Irgendwas mit - Kindern
weiß man spätestens, wenn man selber eine hat – ziemlich viel Arbeit. Wäscheberge wachsen über Nacht, Geschirr wird wie von Zauberhand schmutzig, der Staubsauger bedient sich nicht von selbst, die Topfpflanzen hängen die Köpfe und jemand müsste mal dringend den Müll rausbringen. In eingespielten Familien klappt der Alltag zumeist reibungslos. Eine Person, auch heute noch überwiegend die Mutter, übernimmt die Hauptlast, die anderen arbeiten zu.
Dann bekommt die Mutter einen Bandscheibenvorfall, oder ein Kind, oder eine sechswöchige Kur verschrieben. Und jetzt?
In Zeiten, in denen die Großfamilie aus der Mode gekommen ist und Verwandte über die ganze Republik verteilt sind, überdies dort eingebunden in ihre eigenen Verpflichtungen, gewinnt der Beruf der Familienpflegerin zunehmend an Bedeutung.
W AS ? Als Familienpflegerin helfen Sie Familien, die durch Krankheit, Todesfall oder Scheidung in Schieflage geraten sind. Sie ersetzen für einen bestimmten Zeitraum das „ausgefallene“ Familienmitglied und kümmern sich um die alltäglichen Abläufe. Sie schmeißen den Haushalt, kochen das Essen, tragen den Wäscheberg ab, überwachen Hausaufgaben, spielen „Chauffeur“ für die Kinder – Sie tun eben alles, was ansonsten die Mutter übernimmt. Sie sind, sozusagen, eine Ersatzmutter auf Zeit.
Dazu gehört natürlich auch, die Kinder in der ungewohnten, stressigen Situation zu unterstützen und ihnen seelischen Beistand zu geben. Falls nötig, übernehmen Sie auch die Pflege von Familienangehörigen, natürlich in Absprache mit Ärzten oder Pflegedienst.
Was Sie für eine Familie geleistet haben, dokumentieren Sie in einem so genannten Betreuungsprotokoll.
Familienpflegerinnen betreuen, je nach Hilfsbedürftigkeit der einzelnen Klienten, oft mehrere Familien gleichzeitig. Dabei sind Arbeitszeiten am Abend und am Wochenende keine Seltenheit.
W O ? Wie es die Kernaufgaben schon nahe legen, werden Familienpflegerinnen zumeist vor Ort in den jeweiligen Haushalten eingesetzt. Auch Einrichtungen wie Kinderheime und Kitas, Pflegeheime und Kurkliniken oder Altenheime stellen Familienpflegerinnen ein. Der Bezug zu Kindern ist aber am engsten, wenn Sie als mobile Familienpflegerin im Haushalt arbeiten.
Als Arbeitgeber kommen alle Sozialträger in Frage, die in Ihrem Umfeld Familienhilfe anbieten. Sie können aber auch, genügend Berufserfahrung vorausgesetzt, einen eigenen Familien-Pflegedienst gründen oder auf freiberuflicher Basis für die Pflegedienste in Ihrer Umgebung tätig sein.
W ER ? In jedem Fall sollten Sie flexibel und einfühlsam sein, denn Sie wissen nie, was Sie vor Ort erwartet. Familienpflegerinnen sehen nicht nur „heile Welt“, sondern werden oft auch in „Brennpunkt-Familien“ eingesetzt. Nervliche Belastbarkeit ist hier Voraussetzung, sowie die Fähigkeit, sich bei allem Mitgefühl vom Schicksal anderer abzugrenzen. Pflegerische Aufgaben wie das Wechseln von Windeln (bei Babys oder Erwachsenen), das Umlagern von Kranken oder Verbandswechsel sollten Ihnen nichts ausmachen, ebenso wenig wie das Erledigen von Hausarbeit, wobei Sie sich natürlich nach den Strukturen und Bedürfnissen der betreuten Familie richten: Auch erklärte Vegetarierinnen werden in diesem Rahmen wohl mal ein Schnitzel panieren müssen. Toleranz und Anpassungsfähigkeit stehen also im Vordergrund.
„Familienpflege ist fast ein Wunschkonzert“, sagt Rita, Familienpflegerin mit langjähriger Berufserfahrung. „Es gibt kaum etwas, das wir nicht machen. Und wenn es in der Familie üblich ist, die Socken zu bügeln, dann tun wir das auch.“
W IE ? Um Familienpflegerin zu werden, besuchen Sie eine zweijährige Berufsfachschule, an die sich ein einjähriges, begleitetes Berufspraktikum anschließt. Die Zugangsvoraussetzungen sind je nach Schule verschieden; meistens wird aber mindestens eine Mittlere Reife vorausgesetzt. Manchmal reicht auch der Qualifizierende Hauptschulabschluss, wenn Sie überdies bereits eine Ausbildung auf sozialem oder pflegerischem Gebiet abgeschlossen haben.
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Noch ein klassischer „Kinderberuf“, und ein spezieller dazu, denn die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin ist keine Weiterbildung der allgemeinen Krankenpflege, sondern ein eigenständiger Ausbildungsberuf – übrigens der gleiche, der früher als „Kinderkrankenschwester bzw. -pfleger“ bekannt war.
Die Namensänderung bringt zum Ausdruck, dass in der Ausbildung nun nicht nur auf
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