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Gebrauchsanweisung fuer Amerika

Gebrauchsanweisung fuer Amerika

Titel: Gebrauchsanweisung fuer Amerika
Autoren: Watzlawick Paul
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vorausgesetzt, daß der Straße von Hormuz nicht irgendwann wieder einmal eine Blockade aus metaphysischen Ursachen droht. – Auch wenn Sie bei den Full-Service- Pumpen halten, erwartet der Tankwart für seine Routinedienste (Benzin, Öl, Wasser, Luft, Scheibenputzen) kein Trinkgeld. Wenn Sie zu später Abendstunde tanken wollen, kann es Ihnen passieren, daß man Ihnen als Barzahler kein Wechselgeld herausgeben kann, da als Vorsichtsmaßnahme gegen die häufigen Raubüberfälle alle Bareinnahmen sofort in einen kleinen Panzerschrank geworfen werden, für den das Personal keinen Schlüssel hat. Man erwartet von Ihnen also den genauen Rechnungsbetrag des gekauften Benzins. Wenn Sie dagegen bereits so amerikanisch sind, daß Sie eine Kreditkarte der betreffenden Ölgesellschaft haben, trifft das eben Gesagte natürlich nicht zu.
    Die Unsicherheit der Straßen ist überhaupt ein trübes Kapitel. Die Automobilklubs empfehlen immer wieder, im Falle einer Panne auf den Autostraßen (also weitab von der nächsten Werkstätte oder einem Telefon) so weit rechts wie möglich auf der Abstellbahn stehenzubleiben, die Motorhaube als Notsignal zu öffnen oder ein Blatt Papier auf die Antenne zu spießen und dann – vor allem nachts – sich im Wagen einzusperren und die nächste Verkehrsstreife abzuwarten. Besonders die Überlandstraßen werden von der Highway Patrol regelmäßig patrouilliert, und wenigstens theoretisch sollte die Wartezeit nicht zu lang sein. Die Polizei warnt immer wieder davor, sich von Unbekannten »helfen« zu lassen oder zu Fuß loszugehen.
    Und auch die umgekehrte Situation ist strikt zu vermeiden. Während die Verkehrsgesetze vieler europäischer Länder es auch unbeteiligten Drittpersonen zur Pflicht machen, in Lebensgefahr schwebenden oder verletzten Verkehrsteilnehmern Hilfe zu leisten, muß ich Sie – so unmenschlich es scheinen mag – davor warnen, in den USA den guten Samariter zu spielen. Sie riskieren nur, daß Ihnen ein geschäftstüchtiger und auf solche Fälle spezialisierter Rechtsanwalt einen Prozeß anhängt, weil Ihre unsachgemäße Hilfe die Verletzungen seines Klienten angeblich noch verschlimmert hat.
    Was den Führerschein betrifft, so hat man Ihnen im Konsulat auf Ihre Frage hin vermutlich ein Merkblatt ausgehändigt, das Ihnen für die Dauer eines kurzen Besuchs das Mitbringen eines internationalen Führerscheins empfiehlt oder sogar Ihren europäischen Schein gelten läßt. Leider kann es Ihnen passieren, daß es den Behörden der einzelnen Bundesstaaten recht schnuppe ist, was »die in Washington« sagen; sie bestehen eifersüchtig auf ihren eigenen Gesetzen. Viel verläßlichere Auskünfte als von den Auslandsvertretungen erhalten Sie bei den örtlichen Büros der AAA (American Automobile Association), des überstaatlichen amerikanischen Automobilklubs. Beabsichtigen Sie dagegen, längere Zeit in den USA zu bleiben (und vor allem, wenn Sie festen Wohnsitz nehmen wollen), dann müssen Sie möglichst bald die Fahrprüfung des betreffenden Staates ablegen. Wie in Europa besteht diese aus einer theoretischen Prüfung, die sich ausschließlich auf die Verkehrsregeln (die bei der Polizei in einfacher Zusammenfassung erhältlich sind) erstreckt, und einer praktischen Prüfung, die sich im wesentlichen auf vernünftiges Fahren und dabei vor allem auf das Signalisieren Ihrer Absichten bezieht. Die Prüfer, mit denen ich zu tun hatte, schienen fair und wollten mich nicht reinlegen. Wenn man Sie auffordert zurückzustoßen, so sehen Sie bitte nicht nur in den Rückspiegel, sondern blicken Sie über Ihre Schulter. Unterlassen Sie dies, so fallen Sie fast sicher durch, können aber gleich am nächsten Tag wieder antreten.
    Da Sie als Besucher einen Wagen wahrscheinlich nur mieten werden, dürften Sie mit diesen Behörden kaum in Berührung kommen. Es erübrigt sich daher auch das Problem der Wagenversicherung; wie in Europa wird diese von der Verleihfirma durchgeführt. Hier sei nur kurz erwähnt, daß Fahrer unter 25 Jahren allgemein höhere Versicherungsprämien zahlen müssen und daß die Höhe der Prämien auch noch von einigen anderen, zum Teil merkwürdigen, da auf statistischer Basis beruhenden Faktoren bestimmt wird, wie etwa dem Geschlecht des Fahrers, seiner Unverheiratetheit und natürlich der Zahl seiner Unfälle und Verkehrsübertretungen in den letzten Jahren. Einige Versicherungsgesellschaften geben Rabatte für Nichtraucher.
    Sollten Sie, zum Beispiel als Einwanderer, Ihren
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