Gott hat hohe Nebenkosten: Wer wirklich für die Kirchen zahlt
im Pfarrgemeinderat, hat Grundschüler auf die Kommunion vorbereitet, Jugendliche auf die Firmung. Außerdem arbeitet Ulrike Keller für das Erzbischöfliche Offizialat in Köln, das kirchliche Ehegericht. Dort können katholische Eheleute einen Antrag auf Annullierung ihrer kirchlich geschlossenen Ehe stellen. Denn auch wenn katholische Ehen per Definition unauflöslich sind, kann man sie in einem Eheprozess auflösen lassen, wenn es triftige Gründe dafür gibt. Das Kölner Offizialat ist eins von insgesamt zweiundzwanzig Ehegerichten. Im Jahr 2010 wurden in Deutschland insgesamt über 2700 Eheprozesse verhandelt. Ulrike Keller ist so etwas wie die mobile Außenstelle des Kölner Gerichts. Zu den Menschen, die nicht nach Köln kommen können, fährt sie mit ihrem Laptop. »Dann mache ich die sogenannte Zeugen- und Parteivernehmung mit den Verwandten, Geschwistern und Freunden des Paares vor Ort«, erläutert Ulrike Keller ihre Arbeit. »Das kann pro Person zwischen anderthalb und drei Stunden dauern und ist nichts anderes als eine Beweiserhebung durch Vernehmung.« So ein Prozess könne sich durchaus über zwei Jahre hinziehen. »Meine Aufgabe ist es festzustellen, ob zum Zeitpunkt der Eheschließung ein ›Ehehindernis‹ vorgelegen hat. Zum Beispiel eine falsche Einstellung zur Unauflöslichkeit der Ehe, fehlende Treue, fehlender Wille zu Elternschaft. Wenn einem der Ehepartner da etwas vorenthalten wurde, kann eine katholische Ehe annulliert werden«, erklärt die nebenamtliche Vernehmungsrichterin.
Ulrike Keller kennt sich jedenfalls mit dem Thema des katholischen Eheversprechens sehr gut aus und als Juristin ist sie im Kirchengemeindeverband ohnehin willkommen. Dort hat sie über den Fall von Bernadette Knecht mitentschieden. Sie war es, die der Kindergartenleiterin zusammen mit der Pfarrsekretärin die Kündigung überbrachte. Sie hat in der Kirchengemeindeverbandssitzung mit den Elternvertretern diskutiert. Sie hat auch die Stellungnahme der Kirche für den Bürgermeister verfasst und ist sich heute noch sicher, dass die Kündigung die einzig richtige Lösung war. »Wenn jemand in vollem Bewusstsein einen entsprechenden Vertrag unterschreibt – und davon gehe ich jetzt mal aus, dass Frau Knecht mit vierzig weiß, was sie unterschrieben hat – dann wird der- oder diejenige darüber aufgeklärt, dass er sich nach den Spielregeln der katholischen Kirche zu verhalten hat. Dazu gehört vor allem, dass es ganz eindeutig den kirchlichen Regeln widerspricht, wenn man vor Gott verheiratet ist und dann zu einem neuen Partner zieht. Das hätte sie wissen müssen.« Deshalb könne sie die ganze Aufregung nicht nachvollziehen. Entscheidend sei für sie, dass sich die Kirche selbst nichts habe zuschulden kommen lassen.
Genau das ist der Tenor der Stellungnahme. Darin schreibt Ulrike Keller zum Thema Bürgerantrag an Bürgermeister Peter Wirtz: »Dieses in vielen Punkten unbegründete und auch unsachliche Vorbringen ist keine gute Diskussionsgrundlage.« Von der Stellungnahme gibt es zwei Versionen, eine vertrauliche längere an die Ratsmitglieder und eine kürzere für alle anderen. In der längeren Version äußern sich die Kirchenvorstände auch zu Bernadette Knechts Arbeitsvertrag.
»In Paragraf 1 des Vertrages ist geregelt – was im Übrigen für alle Arbeitsverhältnisse mit Gliederungen der katholischen Kirche gilt –, dass der Dienst in der katholischen Kirche von Frau Knecht fordert, dass sie ihre persönliche Lebensführung nach der Glaubens- und Sittenlehre der katholischen Kirche einrichtet. (…) Es dürfte klar sein, dass das Verlassen der eigenen Familie und das Zusammenleben mit einem anderen Partner nicht den Glaubens- und Sittengrundsätzen der katholischen Kirche entsprechen. Dabei maßen sich die Vertreter der Kirchengemeinde kein Urteil darüber an, aus welchen Gründen die Ehe von Frau Knecht zerbrochen ist. Umgekehrt sollten aber auch die Verfechter des Standpunktes von Frau Knecht nicht den Eindruck erwecken, wie es im Generalanzeiger zu lesen war, als sei Frau Knecht hier nur Opfer. (…) Für die Beurteilung des Sachverhalts kommt es auch nicht darauf an, ob diese Auffassung der katholischen Kirche ein – wie es im Bürgerantrag heißt – entrücktes Weltbild wiedergibt. (…) Selbst wenn die Mehrheit in der Gesellschaft der Auffassung ist, die Ehe sei keine untrennbare Verbindung und die Aufnahme einer neuen Partnerschaft trotz bestehender Ehe sei zu tolerieren, ist es das Recht der
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