Die Weiße Rose
Täters erfassen. Auf abwegige, volksfeindliche Einstellungen kann und darf sie aber nicht eingehen. Vor allem der Volksgerichtshof muß dafür sorgen, daß nicht noch einmal im Kriege ein Riß in unser Volk hineinkommt. Schmorell ist deutscher Soldat, hat dem Führer Treue geschworen, konnte sein Studium auf Kosten der Volksgemeinschaft weiterführen; er hat kein Recht zu einem inneren Vorbehalt, Halbrusse zu sein. Wie überhaupt die Moral der reservatio mentalis vor einem deutschen Gericht nicht bestehen kann.
Graf hat wenigstens den Mut gehabt, zum Schluß in der Hauptverhandlung zu erklären, für sein Verbrechen gebe es keine Entschuldigung. Seine Tat ist aber so schlimm, daß diese allzu späte Einsicht das Urteil nicht ändern kann.
Im einzelnen haben diese drei Angeklagten vor allem folgendes getan:
1 .
Schmorell
beriet (von den Flugblättern der »Weißen Rose« und dem Flugblattentwurf des »Probst« die in diesem Verfahren kaum eine Rolle spielen, abgesehen) alles mit Scholl zusammen.
Er beteiligte sich am Entschluß, Flugblätter zu verfassen und zu verbreiten, arbeitete bei deren Herstellung aktiv mit, besorgte teilweise das dazu nötige Material, kannte und billigte deren Inhalt, besonders den der »Widerstandsbewegung« und den der Hetzschrift »Studentinnen und Studenten«, nahm an deren Verbreitung außerhalb Münchens teil, fuhr dazu selbst nach Salzburg, Linz und Wien und steckte dort die Flugblätter für diese Städte und für Frankfurt a.M. in Postkästen, beteiligte sich bei den nächtlichen Streu- und Schmieraktionen und beim Verbreiten von Flugblättern mit der Post in München, nahm an einem Abschiedsabend für ihn und Graf im Atelier Eickemeyer (als sie im Sommer 1942 zum Fronteinsatz abfuhren) teil und auch an sonstigen Zusammenkünften mit Huber und Studentinnen, in denen politisch im Sinne ihrer volksverräterischen Gedanken und Pläne diskutiert wurde. Auch fuhr er mit Scholl zu Grimminger, um dort Geld locker zu machen; und ebenfalls mit Scholl zu Propagandazwecken zu Harnack.
2 . Von Graf ist dasselbe festzustellen wie von Schmorell, nur, daß er an den Fahrten nach außerhalb nicht beteiligt war und auch nicht Material zur technischen Flugblattherstellung beschafft hat. Dafür machte er eine Informations- und Propagandafahrt, die ihn u.a. zu Bollinger führte, den er zu werben suchte.
3 .
Huber
wußte vom Treiben Scholls, der ihm seine Gedanken, Pläne und Handlungen gesagt hatte, nahm an den Zusammenkünften teil, redigierte das Flugblatt »an alle Deutschen« der Widerstandsbewegung, lieferte selbst den Entwurf zum Flugblatt »Studentinnen und Studenten« (s. dazu weiter oben), gab bei den Zusammenkünften seine »politischen« Gedanken im Sinne der Notwendigkeit des Föderalismus der angeblich »süddeutschen Demokratie« gegenüber dem angeblich preußisch-bolschewistischen Flügel des Nationalsozialismus kund, bestärkte also die Studenten in ihrer Volks- und Staatsfeindlichkeit. In welchem Geist er das tat, dafür zeugt unwiderleglich sein Flugblattentwurf. An seiner Gesinnung und seinen Werken ändert auch nichts, daß er, wie er sagt, nachdem sein Satz über Studententum und Wehrmacht gestrichen war, (vergeblich) den Entwurf hat anhalten wollen. Denn wäre das Flugblatt, so wie er es verfaßt hatte, herausgekommen, so wäre sein Verhalten genauso zu verurteilen.
Wer als Professor oder Student so den Führer beschimpft, gehört nicht mehr zu uns. Wer so den Nationalsozialismus begeifert, hat keinen Platz mehr zwischen uns. Wer so mit seinen hochverräterischen Ausgeburten eines volksfeindlichen Gehirns im Kriege unsere Geschlossenheit und Kampfentschlossenheit aufspaltet, der nagt an unserer Wehrkraft; er hilft dem Feind in diesem Krieg (§ 91 b St GB .). Männer wie Huber, Schmorell und Graf wissen das auch.
Wer so handelt, hat den Tod verdient. Solches Verhalten können auch nicht Verdienste (auf solche weist Huber hin) wettmachen.
Dieser ersten Gruppe von Verurteilten, die mit den Geschwistern Scholl und Probst, den der Volksgerichtshof ebenfalls in seinem ersten Urteil bestraft hat, den Kern der Dolchstoß-Organisation der »Widerstandsbewegung« bilden, steht nach der Bedeutung seiner Tätigkeit der Angeklagte Grimminger am nächsten. Ihn besuchten in Stuttgart Scholl und Schmorell, erzählten von ihren volksfeindlichen Agitationen, Plänen des Flugblattvertriebes oder der Bereisung von Universitäten, um Gleichgesinnte zu finden und davon, daß sie dafür
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