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Google Analytics - Implementieren Interpretieren Profitieren

Google Analytics - Implementieren Interpretieren Profitieren

Titel: Google Analytics - Implementieren Interpretieren Profitieren Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Timo Aden
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Web-Analyse-Tool-Anbieter wie auch Website-Betreiber zunächst keine Sorgen um die weitere Verwendung von Cookies machen müssen.
    Die EU-Cookie-Richtlinie oder auch E-Privacy-Direktive sollte eigentlich innerhalb Europas bis zum Mai 2011 umgesetzt worden sein. Bislang hat jedoch kein Land eine entsprechende Umsetzung durchgeführt – auch in Deutschland wird nach wie vor darüber verhandelt bzw. debattiert. England war kurz davor die Richtlinie in eigene Gesetze umzusetzen, im letzten Moment konnte dies jedoch verhindert werden. Da davon auszugehen ist, dass diese Thematik immer mal wieder aufkocht, werden auch die Diskussionen um Cookies und deren Anwendungen im Zusammenhang mit Web-Analyse nicht verstummen.
    Dieser Absatz ist juristisch nicht geprüft und stellt lediglich meine Meinung dar.
    Es gibt zwei unterschiedliche Ausführungen von Cookies (auf weitere Cookie-Arten wie beispielsweise Flash-Cookies gehe ich hier nicht weiter ein):
1st Party Cookies
3rd Party Cookies
    1st Party Cookies werden von der Domain auf dem Rechner des Users gesetzt, die er gerade besucht.
Beispiel 1st Party Cookie:
    Ein User besucht die Seite www.domainA.de (Bild 3.2, Nummer 1) und schaut sich anschließend die vorhandenen Cookies in seinem Browser an. Er wird (mindestens) einen Cookie finden, den www.domainA.de setzte (Bild 3.2, Nummer 2).

    Bild 3.2   First-Party-Cookie-Darstellung
    3rd Party Cookies werden von einer anderen Domain als der soeben besuchten auf den Rechner des Users gesetzt.
Beispiel 3rd Party Cookie:
    Ein User besucht die Seite www.domainA.de (Bild 3.3, Nummer 1) und schaut sich hinterher die vorhandenen Cookies in seinem Browser an. Er sieht (mindestens) einen Cookie, der nicht (!) von www.domainA.de , sondern von www.domainB.de (Bild 3.3 Nummer 2) stammt, den beispielsweise ein Werbenetzwerk-Adserver-Anbieter wie Doubleclick, Mediaplex oder Adtech gesetzt hat.

    Bild 3.3  Third-Party-Cookie-Darstellung
    Im zweiten Beispiel wird sich der User eventuell über den „fremden“ www.domainB.de-Cookie wundern. Schließlich war er noch nie auf www.domainB.de  – dennoch sind Cookies auf dem Rechner gespeichert. Es besteht nun die Chance, dass der User diesen „fremden“ Cookie löscht oder seine Browsereinstellungen so ändert, dass 3rd Party Cookies von vornherein nicht akzeptiert werden.
    1st Party Cookies genießen ein höheres Vertrauen und werden deutlich seltener von Usern geblockt. Zudem funktionieren einige Seiten und Funktionalitäten im Internet nicht richtig, wenn keine 1st Party Cookies akzeptiert werden. So kann eine persönliche Begrüßung ohne 1st Party Cookies nicht stattfinden und in manchen Fällen kann es auch beim Online Banking ohne die Akzeptanz von 1st Party Cookies zu Problemen kommen.
    Cookies können nur von der Domain ausgelesen werden, die sie auch auf dem Rechner des Users gesetzt hat. Daher benutzen Werbenetzwerke Adserver, die 3rd Party Cookies auf dem Rechner der User platzieren. Über diese Cookies können User über verschiedene Domains hinweg nachverfolgt, Profile erstellt und Behavioural Targeting durchgeführt werden.
    1st Party Cookies sind domaingebunden, was zu Schwierigkeiten führen kann, wenn sich die eigene Website über verschiedene Domains erstreckt (beispielsweise einen ausgelagerten Bezahlprozess auf einer anderen Domain).
    Google Analytics benutzt 1st Party Cookies für die Erhebung der Daten. Es werden zwar durch die Benutzung von Google Analytics verschiedene Cookies auf dem Rechner des Users gesetzt, doch sind diese als 1st Party Cookie der besuchten Seite gekennzeichnet, d. h., kein anderer Anbieter kann die gesetzten Cookies auslesen.
    Google Analytics erhebt keine personenbezogenen Daten – und entsprechend der Nutzungsbedingungen von Google Analytics ist es auch nicht erlaubt, personenbezogene Daten mit Google Analytics zu erheben bzw. diese mit Hilfe von Google Analytics zu verknüpfen.
    Durch die Nutzung von Google Analytics werden mehrere Cookies mit unterschiedlichen Aufgaben gesetzt.
3.3.1 __utma – der Wiedererkennungs-Cookie
    Der __utma-Cookie identifiziert absolut eindeutige Besucher. Sobald ein User eine Seite aufruft, auf der er noch nie zuvor war, und dort Google Analytics implementiert ist, wird der __utma-Cookie gesetzt. Dieser enthält eine einzigartige ID, die ihn bei Folgebesuchen wiedererkennt. Bei jedem weiteren Seitenaufruf wird der Cookie aktualisiert. Die Laufzeit des __utma-Cookies beträgt zwei Jahre – diese Laufzeit

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