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Endlich erwachsen

Endlich erwachsen

Titel: Endlich erwachsen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Isabell Pohlmann
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leisten.
    Aufpassen müsste die Studentin dann außerdem, ob das Praktikum auch in die Zeit vor oder nach den Semesterferien hineinragt. Denn als Studentin darf sie während der Vorlesungszeit im Normalfall nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten.
    In Sabines Studium ist ein Halbjahrespraktikum im Krankenhaus vorgeschrieben. Da sie zunächst keinen Studienplatz findet, nutzt sie die Zeit bis zum nächsten Sommersemester. Sie macht ein Praktikum und verdient dabei 450 Euro im Monat.
    Für diesen Verdienst werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Arbeitslosen- und zur Rentenversicherung fällig. Für ein solches Vorpraktikum gelten andere Regeln als für ein Praktikum im Rahmen des Studiums. Sabine zahlt für den Verdienst von 450 Euro 9,95 Prozent ihres Einkommens an die Rentenversicherung (44,78 Euro), 8,2 Prozent an die Krankenkasse (36,90 Euro), 1,95 Prozent an die Pflegeversicherung (8,78 Euro) und 1,5 Prozent (6,75 Euro) an die Arbeitslosenversicherung. Sie zahlt diese vollen Beitragssätze, obwohl Sie zwischen 400 und 800 Euro im Monat verdient. Aber bei diesen Vorpraktika gelten wie auch bei Auszubildenden in einem Unternehmen nicht die Vorteile der Gleitzone. Von den 450 Euro bleiben somit nur rund 350 Euro im Monat übrig.
    Würde Sabine für dieses Praktikum gar kein Geld bekommen, könnte sie in der Krankenversicherung über ihre Eltern versichert bleiben. Sobald sie etwas verdient, muss sie selbst Mitglied einer Krankenkasse werden. Läge der Verdienst allerdings höchstens bei 325 Euro, müsste der Praktikumsbetrieb die vollen Zahlungen für die Sozialversicherung übernehmen.
    Werbungskosten. Für jeden Arbeitnehmer, der 2011 mehr als 1000 Euro Werbungskosten hat, rechnet es sich auf jeden Fall, die Steuererklärung abzugeben. Werbungskosten sind zum Beispiel Ausgaben für den Weg zur Arbeit, für Arbeitskleidung und Arbeitsmittel oder auch Gewerkschaftsbeiträge. Selbst wenn Sie weniger für diese Dinge ausgegeben haben, gilt für Sie die Pauschale von 1 000 Euro. Offen ist derzeit noch, ob Sie auch sämtliche Ausgaben für Ihr erstes Studium unbegrenzt als Werbungskosten absetzen können. Hier stehen entscheidende Gerichtsurteile noch aus.
    Sonderausgaben. Dazu zählen zum Beispiel Spenden und Kirchensteuer. Selbst wenn Sie nichts dergleichen nachweisen, rechnet das Finanzamt hier dann pauschal mit 36 Euro. Dabei muss es aber nicht bleiben: Sie können nach derzeitigem Recht auch Ausgaben für Ihr Studium – also vom Semesterbeitrag bis zu den Kopierkosten – bis zu 4 000 Euro im Jahr geltend machen.
    Versicherungen. Beiträge zur Sozialversicherung und andere Versicherungsbeiträge machen sich in der Steuererklärung ebenfalls bezahlt. Das Finanzamt ermittelt individuell anhand Ihres Einkommens, was für Sie zu berücksichtigen ist.
    All das sorgt dafür, dass Sie selbst bei einem Bruttolohn von zum Beispiel 900 Euro im Monat oder 10 800 Euro im Jahr mit Ihrem zu versteuernden Einkommen letztlich unter den Wert von 8 004 Euro rutschen. Wenn Sie unter diesem sogenannten Grundfreibetrag bleiben, muss das Finanzamt Ihnen die gesamte Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber womöglich im Laufe des Jahres für Sie gezahlt hat, zurückerstatten.
    Bestimmte Jobs zählen bei dieser Berechnung des Finanzamts von vornherein gar nicht mit: Sind Sie zum Beispiel ehrenamtlich in einem Jugendclub tätig oder trainieren Sie eine Kinderfußballmannschaft, können Sie ein Honorar von bis zu 2100 Euro im Jahr auf jeden Fall steuerfrei kassieren.
    BAföG
    Ein bisschen bergauf ging es im vergangenen Jahr bei der BAföG-Förderung. Die Sätze wurden zum 1. Oktober 2010 erhöht. War bis dahin eine maximale Förderung von 648 Euro möglich, sind es heute 670 Euro. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf von 597 Euro für Studierende an einer Hochschule in Deutschland, einem anderen EU-Land oder der Schweiz für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, sowie Zuschüssen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Sie eine eigene Krankenversicherung benötigen.
    So hoch sind die Bedarfssätze (alle Angaben in Euro)
Bedarfsatz für Studierende
... die nicht mehr bei den Eltern leben
... die bei den Eltern leben
Regelbedarf
 
 
Grundbedarf
373
373
Bedarf für die Unterkunft
224
49
 
    Zusätzlich bei eigener Kranken- und Pflegeversicherung
 
 
Zuschlag zur Krankenversicherung 62
62
62
Zuschlag zur Pflegeversicherung
11
11
Maximalförderung
670
495
    Quelle: Deutsches

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