Die Weiße Rose
ersten Urteil ergeben sich daraus, daß die damaligen Angeklagten in diesen Punkten die Schuld dreier jetziger Angeklagter (Huber, Hirzel und Grimminger) mit auf sich genommen haben.
Der Volksgerichtshof, der diesmal mit denselben haupt- und ehrenamtlichen Mitgliedern urteilt wie damals, legt Wert auf die Feststellung, daß sein damaliges Urteil auch bei Kenntnis der wirklichen Sachlage in diesen drei Punkten nicht anders gelautet hätte.
Heute hat der Volksgerichtshof einen weiteren Teil der Kerngruppe dieser Organisation abzuurteilen gehabt:
1 . Schmorell, der ungefähr in gleicher Weise wie Scholl mitwirkte.
2 . Graf, der in fast gleichem Umfang wie Schmorell und Scholl hochverräterisch und feindbegünstigend mitarbeitete. Beide waren von der Wehrmacht zum Medizinstudium abkommandiert. Beide hätten dem Führer besonders dankbar sein müssen, denn er ließ ihnen dieses Studium – wie allen dazu abkommandierten Medizinstudenten – bezahlen; sie bekamen einschließlich Verpflegungsgeld monatlich über 250 RM , ohne dies aber mit Verpflegung in Natur etwa 200 RM , also mehr als die meisten Studenten sonst von zu Hause bekommen. Beide waren Feldwebel, beide in Studentenkompanien eingereiht!!!
3 . Neben [ihnen] steht heute noch ein Mann, der Erzieher der Jugend sein sollte: der damalige Professor
Huber,
der sich als Philosoph bezeichnet und dessen Einwirkung auf seine Studenten zwar fachlich gut gewesen sein mag. (Darüber zu urteilen fehlt dem Gericht Anlaß und Kenntnis). Aber ein deutscher Hochschulprofessor ist vor allem ein Erzieher unserer Jugend und hat als solcher besonders in Not- und Kampfzeit darauf hinzuwirken, daß unsere Hochschuljugend zu würdigen jüngeren Brüdern der Kämpfer von Langemarck erzogen wird; daß sie in absolutem Vertrauen zu unserem Führer, zu Volk und Reich gekräftigt wird, daß ihre Glieder harte und opferbereite Kämpfer unseres Volkes werden!
Der Angeklagte
Huber
tat aber genau das Gegenteil! Er stärkte Zweifel anstatt sie zu töten; er führte Reden über Föderalismus und Demokratie mit Mehrparteiensystem als Notwendigkeiten für Deutschland, statt ehernen Nationalsozialismus zu lehren und vorzuleben. In einer Zeit, in der es nicht darauf ankam, Probleme zu wälzen, sondern darauf, das Schwert zu packen, säte er Zweifel in unsere Jugend. Ein staatsfeindliches Flugblatt der »Widerstandsbewegung« redigierte er mit, ein anderes »Studentinnen und Studenten« verfaßte er selbst. Zwar wünschte er dringend, daß ein Satz, den er eingefügt hatte, darinbleibe. In ihm war die Studentenschaft aufgefordert worden, sich ganz der Wehrmacht zur Verfügung zu stellen. Aber daß er diesen Satz eingefügt hatte, kann ihn nicht entschuldigen. Denn die Wehrmacht spielte er hier gegen den Führer und die NSDAP aus, die dies Flugblatt aufs schwerste beschimpfte und zu bekämpfen aufrief! Daß die mitverurteilten Studenten diesen Satz gegen seinen Willen gestrichen haben, entschuldigt ihn also gar nicht. Wer die deutsche Wehrmacht auffordert, gegen den Nationalsozialismus zu gehen, der will ihr ihre Kraft rauben. Denn diese beruht auf der nationalsozialistischen Weltanschauung unserer Soldaten. Das ist die Grundlage der Unbezwinglichkeit unserer nationalsozialistischen Revolutionsarmeen! Ein solcher »Professor« ist nach den großen Trommlern der Pflicht unter den deutschen Professoren, nach Fichte und Kant, ein Schandfleck der deutschen Wissenschaft, den diese mit Recht vor einigen Tagen im Zusammenhang mit diesem Verfahren ausgemerzt hat: mit Schimpf und Schande wurde er aus Amt und Würden entfernt. Huber sagt weiter, er habe auch geglaubt, etwas Gutes zu tun. Wir fallen aber nicht in den Fehler des Weimarer Zwischenstaates zurück, der Hoch- und Landesverräter als Ehrenmänner ansah und als Überzeugungstäter auf Festungshaft schickte. Die Zeiten, wo jeder mit einem eigenen politischen »Glauben« herumlaufen konnte, sind vorbei! Für uns gibt es nur noch
ein
Maß, das nationalsozialistische. Danach messen wir alle!
Schmorell faselt, weil seine Mutter Russin war, zu seiner Entschuldigung davon, er sei Halbrusse, er habe Deutsche und Russen irgendwie vereinigen wollen. Zu welch bodenloser Verirrung er dabei gekommen ist, geht daraus hervor, daß er in der Hauptverhandlung einmal sagte, er habe sich vorgenommen, als deutscher Soldat »weder auf Deutsche noch auf Russen zu schießen«!!! Die nationalsozialistische Strafrechtspflege will allerdings die Persönlichkeit des
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