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Filesharing - Rechtliche Fallen und Probleme

Filesharing - Rechtliche Fallen und Probleme

Titel: Filesharing - Rechtliche Fallen und Probleme Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: entwickler.press
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Filesharing-Fällen ausfallen können.
    Beratungshilfe
    Hat jemand nicht die erforderlichen finanziellen Mittel, um den Rechtsweg zu beschreiten bzw. um anwaltlichen Rat einzuholen, so kann ihm unter bestimmten Voraussetzungen für das gerichtliche Verfahren die so genannte Prozesskostenhilfe und für die außergerichtliche Anwaltstätigkeit die so genannte Beratungshilfe gewährt werden. In diesen Fällen trägt dann die Staatskasse das Honorar des Anwalts.
    In puncto Filesharing-Abmahnung ist natürlich in erster Linie die Beratungshilfe interessant, da sich der Rechtsstreit hier ja noch im vorprozessualen Stadium befindet. Grundsätzlich kann Beratungshilfe beim örtlichen Amtsgericht beantragt werden. Dazu sind taugliche Nachweise über die finanzielle Situation vorzulegen. Voraussetzungen für die Bewilligung der Beratungshilfe sind:
die Verfolgung eines Rechts darf nicht rechtsmissbräuchlich erfolgen
die wirtschaftliche Situation des Betroffenen lässt es nicht zu, dass er die Anwaltsgebühren aus eigener Tasche zahlt (z. B. bei Bezug von Hartz-IV-Leistungen o. ä.)
    Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird die Beratungshilfe bewilligt und der Antragsteller erhält einen Beratungshilfeschein. Mit diesem kann der beauftragte Anwalt dann seine Kosten gegenüber der Staatskasse geltend machen.
    Nun war es längere Zeit umstritten, ob bei Filesharing-Fällen, also bei potenziellen Urheberrechtsverletzungen, überhaupt Beratungshilfe gewährt werden kann. Inzwischen haben mehrere Gerichte darüber zugunsten der Antragsteller entschieden, sodass in aller Regel entsprechende Anträge bewilligt werden. Es ist mittlerweile sogar so, dass auch im Falle mehrerer Abmahnungen für jeden einzelnen Fall jeweils gesondert Beratungshilfe gewährt wird. Dies haben 2011 u. a. das Amtsgericht Eisleben sowie das Amtsgericht Spandau so entschieden. Ansonsten wären solche Mandate auch von Seiten des Rechtsanwalts nicht wirtschaftlich vertretbar zu bearbeiten. Denn die Beratungshilfegebühren liegen weit unter den Gebühren, die das Gesetzt ansonsten für die „normalen“ Gebühren vorsieht. Da ist eine Entscheidung des Amtsgerichts Paderborn aus dem Jahre 2012 umso erfreulicher, mit der das Gericht auch eine Vergleichsgebühr als gerechtfertigt ansah. Der Anwalt kann somit nicht nur die „Grundgebühr“ in Form der so genannten Geschäftsgebühr und eine Pauschale für Porto- und Telekommunikation fordern, sondern auch eine zusätzliche Gebühr für den Abschluss eines Vergleichs – sofern es tatsächlich zu einem solchen kommt. Dies ist jedoch insbesondere bei Filesharing-Sachen nicht selten der Fall.
    Kostenerstattung bei unberechtigten Abmahnungen?
    Wenn der im Rahmen einer Abmahnung behauptete Vorwurf tatsächlich der Wahrheit entspricht und man nun einmal ertappt wurde, dann kommt man in aller Regel auch nicht daran vorbei, einen gewissen Schadenersatz leisten zu müssen. Über die genaue Höhe lässt sich in vielen Fällen trefflich streiten, aber an der prinzipiellen Schadensersatzpflicht bestehen zumeist nur wenig Zweifel.
    Wie sieht es jedoch dann aus, wenn die Abmahnung vollkommen unberechtigt erfolgt ist, weil etwa die Person des Abgemahnten verwechselt wurde oder der Vorwurf definitiv nicht zutrifft? In solchen Fällen trifft die zu Unrecht Abgemahnten zwar keine Pflicht zum Ersatz eines Schadens, Kosten entstehen ihnen dennoch - nämlich in Form der Kosten des eigenen Anwalts. Immer dann, wenn die Mitwirkung eines Rechtsanwalts – und sei es auch „nur“ in Form einer Beratung – notwendig und auch tatsächlich erfolgt ist, entstehen entsprechende Rechtsanwaltsgebühren. Als Faustregel lässt sich sagen: Je mehr der Anwalt tätig werden muss, z. B. beratend oder als Prozessvertreter, desto höher fallen insgesamt auch seine Gebühren aus.
    Allerdings hat sich der (fälschlicherweise) Abgemahnte ja nur deswegen um Rechtsrat bemüht, weil er aufgrund der Abmahnung dazu gezwungen war. Stellt sich später heraus, dass die Abmahnung unberechtigterweise erfolgt ist, muss der Abgemahnte zunächst einmal seinen Anwalt aus eigener Tasche zahlen. Aber hat er in einem solchen Fall einen Anspruch auf Ersatz dieses Schadens in Höhe der entstandenen Anwaltskosten gegen den Abmahnenden? Diese Frage wird in der Rechtsprechung leider nicht eindeutig beantwortet, die Tendenz geht derzeit in die Richtung, dass im Falle einer unberechtigten Abmahnung kein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten besteht. Vielfach wird das

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