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Google Analytics - Implementieren Interpretieren Profitieren

Google Analytics - Implementieren Interpretieren Profitieren

Titel: Google Analytics - Implementieren Interpretieren Profitieren Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Timo Aden
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Ähnliches genutzt. Wie bei jedem anderen ASP-Dienstleister werden sie lediglich gespeichert – ohne irgendeinen weiteren Einfluss.
    Mit dieser Auswahl nehmen Sie nicht an möglichen Vorteilen wie beispielsweise das Conversion-Optimierungs-Tool für die automatisierte Optimierung von AdWords-Kampagnen mit Bezug auf Conversions teil.
    Die Entscheidung, welche Datenfreigabeoption gewählt wird, obliegt dem Kontoadministrator. Ich empfehle, intern abzuwägen, welche Vor- oder Nachteile eine Datenfreigabe nach sich ziehen könnte. Meiner Ansicht nach überwiegen die Vorteile, da Sie als AdWords-Kunde neben der Nutzung des Conversion-Optimierungs-Tools in naher Zukunft sicher noch Zugriff auf weitere Google-Produkte oder Verknüpfungen zu anderen Google-Tools bekommen werden, sofern diese gelauncht werden sollten.
5.1.3.2 Datenfreigabe nur an andere Google-Produkte
    Diese Option bietet die Möglichkeit, die über Analytics erhobenen Daten auch für weitere Google-Produkte zu nutzen (was keine Weitergabe der Daten an Dritte beinhaltet). Hiermit gestatten Sie Google, Ihre Daten für Produkte wie Google AdWords, Google AdSense oder andere Google-Produkte zu nutzen, um die Möglichkeit weiterer Features und Optimierungsmöglichkeiten zu bieten.
    Beispielsweise lassen sich die Daten für das Conversion-Optimierungs-Tool verwenden. Dieses optimiert die AdWords-Anzeigen automatisiert anhand der in Analytics von Ihnen definierten Conversions (bisher konnten die AdWords-Kampagnen nur aufgrund der Klickrate optimiert werden). Dies entspricht sozusagen einem Bid-Management-Tool, welches die Daten aus verschiedenen Quellen in die Berechnung für die Optimierung einfließen lässt (AdWords- und Analytics-Daten). Damit Analytics diese Daten überhaupt an AdWords weitergeben darf, muss die Erlaubnis über diese Freigabeoption erteilt werden.
5.1.3.3 Anonym an Google und andere
    Sämtliche Daten, die sich mit Ihrer Website in Verbindung bringen lassen, werden hier entfernt. Es besteht keine Möglichkeit, Rückschlüsse auf Ihre Unternehmen zu ziehen. Was genau Google allerdings mit den anonymisierten Daten macht und welche anderen Quellen Zugriff zu diesen Daten haben können, kommuniziert Google nicht.
    Nachdem die Entscheidung hinsichtlich der Datenfreigabe gefällt wurde, müssen nun nur noch die Nutzungsbedingungen akzeptiert werden. Diese haben sich insbesondere im Jahr 2011 aufgrund der Datenschutzdebatte in Deutschland und der Einführung von Google Analytics Premium im Vergleich zu früher etwas geändert. Zu diesem Thema jedoch mehr in Kapitel 5.2.
    Im Anschluss daran sehen Sie die Nutzervereinbarung (Bild 5.3). Diese muss mit „Ja, ich stimme den obigen Nutzungsbedingungen zu“ bestätigt werden, andernfalls können Sie Analytics nicht nutzen. Ich empfehle Ihnen, diese Bedingungen durchzulesen.
Praxistipp:
    Unter Punkt 8.1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google Analytics wird man aufgefordert, einen dort angegebenen Satz auf seiner Website einzubauen. Dieser Satz ist rechtlich von Google geprüft und muss (!) auf einer einfach zugänglichen Seite der eigenen Website eingebaut sein. In der Regel geschieht dies entweder auf der eigenen Disclaimer-Seite, dem Impressum, der Kontaktseite oder den eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dadurch wird der User darauf hingewiesen, dass ein Tracking-Tool wie das von Analytics benutzt wird und entsprechende Daten erhoben werden.
    Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dieser Satz in den seltensten Fällen in der eigenen Website integriert ist. Ist dies nicht geschehen, entspricht die Nutzung von Analytics nicht den allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sie als Seitenbetreiber sind für etwaige Konsequenzen verantwortlich.
    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht verhandelbar. Sollten Sie mit einzelnen Punkten nicht einverstanden sein, empfehle ich Ihnen, den beanstandeten Punkt dennoch zu akzeptieren oder ein anderes Tool in Erwägung zu ziehen.
    Haben Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, kommen Sie mit einem Klick auf „Weiter“ bereits zur Grundlage des Trackings – Ihrem individuellen Analytics-Tracking-Code (Bild 5.4). Welche Einstellungsmöglichkeiten es hier gibt, um den Tracking-Code weiter zu individualisieren, erfahren Sie in Kapitel 6.
    Der nun erscheinende Code ist der Standard-Tracking-Code. Innerhalb dieser Oberfläche (Bild 5.4) haben Sie bereits einige Einstellungsmöglichkeiten für erste Individualisierungen.
Praxistipp:
    Ob

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