Die Weiße Rose
Geld von ihm haben wollten. Er antwortete ausweichend, sagte aber dabei Scholl, er solle doch nach einigen Wochen noch einmal kommen. Das tat Scholl. Und nun gab ihm Grimminger 500 ,– RM ! Den Eindruck, daß er sich dabei bewußt geworden wäre, mit diesem Geld über die Unterwühlung der Einigkeit der Heimat hinaus zugleich auch unsere Front und unsere Kriegskraft zu schwächen, und dadurch unseren Kriegsfeinden zu helfen, hat er freilich nicht gemacht. Aber auch als schwerer Fall von Hochverrat wäre dieser Fall anders bestraft worden, wenn nicht zum Schluß in der Hauptverhandlung – noch nach dem Strafantrag des Oberreichsanwalts – erwiesen worden wäre (Zeugin Hahn), daß er für seine Angestellten, die Soldaten sind, besonders viel tut; einem von ihnen, der schwerverletzt ist, sogar das Studium ermöglichen will. Das alles ließ dem Gericht seine Versicherung glaubhaft erscheinen, daß er nicht daran gedacht hat, den Feind des Reiches zu begünstigen. Und läßt seine Persönlichkeit in etwas besserem Lichte erscheinen. Deshalb hat der Volksgerichtshof seine Tat (§ 83 St GB .) als mit zehn Jahren Zuchthaus gesühnt angesehen, wodurch auch die Sicherheit des Reiches ihm gegenüber voll gewährleistet wird.
Die nächste Gruppe der Angeklagten hat trotz Kenntnis des volksfeindlich-hochverräterischen Unternehmens keine Anzeige erstattet und außerdem ihr Ohr dem Feinde geliehen. Das sind Bollinger und Bauer. Bollinger war aus einer katholischen Jugendorganisation »Das neue Deutschland« (im Saargebiet vor dessen Heimkehr ins Reich) mit Graf bekannt. Diesem Bund gehörte übrigens auch Scholl an, den Bollinger ebenfalls daher kannte. [1]
Als Graf sich auf Anraten von Scholl entschloß, eine Reise ins Rheinland auch dazu zu benutzen, um in Universitätsstädten – Bonn und Freiburg – bei Bekannten die Stimmung zu sondieren und für ihre volksfeindlichen Pläne zu werben, wollte er in Freiburg auch Bollinger sprechen, erfuhr aber, daß dieser nach Ulm gefahren war. Dort meldete er sich bei ihm und besuchte mit ihm zusammen dessen dortigen Bekannten. Bei diesem sprachen sie nichts Politisches. Spät abends aber, als Bollinger den Graf wieder zum Bahnhof begleitete, erzählte er ihm von den Gedanken und Plänen des Kreises Scholl in München. Seine Werbungsversuche waren erfolglos. Wohl aber ließ er ihm ein Flugblatt zurück. Das zeigte bald darauf Bollinger seinem Freunde, dem Mitangeklagten Bauer, übrigens auch einem Bekannten aus dem »neuen Deutschland«! Nicht um zu werben, sondern um ihm das Gespräch mit Graf zu erzählen. Bollinger und Bauer waren sich in der Ablehnung des Flugblattes und der ganzen Scholl’schen Aktion einig.
Um der Sicherung des Reiches willen muß ein Urteil wie dieses zeigen, daß, wer als reifer Mann mit Hochschulbildung, wie diese beiden, so etwas nicht anzeigt, ins Zuchthaus wandert. Die Polizei kann nicht überall sein. Die Volksgemeinschaft ist darauf angewiesen, daß jeder, der ein anständiger Deutscher sein will, wenn er von so etwas erfährt, die Partei, den Staat und die Behörden unterstützt und solche hochverräterischen Unternehmungen meldet. Bei diesen beiden ist auch ihr Ungehorsam gegenüber dem Führer zu bestrafen: Weil sie, obwohl sie wußten, daß es der Führer verboten hat, ausländische Sender über militärische und innerpolitische Vorkommnisse abhörten. Sie taten das nämlich mehrmals über Wochenende gemeinsam auf einer Skihütte. Sie versuchen dies damit zu entschuldigen, sie hätten sich nur über angebliche Studentenunruhen in München unterrichten wollen. Eine dummdreiste Ausrede! Darüber unterrichtet man sich als ordentlicher Deutscher nicht im Radio Beromünster und London!
Den schweren Fall der Nichtanzeige des Hochverrates (§ 139 St GB .) und das Abhören der Auslandsender (§ 1 der Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen) hat der Volksgerichtshof bei jedem mit sieben Jahren Zuchthaus bestraft. Beide baten zwar, ihnen ihre Berufsmöglichkeiten nicht zu zerstören. Daran hätten sie aber vorher denken sollen!
Huber, Schmorell und Graf haben als Volksverräter, die im Kriege dem Feind geholfen und unsere Wehrkraft zersetzt haben, treulos gehandelt und der deutschen Jugend, – besonders der Jugend von Langemarck – Schande gemacht. Sie haben durch ihren Verrat ihre Ehre für immer verloren. Ihre Ehre haben durch ihre Treulosigkeit auch Grimminger, Bollinger und Bauer verwirkt; wie der Volksgerichtshof
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