Die Wahrheit über Geld - Wie kommt unser Geld in die Welt und wie wird aus einem Kleinkredit ein großer Finanzcrash (German Edition)
repofähigen) freien Assets sei eine Linie von 15 Mrd. EUR angedacht worden. Es müsse nun eine Lösung gefunden werden, wie die restlichen 20 Mrd. EUR dargestellt werden könnten. Einige repofähige Institute müssten voran gehen; daneben müsse eine staatliche Ausfallgarantie gestellt werden. In einer späteren Phase müssten dann z.B. auch der Sparkassen- und Genossenschaftsbereich einen Beitrag leisten.
Bei der Diskussion der zur Verfügung stehenden Optionen wird unter anderem auch die Möglichkeit einer Insolvenz der deutschen Einheiten erörtert. Diese Alternative wurde von allen Beteiligten wegen der dann zu erwartenden Erschütterungen auf den Finanzmärkten (u.a. Chaos auf den internationalen Märkten, Kollaps des deutschen Bankensystems, Konkurs der Einlagensicherung) umgehend verworfen. Es bestand Einigkeit darüber, dass aufgrund der unkalkulierbaren Folgewirkungen bei der HRE der Einlagensicherungsfall nicht eintreten dürfe, sondern vorher eine Lösung gefunden werden müsse. Die Vertreter der Kreditwirtschaft ( Blessing, Ackermann ) machten dabei deutlich, dass eine rein private Rettung der HRE nicht bezahlbar sei. Eine zumindest temporäre Absicherung durch die Bundesregierung sei notwendig ( Müller ). Laut Blessing werde die HRE nicht der letzte Fall für eine Rettungsaktion sein.
Anschließend wurde erneut diskutiert, inwieweit die deutschen Einheiten aus dem HRE-Konzern herausgelöst werden könnten:
Lindlar führt hierzu aus, dass ein Verkauf der deutschen Banken sofort zu einer Insolvenz der Holding führen würde, da der Verkaufspreis sicherlich unter dem Buchwert läge. Er schlägt die Gewährung eines Kredites gegen das Aktienpaket an den deutschen Gesellschaften als Sicherheit vor (Pfandlösung). Die Pfandreife müsse dann in einem gewissen zeitlichen Abstand von der Kreditgewährung erfolgen. Dieser Lösung könne der Vorstand der Holding zustimmen, weil er so Liquidität generieren könne, die er ansonsten nicht mehr erhalten würde. Er könne sich ein Pfandrecht sowie die Berechtigung der Pfandgeber zur Geschäftsführung der deutschen Einheiten vorstellen.
[Im Ergebnis wird diese Pfandlösung vorbehaltlich einer juristischen Detailabklärung durch ein PdB-Team von den Teilnehmern als erstrebenswert angesehen (kein HV-Beschluss erforderlich).]
Lindlar fährt fort, dass diese Lösung anfechtungssicher ausgestaltet werden müsse, sonst fielen die verpfändeten Anteile nach Konkurs der Holding an deren Insolvenzverwalter. Sprißler wendet ein, dass auch bei einem Konkurs der irischen DEPFA erhebliche Kollateralschäden in Deutschland zu erwarten seien. Zu der von den Bankenvertretern geforderten Beteiligung der Politik erklärt Sanio , dass diese durch das heutige Schreiben von BaFin/Bundesbank über den Ernst der Lage unterrichtet sei. Weber ergänzt, dass die politische Bereitschaft zur Unterstützung nach dem IKB-Fall gering sei.
Sanio macht deutlich, dass die zu findende Lösung die Abgabe einer Erklärung zur Gewährleistung der Sicherheit der Einlagen in Deutschland erlauben müsse. Hierzu erklärt Ackermann nochmals, dass die erforderliche Lösung nur mit Hilfe der Bundesregierung machbar sei.
Lindlar berichtet, dass vier PdB-Arbeitsgruppen mit der Klärung der relevanten Fragen beauftragt seien:
Durchleuchtung der innerkonzernlichen Verflechtungen.
Ermittlung des tatsächlichen Liquiditätsbedarfs.
Juristische Fragen (Möglichkeiten aus genehmigtem Kapital, Möglichkeiten der Neuformierung der Gruppe).
Ermittlung der Auswirkungen auf den Repo-Markt.
[Die Besprechung endet um 17:10 Uhr. Ein erneutes Treffen wird für 21:00 Uhr vereinbart.]
Samstag 27.09.2008, 21:00 Uhr:
[Neben den Teilnehmern des Nachmittags sind zudem anwesend:
Deutsche Bundesbank: Herren Loeper und Jakob
BaFin: Frau AL` in BA 3 Menke
PdB: Rechtsanwaltskanzlei L. (Herr Dr. E. sowie 2 weitere Mitarbeiter)]
Die Mitarbeiter der Kanzlei stellen die Handlungsalternativen für die Herauslösung der drei deutschen Einheiten vor:
Darlehensgewährung gegen Sicherungsübereignung der Aktien (kein Pfandrecht → sonst im Insolvenzfall öffentliche Verwertung)
Diese Variante wird nur kurz diskutiert, da sie nach allgemeiner Auffassung nicht durchführbar ist. Bei einer Herauslösung der deutschen Einheiten würde §179a AktG greifen, da wesentliche Teile der Holding sicherungsübereignet würden. Daneben stelle sich das Problem der inkongruenten Deckung, falls das Darlehen nicht auch zur Deckung des
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