Irrweg Grundeinkommen
die Grundeinkommensabgabe aufgebracht. Der die Ausgaben von 914 Milliarden Euro übersteigende Betrag soll als Schwankungsrücklage im Fonds verbleiben.
Das bisherige Steuersystem bleibt bestehen. Die Einkommensteuer wird aber, da die Einkommen bereits mit der Grundeinkommensabgabe belastet sind, herabgesetzt. Ab einem Primäreinkommen von 1000 Euro monatlich gilt zusätzlich ein Eingangssteuersatz von 7,5 Prozent, das heißt, die steuerliche Grenzbelastung jedes weiteren verdienten Euros steigt von 35 Prozent (Grundeinkommensabgabe) auf 42,5 Prozent (Grundeinkommensabgabe plus zusätzliche progressive Einkommensteuer). Dieser zusätzliche Einkommensteuersatz erhöht sich weiter linear progressiv bis auf 25 Prozent ab einem Primäreinkommen von 5 000 Euro monatlich. Das heißt, jeder zusätzlich verdiente Euro Primäreinkommen ab 5 000 Euro wird mit insgesamt 60 Prozent Steuer (35 Prozent Grundeinkommensabgabe plus 25 Prozent zusätzliche Einkommensteuer) belastet. Steuerliche Freibeträge soll es nicht mehr geben. Abbildung 3 veranschaulicht den Zusammenhang zwischen Primäreinkommen und verfügbarem Einkommen im Modell des emanzipatorischen Grundeinkommens.
Der steuerliche Mittelzufluss soll in einem – vom Staatshaushalt unabhängigen – BGE-Fonds (Körperschaft öffentlichen Rechtsmit einer Selbstverwaltung) gesammelt werden, aus dem dann das emanzipatorische Bürgergeld verteilt wird.
Das emanzipatorische Bürgergeld wird als Teil einer umfassenden gesellschaftspolitischen Strategie betrachtet. Dazu gehören Ausbau und Demokratisierung der öffentlichen Infrastruktur und Dienstleistungen, arbeitsrechtliche Verbesserungen sowie Ausbau und Demokratisierung der sozialen Sicherungssysteme. Die arbeitsrechtlichen Verbesserungen beinhalten die Zahlung eines Mindestlohns in Höhe von brutto zehn Euro je Stunde, wovon dann netto (nach Steuern und Sozialversicherungsabgaben) 5,42 Euro übrigbleiben.
Abbildung 3: Emanzipatorisches Bürgergeld
Quellen: Eigene Darstellung nach BAG Grundeinkommen DIE LINKE; Lohnsteuertabelle (2011) mit Solidarzuschlag, ohne Kirchensteuer; eigene Berechnungen
Insgesamt ergibt sich nach diesem Konzept eine massive Umverteilung von oben nach unten durch die Belastung von Kapital- und Vermögenseinkünften und hohen Einkommen vor allem wegen des Wegfalls der Beitragsbemessungsgrenzen, wie sie im heutigen Sozialversicherungssystem gelten und zu sinkenderGrenzbelastung in den hohen Einkommensbereichen führen. Durch die Zusammenführung von Grundeinkommensabgabe und Einkommensteuer ergibt sich eine Grenzbelastung mit Steuern und Sozialversicherungsabgaben von 70,8 Prozent für Jahresprimäreinkommen ab 60 000 Euro bei Alleinlebenden.
Alleinlebende werden nach diesem Konzept bis circa 6 000 Euro monatlicher Bruttoeinkünfte im Vergleich zum jetzigen System bezüglich des verfügbaren Einkommens bessergestellt. Danach ergibt sich eine erheblich stärkere Belastung. Vergleichsrechnungen zeigen, dass eine Person mit einem Bruttomonatseinkommen von 1000 Euro bei diesen Modellannahmen ein verfügbares Einkommen von 1542 Euro hat. Das liegt um 766 Euro über dem Sekundäreinkommen, das das gegenwärtige Sozial- und Steuersystem bei einem Primäreinkommen von 1000 Euro gewährt. Bei einem Bruttomonatseinkommen von 3 000 Euro ergäbe sich ein Sekundäreinkommen von 2 388 Euro, das sind 518 Euro mehr als im gegenwärtigen System (Basis Mai 2009; BAG Grundeinkommen 2010). Die Höhe des Primäreinkommens, bei der das Grundeinkommen so hoch ist wie die Steuerzahlungen und Sozialversicherungsabgaben auf das Primäreinkommen zusammengenommen, bei der also brutto gleich netto gilt, liegt für einen Alleinlebenden bei knapp 2 000 Euro.
Kritik am bedingungslosen Grundeinkommen
Im Gegensatz zum Existenzminimum, das jedem Bürger grundgesetzlich garantiert wird, soll das Grundeinkommen unabhängig von der Bedürftigkeit des Empfängers und unabhängig von dessen bisheriger, gegenwärtiger oder zukünftig zu erwartender Teilnahme am Produktionsprozess geleistet werden. Tatbestände, die im jetzigen System der sozialen Sicherung zu Leistungsansprüchen führen, sind die Nichtteilnahme oder verringerte Teilnahme am erwerbswirtschaftlichen Produktionsprozess wegen Krankheit, Unfallfolgen, Alter 11 oder Arbeitslosigkeit. Dabei sind die Ansprüche regelmäßig sowohl am bisherigen Einkommen 12 als auch an derBedürftigkeit ausgerichtet. Das heißt, bislang ist der Leistungsbezug daran gebunden, dass dem
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