese Bemerkung bezieht sich auf
einen anderen, etwas näher bei Teil el-Jehudijeh gelegenen Friedhof,
wo Gräber mit Beisetzungsnischen in den Fels gehauen worden waren;
man fand einige Täfelchen, in griechisch beschrieben, mit den Namen
der Verstorbenen wie Glaukias, Agathokles, Aristoboulos, Onesimos,
Tryphaina und Eiras – rein griechische Namen also, »denen man in
jedem Land begegnen kann, in dem Griechisch gesprochen wurde«;
daneben kamen aber auch Namen in »gräzisiertem Hebräisch und in
reinem Hebräisch« vor. Naville hielt es für durchaus möglich, daß bei-
de Friedhöfe zeitgleich angelegt worden waren; zumindest stammten
beide frühestens aus der Zeit der Griechenherrschaft in Ägypten; der
jüdische Friedhof entstand frühestens in der späten Ptolemäerzeit.
In dem kurzen Vorwort zu dem Band, in dem er gemeinsam mit
Griffith den Grabungsbericht veröffentlichte, schrieb Naville:
»Dem Leser wird auffallen, daß unsere Auffassungen hinsichtlich
des Alters einiger der in der Nekropolis von Teil el-Jehudijeh ausge-
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grabenen Stücke voneinander abweichen. Jeder von uns beiden zeich-
net allein für die von ihm vertretene Auffassung verantwortlich, und
wir überlassen das Urteil darüber dem Leser.« Damit schließt das
Vorwort.
Die Auffassungen der beiden Autoren wichen in der Tat erheblich
voneinander ab! Nur 20 Seiten nach den oben zitierten Passagen von
Naville schildert Griffith die gleiche Nekropolis in der Wüste folgen-
dermaßen:
»Hier wurden die in Särgen aus bemaltem Ton befindlichen Leichen
auf einen natürlichen oder auf einen künstlichen Hügel von Basalt-
blöcken gelegt oder auch einfach nur auf den Sandboden der Wüste.
Rings um jeden Sarg, der durch einen einfachen Bogen [aus Ziegeln]
geschützt wurde, legte man eine Anzahl von Geräten aus Ton oder
Bronze etc., und dann bedeckte man die Begräbnisstätte etwa einen
halben Meter hoch mit Steinen und Sand.« Diese lose aufgeschichteten
Basaltblöcke bildeten die kleinen Tumuli.
»Es gab zahlreiche Särge, die parallel zueinander in Reihen lagen.
Wir stellten fest, daß antike Grabräuber hier eine rege Tätigkeit entfal-
tet hatten; alle Erwachsenensärge waren aufgebrochen und ausgeraubt
worden. Dagegen waren die Kindersärge noch intakt – die Diebe wuß-
ten sehr wohl, daß sie keine Wertgegenstände enthielten. In einem von
ihnen wurden zwei Keramik-Skarabäen gefunden, die den Namen Ram-
ses' III. tragen, und so einen äußerst befriedigenden Beweis für die ge-
naue zeitliche Einordnung der Grabhügel geben.«
In einem der Gräber fand man zwei »in Silber und Gold gefaßte«
Skarabäen. »Auf einem dieser Skarabäen ist in grober Form der Name
von König Sethnacht [dem Vater Ramses' III.] eingeritzt.« Der andere
Skarabäus war von Ramses VI., einem der bald nach Ramses III. regie-
renden Nachfolger. Griffith beschreibt den Inhalt der einzelnen Gräber
sowie die verschiedenen Gefäße, Krüge, Flaschen und Bronzeschalen,
die man in ihnen fand; die Kindergräber enthielten außer den Skarabä-
en auch Halsketten aus Glas und glasierte Keramik. In den zwei zu-
letzt beschriebenen Gräbern wurden auf Tonwaren bzw. Keramik eini-
ge »buchstabenähnliche« Zeichen wie M und C entdeckt; sie waren auf
einem Gefäß angebracht worden, bevor es gebrannt wurde; für Griffith
ergaben sich jedoch daraus keinerlei Implikationen, denn er schrieb:
»Die Funde in den beiden Gräbern müssen zwangsläufig aus der glei-
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chen Zeit stammen wie der Rest, d.h. aus der Zeit der 20. Dynastie.« Er
schloß seinen
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