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Heidegger - Grundwissen Philosophie

Heidegger - Grundwissen Philosophie

Titel: Heidegger - Grundwissen Philosophie Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Udo Tietz
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Ausdrücke wie »blau« und »fünf«.
    Während für den Nominalismus, der in ontologischer Hinsicht als eine Gegenposition zum Universalienrealismus angesehen werden kann, die These charakteristisch ist, daß es keine abstrakten Entitäten gibt, die durch singuläre oder allgemeine Termini bezeichnet werden 4 , glaubt Heidegger, daß das Nomen nicht nur einen »Gegenstand überhaupt« oder ein »Wesen« zu bedeuten hat, sondern eben auch, daß dieses Wesen das Universale »repräsentiert«. Damit sind in bedeutungstheoretischer Hinsicht schon in seiner Dissertation und seiner Habilitation die Weichen für eine gegenstandstheoretische Engführung der Sprachphilosophie im allgemeinen und der Prädikations- und Bedeutungstheorie im besonderen gestellt.
    Aber auch Heideggers These, daß sich die Urteile in positive und negative einteilen lassen und daß die »Negation
primär
in der Kopula ruht« (GA 1, 183 f.), eine Auffassung, die Heidegger mit Rudolf Hermann Lotze (1817–1881), Rickert, Husserl und den meisten Logikern seiner Zeit teilte 5 – eine These im übrigen, die uns in ontologisch modifizierter Form in Heideggers [17] Freiburger Antrittsvorlesung,
Was ist Metaphysik
, wiederbegegnen wird, insofern Heidegger hier behauptet, daß das »Nichts«, also ein unbestimmter singulärer Terminus, der überhaupt erst durch seine Nominalisierung zu einem bestimmten singulären Terminus wird, »ursprünglicher als das Nicht und die Verneinung« (GA 9, 108) ist –, kann in dieser Form nicht richtig sein, da es keine Möglichkeit gibt, die Sätze in bejahende und verneinende einzuteilen. Denn das Prädikat »ist gelb« ist genauso positiv wie das Prädikat »ist nicht gelb«. Folglich unterscheiden sich die beiden Sätze nicht als Behauptungen, sondern lediglich hinsichtlich ihres propositionalen Gehalts. Dies jedoch bedeutet, daß die Negation keine Eigenschaft ist, die einem Urteil an sich zukommt, sondern eine Operation darstellt, die, auf einen Satz angewendet, den entgegengesetzten erzeugt. 6
    Der von Heidegger übersehene Punkt ist, daß der Aussagesatz »Der Einband ist gelb« genauso behauptend ist wie der Aussagesatz »Der Einband ist nicht gelb«. Der zweite Satz negiert nicht den ersten, sondern lediglich das,
was
der erste behauptet – seinen
propositionalen Gehalt
. 7 Der propositionale Gehalt entspricht nun aber genau dem, was in der nominalisierten Form durch »daß p« zum Ausdruck gebracht wird. Wenn also sowohl der Sprecher als auch der Hörer sagen kann: »das ist wahr«, dann sind die Sprechhandlungen, mit denen ein Hörer auf eine Behauptung des Sprechers reagiert, in der gleichen geregelten Weise auf die Äußerungen des Sprechers bezogen, wie die Sprechhandlungen eines Sprechers auf die Ja/Nein-Stellungnahmen des Hörers. Dies aber bedeutet, daß es keinen generellen Unterschied und auch kein einseitiges Abhängigkeitsverhältnis »zwischen bejahenden und verneinenden Aussagen gibt; wir können nur sagen, daß die zweite die Verneinung der ersten ist«, so wie die erste die Verneinung der zweiten. Beide Sprechhandlungen beziehen sich offenkundig auf dasselbe: Das, was der eine Sprecher verneint, wird von dem anderen Sprecher bejaht. 8
    Hätte sich Heidegger an der Konfrontation zweier [18] entgegengesetzter Behauptungen orientiert, dann hätte sich zweierlei gezeigt: erstens, daß die Möglichkeit der Verwendung des Wortes »wahr« mit der Erklärung der Verwendung assertorischer, also behauptender Sätze zusammenfällt. Und zweitens, daß das, was Heidegger mit Bezug auf Rickerts Aufsatz
Urteil und Urteilen
»beim Akt der Bejahung« eines »wahren Urteilsgehaltes« den »Ja-Sinn« nennt 9 (beim Akt der Verneinung des unwahren Urteilsgehalts müßten wir dann folglich von einem »Nein-Sinn« sprechen können, obgleich Rickert auch sagt, daß immer dann, wenn dem »gültigen Wertgehalte« kein »Bejahen im Subjektiven« entspricht, »Urteilen logisch sinnlos« sei 10 ), der als immanenter Urteils
sinn
dem objektiven Urteils
gehalt
zur Seite steht, sich sprachanalytisch reformuliert als die Stellungnahme eines Hörers rekonstruieren läßt, der zu einem konstatierenden Sprechakt mit »Ja« oder »Nein« Stellung nimmt – und zwar ohne dafür auf einen objektiven Urteilsgehalt jenseits der tatsächlichen Bejahung oder Verneinung rekurrieren zu müssen. Dies setzt allerdings voraus, daß die Kopula nicht in die Negation lanciert und dann auch noch als die vermittelnde Mitte zwischen Subjekt und

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