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Impfen Pro & Contra - Das Handbuch für die individuelle Impfentscheidung

Impfen Pro & Contra - Das Handbuch für die individuelle Impfentscheidung

Titel: Impfen Pro & Contra - Das Handbuch für die individuelle Impfentscheidung Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Martin Hirte
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Einzelimpfstoff gegen Mumps vom Markt verschwunden.

Nebenwirkungen von Impfungen
    Jedes Arzneimittel, das eine Wirkung hat, hat auch Nebenwirkungen. Die Verabreichung ist daher nur zu verantworten, wenn dafür ein umso größerer Schaden abgewendet wird. Dies abzuwägen und den Patienten darüber zu informieren ist Aufgabe des Arztes. Er ist auch zur Aufklärung über die jeweiligen Risiken verpflichtet, denn letztlich muss der Patient – im Fall einer Impfung der Impfling selbst oder seine Erziehungsberechtigten – in die Maßnahme einwilligen. Bei einem guten Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient (bzw. dessen Eltern) wird die Meinung des Arztes einen wichtigen Stellenwert in der Impfentscheidung der Eltern haben.
    Zu jeder Impfaufklärung gehört auch die Information darüber, wie häufig und gefährlich die Krankheit ist, der man vorbeugen will. Krankheiten können ebenso wie Impfungen im schlimmsten Fall zu einer Katastrophe führen. Über die Risiken von Krankheiten sind wir allerdings wesentlich besser informiert als über die Komplikationen nach Impfungen. Die Impfstoffhersteller haben aus kommerziellen Gründen ein großes Interesse daran, Komplikationen von Krankheiten ins Licht zu rücken. Nicht selten wird deren Häufigkeit großzügig nach oben aufgerundet oder durch zweifelhafte statistische Methoden aufgebläht. In der öffentlichen Impfpromotion werden diese Zahlen dann verwendet, um die Umsetzung der Impfempfehlungen zu fördern.
    Nebenwirkungen von Impfungen werden teilweise von den Impfantigenen, teilweise von den Zusatzstoffen hervorgerufen. So hat jeder Impfstoff, ob Einzel- oder Kombinationsimpfstoff, sein eigenes Nebenwirkungsprofil, das sich mit den möglichen Nebenwirkungen der jeweiligen Zusatzstoffe überschneidet.
    Über das Risiko und die genauen Entstehungsmechanismen von Impfkomplikationen ist kaum etwas bekannt – nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass hierfür Forschungsgelder und -motivation fehlen. Genau dieses Unwissen wird jedoch als Argument für die Behauptung hergenommen, es gäbe solche Komplikationen gar nicht. Als sich beispielsweise im Jahr 2003 die Fälle von Kindstod nach Sechsfachimpfstoffen häuften, empfahl die europäische Arzneimittelbehörde EMA die Beibehaltung der Impfpraxis mit dem Argument, es »fehlt eine Hypothese für einen biologisch plausiblen Pathomechanismus, der den beobachteten Fällen zugrunde liegen könnte«.
    Erforschung von Nebenwirkungen vor der Zulassung eines Impfstoffs
    Was die Erforschung von Impfnebenwirkungen vor der Zulassung eines Impfstoffs anbelangt, werden die Ärzte und vor allem die Patienten von Gesetzgebern und Zulassungsbehörden im Regen stehen gelassen. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für die Impfstoffhersteller, wie umfassend und detailliert sie die Risiken ihrer Impfstoffe untersuchen und dokumentieren müssen. Es ist auch keine abschließende Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses gefordert. Das hat zur Folge, dass praktisch alle Zulassungsstudien die lapidare Feststellung enthalten, der Impfstoff sei wirksam und sicher.
    Im Paragraph 25 Abs. 8 des deutschen Arzneimittelgesetzes heißt es: »Die zuständige Bundesoberbehörde [erteilt] die Zulassung entweder aufgrund der Prüfung der eingereichten Unterlagen oder aufgrund eigener Untersuchungen oder aufgrund der Beobachtung der Prüfungen des Herstellers.« Da wählen Behörden doch den einfachsten und billigsten Weg und entscheiden nach Aktenlage – also nach Durchsicht der eingereichten Impfstudien der Pharmaindustrie. Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Zuck sieht hierin eine verfassungswidrige Unvollständigkeit, da durch dieses Vorgehen eine Risikoabschätzung weder für den Arzt noch für den Impfling möglich ist:
     
    »In grundgesetzwidriger Weise überlassen es der deutsche Gesetzgeber und die europäischen Gemeinschaftsorgane der Ermessensentscheidung der Zulassungsbehörde (im deutschen Recht dem Paul-Ehrlich-Institut), in welcher Weise das Nutzen-Risiko-Verhältnis bestimmt werden soll. Das erlaubt es nach deutschem Recht der zuständigen Behörde, sich auf die bloßen Angaben des Herstellers zu verlassen. Damit wird aber ausgeschlossen, dass in nachprüfbarer Weise eine umfassende Abwägung von Nutzen und Risiken stattgefunden hat« (Zuck 2011).
     
    In den Studien, die die pharmazeutische Industrie für die Zulassung eines Impfstoffs vorlegt, werden die Nebenwirkungen durchweg als weniger häufig und bedrohlich dargestellt als die

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