Heurigenpassion
Jänner durchgeführten Suche nach dem 2 Monate alten Baby der ermordeten Elena K. wurden innerhalb von 30 Stunden 31 Verletzungen der elterlichen Aufsichts- und Fürsorgepflicht festgestellt und zur Anzeige gebracht. In 12 Fällen erwiesen sich die Verfehlungen als derart schwerwiegend, dass die Kinder sofort der Obhut des Jugendamtes übergeben werden mussten.
Wie Pressesprecher Hofrat Dr. Platzer ausdrücklich betonte, war der Schwerpunkt der Aktion seinerzeit beim Auffinden eines 2 Monate alten Babys und nicht bei der Kontrolle der elterlichen Aufsichtspflicht gelegen.
»Daher sind diese erschreckenden Zahlen, die sich lediglich auf die Situation von Kleinstkindern bis etwa 2 Jahren beziehen, eigentlich nur ein ›Abfallprodukt‹ dieser riesigen Polizeiaktion gewesen .«
Angesichts solcher »Zufallstreffer« stellt sich die Frage, ob die Behörde nicht gelegentlich auch gezielt dieser offensichtlichen Problematik nachgehen sollte.
Bericht aus den »TV-News« vom 3. März 2005:
»Entführungsopfer«
als Moderatorin
Wien (Eigenbericht): Amelia Balos (25), das scheinbare Entführungsopfer in der nach wie vor nicht ganz geklärten Affäre »Marinov«, wird in Kürze einen hochdotierten Vertrag mit dem deutschen Privatsender »Tele AZR« abschließen. Die bildhübsche Wienerin soll das nach ihrer Idee konzipierte neue Format »Schicksalsroulette« moderieren. Eine Reality Soap mit hohen Gewinnschancen für Teilnehmer und Zuseher.
Amelia Balos war Anfang des Jahres »entführt« und in einem führenden Wellness-Resort versteckt worden. Während man der jungen Frau vorgaukelte, das entspräche ihrer Rolle in einer neuen Fernsehschau, wurde von ihrem Freund Heribert M. ein Lösegeld von 250 000 Euro gefordert.
Das jeweilige »Opfer« des Spieles wettet auf das Verhalten des uneingeweihten, an ein echtes Verbrechen glaubenden Partners und hat damit die Chance, den »Wetteinsatz« in Höhe von 100 000 Euro zu vervielfachen. Je mehr der abgegebene Tipp dem tatsächlichen Verhalten des gutgläubigen Mitspielers entspricht, desto höher der Gewinn.
Die Pilotsendung zur neuen Reality Show wird am 18. Mai um 21 Uhr ausgestrahlt.
Bericht aus den »Wiener Zeiten« vom 22. März 2005:
Blaues Auge für »Bankräuber«
Wien (Eigenbericht): Mit einem »blauen Auge« da-
v on gekommen ist der nach Aussagen aller Betrof-
fenen »sympathischste Bankräuber und Geiselneh-
mer aller Zeiten.« Heribert M. (34), Witwer und Al-
leinerbe der irrtümlich von einem Polizisten er-
schossenen »Kaufhauskönigin« Ingrid Marinov-
Wondrak, wurde gestern zu einer Strafe von zwei
Jahren Gefängnis verurteilt, davon 18 Monate be-
dingt.
Vom Vorwurf des versuchten Bankraubes wurde M. überhaupt frei gesprochen, da ihm der Nachweis gelungen war, die ungeladene Gaspistole nur irrtümlich aus der Jackentasche gezogen zu haben.
Da die Personen, die mit ihm in das neben der Bank gelegene Optikerfachgeschäft gegangen waren, übereinstimmend erklärten, freiwillig mitgekommen zu sein, musste sich M. schließlich nur für die kurzfristige Freiheitsberaubung dreier Bankkunden verantworten.
Mildernd wurde auch der starke psychische Druck gewertet, unter dem M. stand, der annehmen musste, dass seine Geliebte entführt worden war.
Da M. zwischenzeitlich auch seine sämtlichen steuerlichen und sonstigen Verbindlichkeiten beglichen hat, wurde auch das gegen ihn eröffnete Konkursverfahren eingestellt.
Die zwielichtige Rolle, die die Masseverwalterin Dr. Annemarie S. in der fingierten Entführung von M.s Freundin Amelia B. gespielt hat, ist Gegenstand eines standesrechtlichen Verfahrens vor der Disziplinarkommission der Rechtsanwaltskammer.
Berichterstattung »Elena Kalkonides-Prozess« in der »BIB-Bin im Bilde« vom 3. Juni 2005:
Höchststrafen für
beide Angeklagten
Wien (Eigenbericht): Nach mehr als dreiwöchiger Dauer wurden gestern die Urteile im aufsehenerregenden »Elena Kalkonides«-Prozess verkündet.
Mit 22 Jahren für Karl Schwarzenbach und 16
Jahren für Hans Schwarzenbach wurde jeweils die vom Staatsanwalt geforderte Höchststrafe ausgesprochen.
In seiner Urteilsbegründung betonte der vorsitzende Richter ausdrücklich die besondere Grausamkeit, mit der die Tat durchgeführt worden war sowie die Gleichgültigkeit, mit der die beiden Angeklagten den gegen sie erhobenen Vorwürfen begegneten.
In gesonderten Verfahren werden jetzt noch der Mord an Ernst
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