Impfen Pro & Contra - Das Handbuch für die individuelle Impfentscheidung
einschneidende Neuerung im Infektionsschutzgesetz, das am 1. Januar 2001 in Kraft trat, ist die Möglichkeit, dass die Gesundheitsbehörden für »bedrohte Teile der Bevölkerung« eine Impfpflicht aussprechen, falls »eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemiologischen Verbreitung zu rechnen ist«. »Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit kann insoweit eingeschränkt werden« (Paragraph 20, 6 und 7 If SG [Infektionsschutzgesetz]).
In der STIKO befinden sich derzeit 17 Fachleute: Kliniker und Wissenschaftler aus Mikrobiologie und Immunologie – meist Professoren medizinischer Fakultäten – und Vertreter des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der niedergelassenen Ärzte. Die Berufung der STIKO -Mitglieder erfolgt durch das »Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit den obersten Landesgesundheitsbehörden« (Paragraph 20, 2 If SG ) für jeweils drei Jahre, wobei die Berufungskriterien im Dunkeln bleiben. Friedrich Hofmann, STIKO -Vorsitzender seit 2007, hat sein Amt im Frühjahr 2011 unter anderem wegen fehlender Transparenz bei der Berufung von STIKO -Mitgliedern niedergelegt.
Interessenkonflikte
Interessenkonflikte in der STIKO
Impfkritiker wird man in der STIKO vergeblich suchen. Fast alle STIKO -Mitglieder weisen teilweise auch gravierende Interessenkonflikte auf und nehmen Gelder von Firmen an, über deren Produkte sie entscheiden. Viele erhalten Vortragshonorare, nehmen an wissenschaftlichen Treffen oder Pressegesprächen teil, die von Impfstoffherstellern organisiert und finanziert sind, fungieren als bezahlte Berater oder sitzen in Beiräten und Arbeitsgemeinschaften, die von Impfstoffherstellern gesponsert werden – zum Beispiel im »Forum Impfen«, in der »Arbeitsgemeinschaft Meningokokken« oder der »Arbeitsgemeinschaft Masern«, an der das Robert-Koch-Institut, das Grüne Kreuz und die Masernimpfstoff-Hersteller beteiligt sind.
Seit 2008 müssen die deutschen STIKO -Mitglieder ihre Interessenkonflikte öffentlich auf der Website des Robert-Koch-Instituts deklarieren. Dort ist etwa zu erfahren, dass der stellvertretende Vorsitzende der STIKO Ulrich Heininger für alle großen Impfstoffhersteller als Berater oder Vortragender tätig war und entsprechende Honorare erhielt. Besonders enge Beziehungen pflegt er zur Firma GSK . Auch das langjährige STIKO -Mitglied Fred Zepp übt zahlreiche Nebentätigkeiten für die Industrie aus, veröffentlicht Studien gemeinsam mit Wissenschaftlern der Pharmaindustrie und hält Vorträge auf Veranstaltungen der Hersteller. Wie aus den STIKO -Protokollen hervorgeht, musste Prof. Zepp bei bisher mindestens zehn Sitzungen der STIKO während der Beratung oder Beschlussfassung den Sitzungssaal verlassen ( STIKO -Protokolle 2011).
Die schlechte finanzielle Ausstattung der STIKO verführt zu Nebentätigkeiten. Alle STIKO -Mitglieder arbeiten »ehrenamtlich«. Die Aufwandsentschädigungen sind gering, die Verlockungen der milliardenschweren Pharmahersteller dadurch umso größer. Umgekehrt scheint die intensive Zusammenarbeit mit Impfstoffherstellern auch eine Art Gütesiegel für Impfexperten zu sein.
Das wahre Ausmaß der Interessenkonflikte offenbart sich unter Umständen erst, wenn man die Karriere mancher Impfexperten verfolgt. So übernahm der ehemalige STIKO -Vorsitzende Heinz-Joseph Schmitt direkt nach seinem Ausscheiden im Herbst 2007 eine hochrangige Stelle beim Impfstoffhersteller Novartis-Vaccines. Reinhardt Kurth, langjähriger Leiter des Robert-Koch-Instituts, wechselte 2008 in den Vorsitz der Schering-Stiftung, die Lobbyarbeit für den Pharmamulti Bayer macht. In solchen Fällen wird wohl geerntet, was während der Tätigkeit bei den Behörden gesät wurde.
Bei den Umbesetzungen der STIKO sind Nähe oder Distanz zu den Impfstoffherstellern kein Kriterium: Im Frühjahr 2011 wurden die beiden einzigen STIKO -Mitglieder, die keinen Interessenkonflikt deklarieren mussten, abberufen. Ein Trost immerhin, dass drei der neuen STIKO -Mitglieder anscheinend eine weiße Weste haben.
Der Geschäftsordnung der deutschen STIKO zufolge dürfen Mitglieder, bei denen »Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung« gerechtfertigt scheint, nicht an den entsprechenden Beratungen und Abstimmungen teilnehmen. Abgesehen davon, dass man sich fragen muss, warum solche Personen überhaupt STIKO -Mitglied werden können, ist auch nicht überprüfbar, ob diese Regeln eingehalten werden, denn die
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