Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co.
herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen."
Allein die bildliche Vorstellung, wie ein Imker beim Verfolgen eines Bienenschwarms durch fremde Gärten stolpert dürfte Belustigung hervor rufen. Doch stellen Sie sich einmal vor, der Bienenschwarm dieses verfolgenden Imkers trifft jetzt einen Bienenschwarm, der ebenfalls von einem anderen Imker ausgebrochen ist und die beiden verfolgten Schwärme vereinigen sich. Nun, Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn nicht auch das reguliert wäre:
"§ 963 Vereinigung von Bienenschwärmen
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme."
Man sollte also als Imker nie aufgeben, seinen Schwarm zu verfolgen, selbst wenn er auf einen Konkurrenzschwarm trifft. Was aber tun, wenn der verfolgte Bienenschwarm einfach in das Bienenheim eines anderen Schwarms einzieht, weil er sich dort wohler fühlt? Hier belohnt der Gesetzgeber den Imker, der das begehrtere Bienenheim geschaffen hat, vermutlich um andere Imker zu animieren, nur solche Heime für die Bienen zu erschaffen, in denen sich die Honigbringer wohl fühlen:
„§ 964 Vermischung von Bienenschwärmen
Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarm erlöschen.".
***
Wie man sich setzt, so xxxx man....
Dass in Deutschland nicht unbedingt jeder Beamte Spaß versteht, haben Sie als Leser vielleicht schon an einigen Tagen selbst erfahren können. Spätestens dann, wenn Sie nach einer langen Wartezeit in einer Behörde vor Verzweiflung einen Scherz von sich ließen, der dann jedoch nicht den gewünschten Schmunzler beim Adressaten hervor rief, sondern geistige Nadelstiche in Ihre Richtung los sandte: Auf Behörden wird nicht gescherzt und Beamte sind erst Recht keine Menschen, mit denen man sich einen Spaß erlaubt! Beamte sind treue Staatsdiener und verrichten Ihren Dienst brav im Sinne der Vorschriften und Gesetze. Überhaupt ist das gesamte Leben reglementiert und hat nach Vorschrift zu erfolgen. So hat auch die folgende Verordnung, die vermutlich in die Kategorie ,skurrile Gesetze‘ fällt, nur wenig Erstaunen beim ,treuen Staatsdiener‘ in einer der zahlreichen Landesbehörden in Sachsen-Anhalt hervor gerufen, als er sie an einem schönen Morgen in seiner Dienststelle vorfand. Denn bei so vielen Dienstvorschriften fällt eine mehr doch auch nicht mehr auf, oder? Auch wenn sie sich mit einer ganz besonderen ,Tätigkeit‘ innerhalb der Behörde befasst:
„ Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)
Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt
§ 1 Definition
Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.
§ 2 Anwendungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt.
§ 3 Sitzgebot
Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.
§ 4 Vorbereitungen
Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben.
§ 5 Sitzposition
Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.
§ 6 Darmentleerung
Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des
Weitere Kostenlose Bücher