Ein Tag wie ein Leben: Vom Krieg (German Edition)
erheblich mehr. Auf Beschluss des Sowjets der Volkskommissare vom 28 . April 1943 wurde Generalswitwen eine einmalige Beihilfe von fünfzig- bis hunderttausend Rubel gezahlt, den Familien von Oberstleutnants oder Majoren zwischen zehn- und zwanzigtausend. Der Beschluss trat rückwirkend in Kraft – Anspruch auf Ausgleichszahlungen hatten die Familien aller gefallenen, verstorbenen oder verschollenen Offiziere seit dem 22 . Juni 1941 .
Es gab auch Renten für Arbeitsunfähigkeit. Ein Kriegsinvalide der ersten Gruppe erhielt drei Viertel seines Solds (ein Gefreiter der Infanterie vier Rubel fünfzig Kopeken oder zwanzig Gramm Brot), ein Invalide der zweiten Gruppe nur die Hälfte seines Solds (zehn Gramm Brot im Monat).
Dennoch, trotz dieser mickrigen Beträge bildete die finanzielle Versorgung der Soldaten und ihrer Familien den größten Ausgabeposten des Militärhaushalts. Die Unterhaltung der Soldaten machte 50 , 9 Prozent der Gesamtausgaben aus. Weitere zweiundzwanzig Prozent gingen für Verpflegung und Tierfutter drauf, sechsundzwanzig Prozent für «sonstige Ausgaben».
Diese Zahl erklärt sich hauptsächlich aus dem Prämiensystem, das während des Krieges sehr ausgeprägt entwickelt wurde. Prämien gab es für alles – für die rasche und hochwertige Reparatur von Panzern, für Treibstoffersparnis, das Sammeln von leeren Patronenhülsen, Stahlhelmen, Gummi und Munitionskisten (eine Kiste – ein Rubel). 1942 wurde eine finanzielle Auszeichnung für Kämpfer eingeführt, die einen abgeschossenen Panzer von feindlichem Territorium bergen konnten. Für einen KW -Panzer zahlte man fünftausend Rubel, ein T- 34 «kostete» zweitausend (zum Vergleich: Ein neuer T- 34 kostete den Staat 135 000 Rubel, die Generalüberholung eines KW 15 000 Rubel). So wurden am 13 . September 1943 dem Kommandeur des 33 . Einzelbataillons für das Einsammeln von Beutegut zwanzigtausend Rubel Prämien gezahlt, dem Kommandeur des Evakuierungszuges Nr. 3 für die Bergung von Schwerlastfahrzeugen zehntausend Rubel.
Die höchsten Prämien erhielt man bei der Luftwaffe. Für den Abschuss eines feindlichen Flugzeugs bekam der Jagdflieger eintausend Rubel. Für erfolgreiche Jagdbombereinsätze zwischen anderthalb und fünftausend, abhängig von der Anzahl der Flüge. Ebenso viel wurde für die Vernichtung von gegnerischen Flugzeugen auf Flugplätzen berechnet. Bei der Bomber- und Jagdfliegerflotte bekam jedes Besatzungsmitglied eintausend Rubel für fünf Nacht- und zehn Tageseinsätze und je dreitausend für zwanzig und dreißig derartiger Einsätze. Für die Bombardierung Berlins wurden die Beträge vervierfacht. Die höchsten Prämien gab es für ein versenktes Torpedoboot oder ein U-Boot – zehntausend Rubel.
Geld wurde auch bei der Artillerie berechnet. Für einen abgeschossenen Panzer bekamen der Richtschütze und der Geschützkommandeur je fünfhundert Rubel, die übrigen Besatzungsmitglieder je zweihundert. Dieselben Prämien wurden auch der Besatzung eines Panzerabwehrgeschützes gezahlt. Bei der Sprengung eines Panzers durch Granaten standen dem Soldaten tausend Rubel zu. Wurde der Panzer kollektiv zerstört – tausendfünfhundert Rubel zu gleichen Teilen für alle. Insgesamt wurden 1943 an der Nord-West-Front für abgeschossene Panzer 376 000 Rubel Prämien berechnet.
Berechnet wurden sie, ausgezahlt praktisch nie. Nach den Prüfungsergebnissen der Finanzverwaltung des Volkskommissariats für Verteidigung waren bei der 36 . Panzerbrigade für April 1945 das Geld für fünfundsiebzig Panzer und fünfundvierzig Jagdpanzer «Ferdinand» nicht ausgezahlt worden. In dem Bericht wird angemerkt, dass dies die Norm war. Die Kommandeure hatten einfach keine Zeit und keine Nerven, die Prämienanträge auszufüllen.
Neben den Fliegern und Artilleristen bekamen auch die Risikoeinheiten Zulagen. Den Luftlandetruppen standen für jede Operation fünfhundert Rubel zu. Der Bedienung von Panzerabwehrkanonen des Kalibers 45 mm und den Gardeeinheiten wurde doppelter Sold gezahlt. Zu Propagandazwecken und zur Entwicklung des Scharfschützenwesens wurden besondere Tarife eingeführt – ein Scharfschützensergeant im dritten Dienstjahr bekam bereits zweihundert Rubel.
Weder Verwundungen noch Kontusionen begründeten finanzielle Ansprüche des Soldaten. Im Lazarett zahlte man verwundeten Kämpfern lediglich weiterhin ihre sechs Rubel.
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Die einzigen «Nichtkommandeure», die Zahlungen in annähernd der Höhe des
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