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Endlich erwachsen

Endlich erwachsen

Titel: Endlich erwachsen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Isabell Pohlmann
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Studentenwerk, Stand April 2011
    x Probieren
    Das Deutsche Studentenwerk weist auf seiner Homepage ( www.studentenwerke.de ) darauf hin, dass wesentlich mehr Studierende eine BAföG-Förderung erhalten könnten als diejenigen, die zurzeit einen Antrag stellen. Auch wenn der Antrag mit seinen Formblättern einige Zeit kostet: Probieren Sie es aus. Wenn Sie mit den Einkommensteuerbescheiden Ihrer Eltern oder des Ehegatten aus dem vorletzten Kalenderjahr beim Amt für Ausbildungsförderung vorbeigehen, können Sie sich unverbindlich ausrechnen lassen, welcher Förderbetrag Ihnen voraussichtlich zustehen könnte.
    Den Antrag auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz stellen Sie als Studierender schriftlich beim Amt für Ausbildungsförderung des für Sie zuständigen Studentenwerks. Dort finden Sie auch die jeweiligen Formblätter, die Sie für Ihren Antrag einreichen müssen. Ob Sie die Höchstsumme ausgezahlt bekommen oder zumindest einen Teil davon, hängt von Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen ab sowie vom Einkommen der Eltern oder des Ehe- oder Lebenspartners. Damit letztlich Ihr persönlicher Förderbedarf ermittelt werden kann, müssen Sie mit Ihrem Antrag zum Beispiel auch den Steuerbescheid Ihrer Eltern oder Ihres Ehepartners einreichen. Auf Ihr eigenes Einkommen und das der Eltern werden verschiedene Freibeträge angerechnet. Auch diese Beträge wurden im Zuge der jüngsten Gesetzesreform etwas erhöht.
    i BAföG-Antrag
    Allein die Aufzählung der auszufüllenden Formblätter verbreitet bei manch einem Angst und Schrecken. Wenn Sie Schwierigkeiten mit dem Ausfüllen haben, zögern Sie nicht und holen Sie sich Hilfe bei der Beratungsstelle in Ihrem Amt für Ausbildungsförderung. Hier können Sie auch andere Fragen stellen, zum Beispiel zu Sonderregelungen bei zwischenzeitlicher Krankheit oder einer Auszeit wegen Kindererziehung. Beim Amt erhalten Sie auch die Antragsformulare, oder Sie können Sie sich unter www.bafoeg.bmbf.de oder www.das-neue-bafoeg.de herunterladen.
    Formblätter
Bezeichnung
einzureichen
Formblatt 1:
    Antrag auf Ausbildungsförderung
Bei Erstantrag, nach Unterbrechung einer Ausbildung oder bei einem Antrag auf Förderung eines Ausbildungsaufenthalts im Ausland
Anlage 1 zum Formblatt 1:
    Schulischer und beruflicher Werdegang
    Anlage 2 zum Formblatt 1:
    Kinder
Wohnung
     
    Sofern Sie Kinder haben und einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen möchten
Formblatt 2:
    Bescheinigung über den Besuch einer Ausbildungsstätte, die Teilnahme an einem Praktikum
Immer
    (durch den Faltbogen [Leporello] mit Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule ersetzbar)
Formblatt 3:
    Einkommenserklärung des Ehepartners und/oder der Eltern
Immer
    (Ausnahme: elternunabhängige Förderung)
Formblatt 4:
    Zusatzblatt für Ausländer
Bei Erstantrag
    (nur nach ausdrücklicher Anforderung auszufüllen und vorzulegen)
Formblatt 5:
    Leistungsnachweis
Grundsätzlich ab dem fünften Fachsemester (teilweise schon ab dem 3. FS)
Formblatt 6:
    Antrag auf Ausbildungsförderung im Ausland
Im Fall eines Studiums oder Praktikums im Ausland
Formblatt 7:
    Aktualisierungsantrag bei Einkommensänderungen
Nach Bedarf
Formblatt 8:
    Antrag auf Vorausleistung
Nach Bedarf
    Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, www.das-neue-bafoeg.de
    Die Regeln für die Förderung
    Anspruch auf die BAföG-Förderung haben Sie als deutscher Student oder Praktikant, wenn Sie zu Beginn der Ausbildung noch keine 30 Jahre alt sind. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel aufgrund einer Krankheit oder Kindererziehung, können Sie auch bei späterem Ausbildungsbeginn noch gefördert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ausländische Studierende und Schüler die Förderung bekommen. Außerdem gelten unter anderem folgende Regeln:
Den Förderantrag stellen Sie immer für ein Jahr (Tipp Seite 177 ).
Wenn Sie auf das Jahr gerechnet durchschnittlich nicht mehr als rund 400 Euro im Monat verdienen, ändert sich an der für das jeweilige Jahr bewilligten BAföG-Leistung nichts. Bei höherem Einkommen wird das BAföG allerdings gekürzt. Wenn Sie ein nicht steuerpflichtiges Stipendium bekommen, das begabungs- und leistungsabhängig ist, wird es in der Höhe von bis zu 300 Euro nicht auf das BAföG angerechnet.
Sie können die Förderung im Normalfall bis zum Ende der Regelstudienzeit erhalten, in Ausnahmefällen auch länger. Nach dem vierten Semester oder der Zwischenprüfung müssen Sie dem Amt für

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