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Gekuendigt - Was nun

Gekuendigt - Was nun

Titel: Gekuendigt - Was nun Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Thomas Muschiol , Friederike Decoite
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Diskriminierung nicht vollständig beweisen. Es reicht aus, wenn man Indizien vorträgt, die eine Diskriminierung vermuten lassen. So kann beispielsweise eine Statistik über die überwiegende Besetzung von Führungspositionen mit Männern in einem Unternehmen ein ausreichendes Indiz für die Diskriminierung von Frauen in diesem Unternehmen sein.
    Auf einen Blick: Kündigung inhaltlich berechtigt?

Liegt eine verhaltensbedingte Kündigung vor? Stimmen die Tatsachen?

Bekamen Sie zuvor eine Abmahnung? Stimmen die Vorwürfe in der Kündigung mit denen der Abmahnung überein?

Steht der Anlass der Kündigung im Verhältnis zur Strenge dieser Maßnahme?

Wurde die Zulässigkeit Ihrer personenbezogenen Kündigung geprüft?

Beachtet die betriebliche Kündigung Ihre soziale Schutzbedürftigkeit und wurde geprüft, ob Sie eine andere Tätigkeit übernehmen können?

Lässt sich eine außerordentliche Kündigung möglicherweise in eine ordentliche umdeuten?

Widerspricht die Kündigung eventuell dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?

Wie Sie gegen eine Kündigung vorgehen
    In diesem Kapitel lesen Sie, was Sie tun müssen, wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen.
    Sie erfahren,
welche Sofortmaßnahmen Sie ergreifen sollten und welche Fristen Sie beachten müssen (ab S. 72),
wie ein Gerichtsverfahren abläuft (ab S. 75),
was es Sie kostet, zu Ihrem Recht zu kommen (ab S. 84), und
welche außergerichtlichen Möglichkeiten zur Einigung Sie haben, etwa, wie Sie im Vorfeld einen Aufhebungsvertrag vereinbaren (ab S. 89).
    Diese Sofortmaßnahmen sollten Sie ergreifen
    Kommt die Kündigung ins Haus, gilt es – auch wenn Sie nicht gegen die Kündigung vorgehen möchten –, schnell zu handeln insbesondere, weil Fristen verstreichen können.
    Achten Sie auf Fristen
    Die zunächst wichtigste Frist ist die Klagefrist. Diese beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung und verlangt, dass innerhalb dieser drei Wochen beim Arbeitsgericht eine Klageschrift vorliegen muss.
    Auch wenn Sie gegen eine Kündigung nicht vorgehen, kann es sein, dass Sie während der Kündigungsfrist oder nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses das Arbeitsgericht bemühen müssen, etwa weil Ihr Chef Ihnen noch Restlohn schuldet oder die Arbeitspapiere nicht vollständig herausgibt. Häufig sind Klagen auf Ausstellung oder Berichtigung von Arbeitszeugnissen. Sofern für Sie ein Tarifvertrag gilt, regelt dieser unter dem Punkt Ausschlussfristen fast immer, dass nach Vertragsende jegliche Ansprüche nach wenigen Monaten verfallen sind. Die Ausschlussfristen ergeben sich hier aus dem einschlägigen Tarifvertrag, falls dieser zur Anwendung kommt. Sind Sie Gewerkschaftsmitglied, so kann Ihnen Ihre Gewerkschaft den Tarifvertrag zur Verfügung stellen und Ihnen auch Auskunft über die geltenden Ausschlussfristen geben. Findet ein Tarifvertrag deshalb Anwendung, weil dies in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist, so muss Ihnen der anzuwendende Tarifvertrag von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigt werden. Auch wenn für Sie kein Tarifvertrag gilt, können Sie böse überrascht werden, wenn Sie Ihre Ansprüche nicht zeitnah nach dem Ausscheiden geltend machen, denn immer mehr Arbeitgeber schreiben Ausschlussfristen in die individuellen Arbeitsverträge. Schauen Sie daher auf jeden Fall in Ihrem Vertrag nach.
    Wichtig: fragen und Infos sammeln
    Sollte es in Ihrem Betrieb einen Betriebs- oder Personalrat geben, so suchen Sie diesen auf und fragen, ob er ordnungsgemäß angehört wurde. Für Azubis gilt: Teilweise gibt es Schlichtungsstellen, welche zwingend vor dem arbeitsgerichtlichen Verfahren angerufen werden müssen. Informationen bekommen Sie bei den Innungen und Handwerkskammern. Schlichtungsstellen gibt es auch für manche künstlerische Berufe, insbesondere Schauspieler und Tänzer. Unabhängig davon, was Sie nach einer Kündigung vorhaben: Es gilt grundsätzlich: Sammeln Sie alle Informationen und Papiere, falls Sie sich doch noch entscheiden, gerichtliche Schritte einzuleiten, und damit Sie sie bei Bedarf jederzeit z. B. Behörden wie der Arbeitsagentur vorlegen können. Der Arbeitsvertrag sollte genauso vorliegen wie Abmahnungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und das Kündigungsschreiben selbst.
    Wichtig
    Jedes Gespräch mit einem Rechtsbeistand steht und fällt mit den Informationen des Betroffenen.
    Überblick über Ihre Möglichkeiten
    Hier die Möglichkeiten, gerichtlich gegen eine Kündigung vorzugehen, sowie die

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