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Fonds-Handbuch der Börse Frankfurt (German Edition)

Fonds-Handbuch der Börse Frankfurt (German Edition)

Titel: Fonds-Handbuch der Börse Frankfurt (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Dr. Sabine Theadora Ruh
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Grenzsteuersatz über 25 Prozent, also Bezieher höherer Einkommen, werden die Abgeltungssteuer begrüßen. Denn der neue Steuersatz für Kapitalerträge liegt deutlich unterhalb ihres noch aktuellen individuellen Steuersatzes von bis zu 42 Prozent (Spitzensteuersatz). Die Neuregelung wirkt sich auch auf die einzelnen Finanzprodukte unterschiedlich aus: Sie begünstigt Zinsprodukte, aber benachteiligt eindeutig Aktien und Aktienfonds (siehe folgenden Abschnitt). Nur die Spekulationsfrist für Immobilien hat die Neuregelung überlebt: Sie bleibt bei zehn Jahren. Außerdem ist geplant, dass ein Anleger Fonds, die er vor 2009 erworben hat, weiterhin nach mindestens  einem Jahr Haltedauer steuerfrei verkaufen kann.
    Abgeltungssteuer
Zinsen, realisierte Kursgewinne und Dividenden müssen jetzt pauschal, versteuert werden. Anleger führen 25 Prozent Abgeltungssteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Ist ihr Grenzsteuersatz niedriger als 25 %, können sie die Differenz über die Steuererklärung zurückbekommen.
    Banken werden „kleine Finanzämter“
    Banken ziehen die Steuer gleich bei der Gutschrift der Erträge ab. Verkaufen Anleger Wertpapiere, berechnet die depotführende Bank, ob Kursgewinne zwischen Kauf und Verkauf des Wertpapiers angefallen sind.
    Verluste werden gegen Gewinne aufgerechnet. Dazu führen die Banken für ihre Kunden ein „Verlustkonto“ je Depot. Erst wenn die aufgelaufenen Verluste sowie ein ggf. vorhandener Freistellungsbetrag von den Gewinnen aufgezehrt werden, führt die Bank die auf weitere Gewinne entfallenden Steuern ab. Haben Anleger bereits Abschlagsteuer auf Gewinne gezahlt und machen dann Verluste, bekommen sie die bisherige Steuer gutgeschrieben. Die Verlusterrechnung bezieht sich auf das jeweilige Jahr. Machen Sie in einem Steuerjahr nur Verluste, können Sie diese auf das nächste Jahr vorschreiben.
    Steuerfreiheit bis 801 Euro
    Weiterhin gilt für Anleger der Sparer-Freibetrag von 750 Euro, allerdings wird die Werbungskostenpauschale von 51 Euro mit einbezogen und die gesamten 801 Euro pro Anleger in „Sparer-Pauschbetrag“ umbenannt. Gleichzeitig entfällt für die Investoren die Möglichkeit, Werbungskosten wie Depotgebühren, Vermögensverwaltungsgebühren oder Fahrtkosten zum Anlageberater, Hauptversammlung o. ä. abzusetzen.
    Abgeltungssteuer fällt also nur an, wenn 801 Euro pro Person an Kapitalerträgen und realisierten Kursgewinnen überschritten werden.
    Die Ausnahme von der Regel
    Es gilt jedoch noch eine Ausnahmeregelung. Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, fallen noch unter die alte Regelung mit der zwölfmonatigen Spekulationsfrist. Nur Zinsen und Dividenden sind auch bei älteren Investments ab 2009 pauschal mit 25 Prozent zu versteuern.
    Die steuerlichen Änderungen bei Fonds im Detail
    Aktienfonds, Branchenfonds und Dachfonds erzielen Dividenden und Kursgewinne, Renten und Geldmarkt-Fonds zudem noch Zinsen.
     
Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sind vollständig zu versteuern; die Abgeltungssteuer beläuft sich unabhängig vom persönlichen Steuersatz der Anleger auf 25 Prozent. Ist ihr Grenzsteuersatz niedriger als 25 Prozent, können Anleger die Differenz über die Steuererklärung zurückbekommen.
     
Kursgewinne aus Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, müssen Anleger je nach Grenzsteuersatz mit 15 bis 45 Prozent versteuern, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Papiere weniger als ein Jahr liegt und die Freigrenze von 512 Euro im Jahr für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften erreicht ist. Kursgewinne für Papiere, die sie frühestens  nach einem Jahr verkaufen, sind steuerfrei.
    Vorteile bei der Verlustverrechnung
    Da grundsätzlich Verluste mit Gewinnen in Hinblick auf die Abgeltungssteuer verrechnet werden können, wird die Steuer also nur auf den tatsächlichen Nettogewinn eines Depots erhoben. Bei Aktienanlagen gibt es dagegen eine Sonderregel: Verluste, die bei der Veräußerung von Aktien entstehen, die ab 2009 gekauft werden, dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden verrechnet werden, sondern nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen. Damit will der Gesetzgeber vermeiden, dass starke Kurseinbrüche zu Steuermindereinnahmen führen. Anders ist das bei Fonds: Verluste aus ab 2009 erworbenen Portfolios können mit Kursgewinnen, Zins- und Dividendenerträgen ohne Beschränkung ausgeglichen

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