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Elternunterhalt - Wenn Kinder zahlen sollen

Elternunterhalt - Wenn Kinder zahlen sollen

Titel: Elternunterhalt - Wenn Kinder zahlen sollen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Michael Baczko
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an, sondern auf alle Umstände.
    Wichtig
    Zu berücksichtigen ist nach einigen Meinungen nicht nur das Vermögen, sondern auch die Erträge nach Abzug von Steuern und Verwaltungskosten.
    Wenn der Unterhaltsbetrag im Verhältnis gering ist
    Wenn es sich um einen geringen Unterhaltsbetrag im Vergleich zum vorhandenen Vermögen handelt, wird in der Regel der vollkommene Vermögenseinsatz gefordert. Dies spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn der Unterhaltsbetrag feststeht und sich nicht mehr erhöht, z. B. weil der unterhaltsberechtigte Elternteil mittlerweile gestorben ist.
    Beispiel
    So wurde bei einem angeblich anzusetzenden Vermögen von 240.000 € und bei einem rückständigen Unterhalt in Höhe von 10.000 € die Zumutbarkeit des Vermögenseinsatzes bejaht.

Wie kann ich mich gegen Forderungen wehren?
    Gegen Ansprüche auf Unterhalt setzt man sich anders zur Wehr als z.B. gegen die Aufforderung Auskunft zu erteilen.
    In diesem Kapitel erfahren Sie,
in welchen Fällen Sie Widerspruch und Klage erheben können (S. 112 / 122),
wann Sie sich verklagen oder mahnen lassen müssen (S. 118) und
mit welchen Kosten Sie rechnen müssen (S. 124).
    Wann und wie Sie Widerspruch und Klage erheben können
    Bei der Aufforderung, Auskunft zu erteilen, beim Kostenersatz und beim sogenannten Überleitungsbescheid (es werden sonstige Ansprüche z. B. Abgeltung von Wart und Pflege, Rückforderung von Schenkungen geltend gemacht) handelt es sich um Verwaltungsakte (s. S. 67 ff.), die mit den Rechtsmitteln des Widerspruchs und, sollte der Widerspruch erfolglos sein, mit der Klage angegriffen werden können.
    Beachten Sie, dass es sich bei der sogenannten Rechtswahrungsanzeige, also der Mitteilung, dass Unterhaltsansprüche auf den Sozialhilfeträger übergegangen sind, nicht um einen Bescheid handelt. Hiergegen können Sie also keinen förmlichen Widerspruch einlegen, sondern nur Einwendungen erheben. Einigen Sie sich bezüglich der Höhe des von Ihnen an die Behörde zu zahlenden Unterhalts nicht, so müssen Sie nicht vor Gericht gehen, sondern die Behörde muss Sie vor dem Familiengericht verklagen (s. S. 118).
    Was muss ich beim Widerspruch beachten?
    Zuständig für den Widerspruch ist die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. In bestimmten Fällen wird der Widerspruch, wenn ihm von der Ausgangsbehörde nicht abgeholfen wird, der nächst höheren Behörde zur Entscheidung übergeben.
Fristen einhalten
    Grundsätzlich enthält der Bescheid eine sogenannte Rechtsmittelbelehrung, in der darauf hingewiesen wird, dass innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden kann und bei welcher Stelle. Ist keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, beträgt die Widerspruchsfrist ein Jahr. Sie beginnt mit Kenntnisnahme des Bescheids. Heben Sie deshalb den Briefumschlag mit dem Poststempel bzw. den Zustellungsvermerk sorgfältig auf. Kann der Tag der Zustellung nicht nachgewiesen werden, so gilt der Bescheid grundsätzlich am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt.
    Zur Fristwahrung genügt es, wenn Sie den Widerspruch bei der örtlichen Gemeinde, also bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, abgeben. Fertigen Sie sich unbedingt eine Kopie des Widerspruchs an und lassen Sie sich von der Behörde den Eingang des Widerspruchs schriftlich auf dieser Kopie bestätigen. Es reicht auch aus, wenn Sie den Widerspruch innerhalb der Frist in den Briefkasten der Behörde einwerfen. Nehmen Sie sich aber in diesem Fall einen Zeugen mit, der den Einwurf bestätigen kann.
Form und Begründung
    Zwar muss der Widerspruch gegen den Bescheid nicht begründet werden. Eine solche Begründung sollte jedoch trotzdem erfolgen, da die Behörde sonst nicht weiß, welche Gründe Sie gegen den Bescheid vorbringen, und sie ihn somit auch nicht überprüfen kann.
    Hier das Muster eines Widerspruchs:
    An das Sozialamt/Bezirk
    (Der Widerspruch geht immer an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat.)
    über
die Stadt/Gemeinde
    Datum
    In Sachen
(Hans Mustermann)
    gegen
    erhebe ich gegen den Bescheid vom …, zugegangen am …, Az: … Widerspruch
    Bitte leiten Sie den Widerspruch an die zuständige Behörde weiter.
    Ich stelle folgende Anträge:
Der Bescheid vom ... wird aufgehoben
Die Widerspruchsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens.
    Die Begründung werde ich in einem gesonderten Schreiben nachreichen.
    Unterschrift
Die Wirkung des Widerspruchs
    Der Widerspruch gegen die Erteilung von Auskunft hat zunächst aufschiebende Wirkung.

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