Fessle mich!
von Fäkalien, sexuellen Praktiken mit Kindern und Tieren sowie homosexuellen Praktiken) zu akzeptieren. Das schließt die Behandlung durch Dritte ein, die von ihrem Herrn beauftragt werden. Die Worte »Ich will« sind in ihrem Wortschatz nicht mehr vorhanden. Für einen Orgasmus und das Berühren ihrer Brüste sowie ihrer Scham muss sie die Erlaubnis ihres Herrn einholen. Sie gelobt vollständigen Gehorsam. Weinen, Betteln und Schreien ist ihr erlaubt, es sei denn, es erfolgt der ausdrückliche Befehl, dieses zu unterlassen. Die Sklavin verzichtet auf ihren bürgerlichen Namen und erhält stattdessen ein Kürzel, mit dem sie angesprochen wird.
Der Herr hat das Recht, die Sklavin im Rahmen ihrer Erziehung zu züchtigen und seine sexuellen Bedürfnisse an ihr zu befriedigen. Er verpflichtet sich, ihr Wohlergehen sicherzustellen und sie vor bleibenden Schäden an Körper und Geist zu schützen. Zudem schützt er die Anonymität und Unantastbarkeit der Sklavin in der Öffentlichkeit sowie vor Übergriffen Dritter. Er verpflichtet sich, Aktivitäten mit Dritten vorher mit der Sklavin abzusprechen, um keine Grenzen oder Tabus zu verletzen.
Bestrafungen regelt das › Strafbuch ‹ ebenso wie › Freizeitpunkte ‹ , die die Sklavin sich verdienen und damit verschiedene Wünsche einlösen kann (fernsehen, ausgehen etc.). Die Sklavin ist verpflichtet, dieses Strafbuch in Form eines Amuletts immer um den Hals zu tragen, damit der Herr jederzeit Buch über Freizeitpunkte und Bestrafungen führen kann. Der Verlust dieses Amuletts wird sehr hart bestraft.
Sobald die Möglichkeiten es zulassen, hat die Sklavin sich zu entkleiden und Halsband, Arm- und Fußmanschetten und ihre Leine anzulegen. Sie darf generell keinen Slip (außer während ihrer Periode), keinen BH (außer mit offenen Stellen für die Brustwarzen) oder Strumpfhosen (außer im Schritt offene) tragen. Die Sklavin hat nackt mit Arm- und Beinmanschetten sowie Halsband zu schlafen, außer sie erhält eine andere Anweisung.
Die Sklavin hat vor Verlassen des Zimmers um Erlaubnis zu fragen. Sie bedient ihren Herrn bei den Mahlzeiten. Er bestimmt, ob und was die Sklavin an Kleidung tragen darf.
In der Öffentlichkeit kann die Sklavin sich nach eigenen Wünschen kleiden, solange die aufgestellten Regeln nicht verletzt werden, und sie hat sich so zu verhalten, dass man die Versklavung ihrer Person nicht feststellt.
Am Ende bestätigt die Sklavin, dass sie den Vertrag gelesen und verstanden hat und bereit ist, ihren Körper ihrem Herrn vertrauensvoll zu schenken.
Der Herr bestätigt, dass er für das Wohlergehen und die Erziehung verantwortlich ist und dieses Vertrauen nicht missbrauchen wird.
Für beide Seiten bedeutet die Unterschrift gegenseitige Anerkennung und Liebe sowie Achtung vor dem Partner.
Für manche Paare stellt der Abschluss eines solchen Vertrages ein Ritual dar, das sie einander ebenso übereignet, aneinander bindet und ihnen das Gefühl gibt zusammenzugehören, wie das bürgerliche Paare bei ihrer Hochzeit empfinden – oder bei der Abfassung des Ehevertrags.
Eben wegen des psychologischen Effekts eines solchen Schriftstückes würde ich davon abraten, einen solchen Vertrag leichtfertig einzugehen, einfach nur, weil es einen anmacht, sich dem anderen damit scheinbar auszuliefern. (Ich spreche jetzt wieder vom Sklaven-, nicht vom Ehevertrag. Obwohl …) Wenn Sie beide zusammen schriftlich einen Text ausformulieren und ihm freiwillig zustimmen, dann wird Ihr Partner vermutlich davon ausgehen, dass Sie sich auch daran halten. Lesen Sie deshalb vor Ihrer Unterschrift noch einmal alles gründlich gegen: Natürlich nicht auf versteckte Klauseln und Kleingedrucktes, sondern darauf hin, ob Sie wirklich mit all dem Niedergelegten und seinen Konsequenzen leben können. Vertrauen Sie Ihrem Partner genug, um sicher zu sein, dass er aus diesem Vertrag keine Forderungen ableiten wird, die Ihnen zum Schaden gereichen? Am besten ist es natürlich, wenn Sie diesen Vertrag mit Ihrem Partner zusammen formulieren, sodass jeder das einbringen kann, was ihm wichtig ist. Beide Parteien, auch der Dominante, sollten ihre Pflichten ebenso festlegen wie ihre Grenzen und Tabus. Vielleicht möchten Sie sich anfangs auch lieber erst auf einen begrenzten Zeitraum festlegen, beispielsweise neuneinhalb Wochen. Danach können Sie diesen Vertrag immer noch verlängern oder aber feststellen, dass etwas schiefgegangen ist, und eine neue Vereinbarung anders formulieren.
Was kann nun
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