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Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen

Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen

Titel: Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Linde , Florian Enzensberger , Sven Klinger , Barbara Schüller
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deutlich geringer sein kann). Erbrechtlich spielt das große Mehrfamilienhaus beim Tod der nießbrauchsberechtigten Ehefrau Erika keine Rolle mehr. So können die Kinder von Erika aus erster Ehe keine Ansprüche auf das Mietshaus erheben. Die Anordnung in einem Testament könnte wie folgt aussehen:
    Formulierungsbeispiel
    Testament
    Hiermit errichte ich, Robert Ziebland, mein Testament und setzte meinen Sohn Max als alleinigen Vollerben ein. Meine Ehefrau erhält im Wege des Vermächtnisses einen lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch an meinem Mehrfamilienhaus in der Jahnstraße in Regensburg. Sie trägt wie der Eigentümer alle Lasten des Grundstückes, auch die Kosten außergewöhnlicher Ausbesserungen und Erneuerungen. Der Erbe ist verpflichtet, die Belastung des Vermächtnisgegenstandes mit Grundpfandrechten in Höhe bis zu 200.000 Euro mit beliebig hohen Zinsen und beliebig hohen Nebenleistungen zu bewilligen und die erforderlichen dinglichen Sicherungserklärungen abzugeben. Der Vermächtnisgegenstand darf nur belastet werden, um außergewöhnliche Ausbesserungen und Erneuerungen für den Vermächtnisgegenstand zu finanzieren. Der Erbe ist zu einer persönlichen Haftungsübernahme nicht verpflichtet.
    Ort, Datum, Robert Ziebland
Rentenvermächtnis
    Eine laufende Versorgung der Witwe ist auch mit einem „Rentenvermächtnis“ möglich. Der Ehemann gewährt seiner Ehefrau monatlich wiederkehrende Leistungen in Geld auf Lebenszeit, sprich eine „Leibrente“.
    Formulierungsbeispiel
    Testament
    Hiermit errichte ich, Paul König, mein Testament und setze meinen Sohn Max als alleinigen Vollerben ein. Meine Ehefrau erhält im Wege des Vermächtnisses eine lebenslange monatliche Leibrente in Höhe von monatlich 1.000 Euro, beginnend am Ersten des auf meinen Tod folgenden Monats. Die Höhe der ausgesetzten Rente ist gemäß dem Preisindex des Statistischen Bundesamtes für Lebenshaltung aller Privathaushalte anzupassen. Von der Anpassung sind die im Zeitraum bis zu meinem Ableben, also auch die danach eintretenden Veränderungen betroffen. Der Preisindex beträgt gegenwärtig 108,2 (2005 = 100). Anpassungen sollen aber jeweils nur dann erfolgen, wenn die Änderung mehr als 10 Prozent der jeweils letzten Höhe beträgt.
    Meine Frau kann die Sicherstellung der Rentenzahlungsverpflichtung durch Eintragung einer Reallast zulasten meines Grundstücks in der Langen Straße in Wiesbaden verlangen.
    Ort, Datum Paul König
Vermächtnis und Pflichtteilsanspruch
    Sollte der Wert des Vermächtnisses den Wert des Pflichtteils nicht erreichen, hat die Witwe einen Anspruch auf den so genannten Restpflichtteil. Sie ist also grundsätzlich immer bis zur Höhe ihres Pflichtteilsanspruches versorgt. Wenn die Eheleute in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten, wird dabei sogar von dem so genannten großen Pflichtteil ausgegangen. Der beträgt ein Viertel, weil die Witwe einen Anspruch auf die halbe Erbschaft hat, bestehend aus dem gesetzlichen Erbteil von einem Viertel und dem pauschalen Zugewinnausgleich von einem Viertel.
    Die Witwe sollte sich sehr gut überlegen, ob sie aus Enttäuschung über eine nicht erfolgte Erbeinsetzung ein zu ihren Gunsten angeordnetes Vermächtnis ausschlägt. Mit der Anordnung eines Vermächtnisses muss nicht zwingend eine wirtschaftliche Schlechterstellung im Vergleich zur Erbenstellung verbunden sein. In der Regel ist es allerdings schwierig, die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile testamentarischer Anordnungen zu überblicken. Daher sollte man sich auf jeden Fall frühzeitig von einem auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.
Ausschlagung eines Vermächtnisses
    Kein Erblasser kann sich darauf verlassen, dass ein Testament nach seinem Tod dem Wortlaut nach umgesetzt wird. Eine Witwe (oder ein Witwer) kann ein Vermächtnis genauso ausschlagen wie eine Erbschaft. Der überlebende Partner geht in diesem Fall nicht leer aus, sondern kann – wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben – wie bei einer Scheidung einen Anspruch auf den konkreten Zugewinnausgleich und einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/8 geltend machen.
    Die als Vermächtnisnehmerin eingesetzte Ehefrau kann nach dem Versterben ihres Ehemannes eine wirtschaftliche Berechnung vornehmen, um zu klären, ob sie sich mit der Annahme des Vermächtnisses besser stellt als mit der Ausschlagung und den damit verbundenen Ansprüchen auf den konkreten

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