Fibromyalgie endlich erkennen
meine Jahreszeit ist, überwinde ich den inneren Schweinehund und mache ein bis zwei Mal wöchentlich für zwei bis drei Stunden Skilanglauf. Die frische Luft und die Bewegung sind einfach toll!
Schließlich hilft mir noch die Progressive Muskelentspannung, gelassener zu werden und alles ruhiger anzugehen. Ich habe dann immer ein gutes Gefühl, und die Schmerzen lassen sich dadurch herunterfahren. Sie sind zwar nie ganz weg, aber ich fühle mich eine Zeit lang einfach besser. Und das ist gut so.
Funktionstraining
Regelmäßige Bewegungsübungen, vor allem auch im warmen Wasser, sind das A und O bei fast allen Erkrankungen der Bewegungsorgane. Als Funktionstraining bieten die Arbeitsgemeinschaften der Deutschen Rheuma-Liga und andere Organisationen diese Form der Gruppentherapie fast flächendeckend für ihre Mitglieder an. Sie ist effektiv und hat für die Erkrankten einen sehr hohen Stellenwert.
Funktionstraining wird hauptsächlich von den gesetzlichen Krankenkassen erbracht. Das Funktionstraining muss vom behandelnden Arzt auf einem speziellen Formular für zwölf Monate verordnet werden und belastet dessen Budget nicht (§ 44,1 SGB IX, § 43 SGB V). Bei schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit, zu der auch die Fibromyalgie zählt, ist eine Verlängerung des Funktionstrainings bis maximal 24 Monate möglich. Einen Teilbetrag finanzieren die Betroffenen dabei selbst.
Auch von vielen privaten Krankenkassen wird das Funktionstraining übernommen. Die Rentenversicherungsträger übernehmen die Kosten für sechs Monate, wenn es am Ende einer Rehabilitationsmaßnahme als Nachsorgeleistung beantragt wird.
Auch wenn die Verordnungsmöglichkeit für die Betroffenen ausgeschöpft ist, können sie diese im Vergleich zur Krankengymnastik günstige Therapiemöglichkeit eigenfinanziert über die Rheuma-Liga-Gruppen weiter in Anspruch nehmen.
Hilfen im täglichen Leben
In Selbsthilfegruppen sammeln sich Experten in eigner Sache, die sich als Betroffene nicht erklären müssen, um verstanden zu werden. Die Gemeinschaft soll jeder Betroffenen den Rücken stärken, aber sie auch ermuntern, aktiv für sich einzustehen. Hierzu gehören auch die sozialen Hilfemöglichkeiten, die Sie im konkreten Fall über das Internet oder den Landesverband der Selbsthilfeorganisation finden können.
Z usätzlich zur verminderten Belastbarkeit im Alltag leiden viele von Fibromyalgie Betroffene auch am Arbeitsplatz unter ihren Leistungs- und Konzentrationseinbußen. Das macht sich insbesondere bei Arbeitsabläufen mit wiederholten Bewegungen oder Tätigkeiten in Zwangshaltungen bemerkbar. Da die Betroffenen zur Exaktheit und Perfektion neigen, belastet es sie besonders stark, wenn sie ihre Aufgabe nicht mehr in der gebotenen Zeit akkurat erledigen können.
Soziale Fragen
Kommt es nicht rechtzeitig zu einer Optimierung des Arbeitsplatzes durch Arbeitshilfen, tritt häufig ein Leistungseinbruch ein, der eine lange Arbeitsunfähigkeitszeit nach sich ziehen kann. Besonders schmerzhaft ist es für die Betroffenen, wenn sie dann noch als Drückeberger angesehen werden. Diesbezügliche Hilfsmöglichkeiten sind in erster Linie über den Betriebsärztlichen Dienst und die zuständige Rentenversicherung zu erfragen.
Besteht schon eine mehrmonatige Arbeitsunfähigkeit, ist ein stufenweiser Wiedereinstieg in die Arbeit zu empfehlen, der in Zusammenarbeit von Hausarzt, Arbeitgeber und Krankenkasse organisiert werden muss.
Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund von Fibromyalgie wird nur sehr selten bewilligt und sollte nur bei schwersten Verläufen oder zusätzlichen, deutlich leistungseinschränkenden Diagnosen in Betracht gezogen werden. Die Berufsunfähigkeit ist seit 2001 nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern nur noch über eine private BU-Versicherung abgedeckt.
Die Einstufung als Schwerbehinderte orientiert sich generell nicht an der Diagnose,sondern an den Funktionsstörungen der Betroffenen. Sie wird meist bei 20 bis 40 liegen.
Berufstätige Fibromyalgie-Betroffene mit einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 30 können über den Schwerbehinderten-Beauftragten des Betriebes einen »Gleichstellungsantrag« stellen. Damit genießen sie bezüglich des Kündigungsschutzes gleiche Vorteile wie Schwerbeschädigte mit einem GdB von 50.
Selbsthilfegruppen
Für viele Erkrankte ist es besonders hilfreich, Menschen zu treffen, die an der gleichen Erkrankung leiden, um sich mit ihnen auszutauschen. In
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