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Gefeuert

Titel: Gefeuert Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Julia Berger
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Namen »Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt«, Vorschläge zu erarbeiten, um die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktpolitik zu verbessern. Leiter der 1 5-köpfigen Kommission war Peter Hartz.
    Die Vorschläge der Kommission wurden als »Hartz-Reformen« in den folgenden Jahren in mehreren Schritten umgesetzt. Die größte Veränderung brachte das »Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt«, die Hartz-I V-Reform . Mit ihr wurden im Jahr 2005 unter anderem die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum heutigen Arbeitslosengeld II zusammengelegt.

    Normalarbeitsverhältnis
    Als Normalarbeitsverhältnis gilt eine unbefristete Festanstellung, die voll sozialversicherungspflichtig ist und mindestens mit der Hälfte der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit ausgeübt wird (diese lag im Jahr 2009 bei 38 Stunden). Immer weniger Deutsche verfügen über einen solchen Job. Im Jahr 1998 waren es noch 72,6 Prozent der Erwerbstätigen, im Jahr 2008 nur noch 66 Prozent, wie das Statistische Bundesamt berechnet hat. Dafür nehmen die »atypischen Beschäftigungen« zu, wie Zeitarbeit, befristete Jobs, Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung unter 400 Euro monatlich.

    Sperrzeit
    Die Arbeitsagenturen vergeben Sperrzeiten, wenn Arbeitslose ihren Pflichten nicht nachkommen. Bei einer Sperrzeit wird das Arbeitslosengeldfür einen bestimmten Zeitraum gestrichen, also »gesperrt«. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man eine Stelle oder Weiterbildung ablehnt, die einem die Arbeitsagentur anbietet, oder wenn man seine »Eigenbemühungen« bei der Jobsuche auf Verlangen nicht nachweisen kann.
    Zum Nachlesen: http://www.arbeitsagentur.de
    Die Bundesagentur für Arbeit erklärt im »Merkblatt für Arbeitslose«, wann Sperrzeiten drohen – zu erreichen unter »Bürgerinnen & Bürger«, »Arbeitslosigkeit«, »Arbeitslosengeld«.

    Zuflussprinzip
    Das Zuflussprinzip kommt aus dem Einkommensteuerrecht. Demnach sind Einnahmen in dem Jahr aufzuführen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zufließen. Dennoch war die Antwort des jungen Anwalts in meinem Fall (siehe das Kapitel »Das Zuflussprinzip«) nicht richtig. Die Arbeitsagentur hat die Honorare für Arbeiten, die ich vor der Arbeitslosigkeit ausgeführt habe, nicht angerechnet. In § 141 Abs. 1 Satz1 heißt es, dass Nebeneinkommen »in dem Kalendermonat der Ausübung« zu berücksichtigen ist. Bei Empfängern von Hartz IV sieht es wieder anders aus. Hier hat das Bundessozialgericht das Zuflussprinzip bestätigt. All das zeigt: Wer Fragen zum Zuflussprinzip hat, sollte sich unbedingt von einem Fachkundigen beraten lassen.

    Zumutbarkeit
    Wer Arbeitslosengeld bezieht, darf nicht einfach einen Job ablehnen. Man muss bereit sein, »jede zumutbare Beschäftigung« anzunehmen, wie es im »Merkblatt für Arbeitslose« heißt. Als »zumutbar« gilt eine Arbeit, die nicht der Ausbildung oder bisherigen Tätigkeit entspricht, für die ein Umzug notwendig ist oder die schlechtere Bedingungen als die alte Stelle hat. So gilt zum Beispiel eine Bezahlung, die bis zu 30 Prozent unter dem tariflichen Arbeitslohn liegt, als zumutbar. Bei Hartz-I V-Empfängern sind die Kriterien der Zumutbarkeit deutlich schärfer.
    Zum Nachlesen: http://www.arbeitsagentur.de
    Im »Merkblatt für Arbeitslose« wird auch erklärt, welche Jobs zumutbar sind – zu erreichen unter »Bürgerinnen & Bürger«, »Arbeitslosigkeit«, »Arbeitslosengeld«.

Tipps für den Ernstfall: Die ersten Schritte nach der Kündigung
    Es gibt Schrecklicheres, als gekündigt zu werden. Einerseits. Andererseits ist gekündigt zu werden schon schrecklich genug. Denn es geht dabei um mehr als den Verlust eines Arbeitsplatzes. Gekündigte überwältigt ein Strudel an Emotionen, darunter die Angst um die finanzielle Existenz und die Enttäuschung über den Rausschmiss, der häufig am Selbstwertgefühl kratzt. Zu den größten Herausforderungen bei einer Kündigung gehört es, sich dennoch nicht aus der Bahn werfen zu lassen und einen klaren Kopf zu behalten.

    1. Rechtlichen Rat einholen
    Das beginnt schon im Kündigungsgespräch. Hier ist die wichtigste Regel: Ruhe bewahren und nichts Unbedachtes tun (und äußern). Oder, um es mit den Worten des jungen Anwalts meines Berufsverbands zu formulieren: »Unterschreiben Sie nichts.«
    Eine Kündigung ist ein arbeitsrechtlicher Vorgang und alles, was damit verbunden ist – wie eine mögliche Abfindung oder Freistellung oder eine Kündigungsschutzklage –, wirft

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