Hexen in der Stadt
Jahren,
Eine Bäckin, gar ein reich Weib,
samt einer verehelichten Tochter
und einer, welche noch inliegt und unverheiratet.
Ein Dompfaff, welchem die Weihen genommen.
Der Tungersleber, ein vornehmer Spielmann, von
Fürsten und Herren viel gebraucht.
Ein Sackpfeifer.
Es ist am Gericht dieser Tage ein großes Gerede darüber, daß die alte Dürrin, des Doktor Dürren Mutter, ist gefänglich eingezogen worden, ein gar böses Weib, das jedermann fürchtet. Sie soll durch Jahre ihre Schwiegertochter mit giftigen Tränken und Zaubermitteln vergeben haben, so daß sie ganz siech geworden, auch ihre drei Enkelkinder zu Tode gebracht. Dabei ist sie so listig verfahren, daß kein Mensch, auch der Doktor Dürr nicht, einen Verdacht gehabt, bis er mit eigenen Ohren hat hören müssen, wie sie von ihren Mithexen ist besagt worden. Wie dann die Stadtknechte gekommen sind, hat die junge Dürrin gerade im Sterben gelegen. Der Doktor ist nicht von ihr gewichen und hat sich nicht sehen lassen, so laut die Alte auch um Hilfe geschrien hat. Er hat auch später nicht intervenieret oder durch eine Supplicatio bei Seiner fürstlichen Gnaden, wie es ihm doch ein Leichtes gewesen, Türsprach eingelegt. Darauf aber hofft die Alte und vollführt im Gefängnis ein gar greulich Unwesen mit Schimpfen und Drohen, derart, daß man noch nicht gewagt hat, sie zum Verhör zu führen, um grobe Ungebühr zu vermeiden. Der Fürstbischöfliche Rat Doktor Faltermeier hat ihren Prozeß übernommen. Doch soll der Dürr gesagt haben, die Rücksicht wäre nicht vonnöten gewesen. Wo es um solche Verbrechen gehe, doch sei er nur Richter, weiter nichts, und vermöge zu urteilen ohne Ansehung der Person. Viele Leute sagen, das sei eines wahren Richters würdig gesprochen, manche aber tadeln ihn auch. Es sei nicht gut, die eigene Mutter zu verleugnen, sie sei wie sie wolle. Vielleicht hat aber auch der Doktor Burkhardt die Hand im Spiel, des Fürsten Leibsyndicus. Der war mit dem Dürr früher gut Freund. Seit aber im Sommer die Burkhardtin ist als Hexe gerichtet worden, sind sie feind miteinander. Es heißt, daß der Burkhardt den Richter nächtlicherweil besucht soll haben, um für sein Eheweib zu bitten. Der Dürr wird ihm in der Weise geantwortet haben, wie man sie nun an ihm kennt, und das wird der Syndicus ihm nimmermehr verzeihen. Seit aber die Dürrin gefangen sitzt, grüßt er den Richter wieder, steht ihm oftmals im Wege und blickt ihn seltsam an. Ob sie miteinander reden und was, weiß keiner. Aber der Burkhardt wird wohl acht geben, ob der Dürr gegen die Seinen ebenso streng verfährt wie gegen seine Freunde. Selbst wenn der Richter wollte, könnte er nichts für seine Mutter tun, ohne daß der Burkhardt es merkt. Aber ich glaube, er will es gar nicht.
Totentanz
Wieder wurde es Sommer, und der Hexenspuk ging nun ins zweite Jahr. Dazu kam der Krieg näher. Rauchende Dörfer und flüchtende Bauern vor den Stadttoren kündigten ihn an. Wallensteinsche Regimenter durchzogen das Stift. Ob sie gleich Verbündete waren und freigebig Schutzbriefe ausgestellt hatten, konnten sie doch ihre Art nicht verleugnen. Die Ängste wuchsen von allen Seiten.
Der Junge Franz von Herzeller aber ergriff die Gelegenheit, zu einem kurzen Besuch ins Elternhaus einzukehren. Vor drei Jahren war er zum Heer gegangen und in einem der neu aufgestellten Regimenter Kornett geworden. Nun, da er unvermutet wieder in die Heimat kam, lud er ein paar Kameraden zu einer lustigen Rast auf dem schönen Adelshof in der Bronnbacher Gasse ein. Mit ihm kam sein Jugendfreund, der Bäckerssohn Christoph Bentz, der mit ihm ausgerückt und als sein Reitknecht unzertrennlich von ihm war. Sie konnten beide nicht ahnen, wie verwandelt sie ihre Vaterstadt finden würden.
Dennoch hieß die Herzellerin ihren Sohn und seine Gäste großzügig willkommen und hatte so viele Vorbereitungen zu festlicher Bewirtung getroffen, wie sie die gegenwärtige Notlage nur irgend erlaubte. Sogar eine Gasterei mit Musik und Tanz wollte sie geben und hatte dafür schon die Genehmigung erwirkt.
Dem Sohn aber vertraute sie an, wie wenig ihr selbst und den Leuten hier überhaupt nach Festen zumute war. Ihr Mann war vor mehr als einem Jahr gestorben. Das bekümmerte den Sohn um so mehr, als er damals im Zerwürfnis mit dem Vater fortgegangen war, weil der ihm die Liebelei mit einer schönen Bürgerstochter hatte verbieten wollen. Nun hatte er ihn nicht mehr versöhnen können. Außerdem setzte die
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