Jura für Kids - eine etwas andere Einführung in das Recht
wiedergewählt werden. Damit ist niemand länger als zehn Jahre Bundespräsident. Der Bundespräsident hat seinen Sitz in der Bundeshauptstadt Berlin. Da ein Bundespräsident bei seiner Wahl mindestens 40 Jahre alt sein muss, musst du noch ein wenig warten, bis du Bundespräsident oder Bundespräsidentin werden kannst.
e. Der Bundesrat hat auch was zu sagen –
16 Bundesländer mischen mit
Das hast du dich sicher schon manchmal gefragt. Was soll der Umstand mit den 16 Bundesländern? Dein einer Cousin wohnt in Bremen, der andere in Bayern und der dritte in Thüringen. Zusammen könnt ihr nie in den Sommerurlaub fahren, die Ferien liegen zu unterschiedlich. Und wenn du von Hessen nach Bayern umziehen möchtest, hast du ganz schön Schwierigkeiten in der Schule. Die in Bayern haben schon das «Mittelalter» durchgenommen, und du weißt noch nicht einmal, wann das genau begonnen hat. Dafür kennst du dich gut im Zweiten Weltkrieg aus, habt ihr ewig durchgekaut. Und jetzt, in Bayern, kommt der ganze Kram wieder auf den Tisch, wie langweilig. Muss das sein?
Deutschland ist wie ein großer Kuchen, den man in 16 Stücke geschnitten hat. Es gibt das ganze Deutschland und ein in Stückegeschnittenes Deutschland. Ganz Deutschland hat den Bundestag, der Gesetze erlässt, die für ganz Deutschland wichtig sind. Ganz Deutschland hat die Bundesregierung, die alle Dinge bestimmt, die für ganz Deutschland von Bedeutung sind. Dieser gesamtdeutsche Kuchen ist dann noch in 16 Kuchenstücke zerschnitten, die Bundesländer. Und was du auf Bundesebene bereits kennst, wiederholt sich jetzt noch in jedem Bundesland: Jedes Bundesland hat einen Landtag, der Gesetze macht, die nur für das jeweilige Bundesland wichtig sind. Und jedes Bundesland hat eine Landesregierung, die alle Dinge bestimmt, die nur für genau das Bundesland von Bedeutung sind. Es gibt also 16 Landesregierungen mit 16 Landtagen. So will es das Grundgesetz.
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 20: «Die Bundesrepublik Deutschland ist ein … Bundesstaat.» Ein Bundesstaat ist genau das, was wir hier haben – ein großes Land, unterteilt in Unterländer, die Bundesländer. Und auch die Bundesländer sind eigenständige Länder mit eigener Regierung und eigener Gesetzgebung. Aber welche Gesetze sind nur für ein bestimmtes Bundesland wichtig und für die anderen nicht? Antwort: wenige. Um es klar zu sagen:
Die Länder regeln fast nichts, der Bund fast alles.
Das macht auch Sinn – in Bayern soll der Arbeitnehmer nicht mehr Steuern zahlen müssen als in Sachsen-Anhalt, in Bremen soll es eine Winterreifenpflicht geben wie in Niedersachsen, und im Saarland soll es einen Führerschein ab 17 geben, genauso wie in Berlin, Thüringen oder Brandenburg. Alles andere wäre verwirrend und nicht praktikabel. Die Länder haben im Grunde genommen nur zwei Dinge, die sie eigenständig regeln: alles rund um die Polizei und alles rund um die Schulen. Man sagt, die Länder haben die Polizei- und die Kulturhoheit. Und trotzdem: Zwar hat jedes Land ein eigenes Polizeigesetz, die Polizeigesetze unterscheiden sich aber nicht wirklich voneinander. Sie sind im Wesentlichen gleich. Denn: Was in Mecklenburg-Vorpommern sinnvoll ist, kann in Hamburg nicht dumm sein. Und auch inden Schulangelegenheiten gibt es keine wirklichen Unterschiede. Sicher, die Lehrpläne sind nicht identisch, daher kann es schon sein, dass die Reihenfolge, in dem der Unterrichtsstoff durchgenommen wird, anders ist. Und auch die Schulferien der Bundesländer liegen anders, dies aber vornehmlich deshalb, damit nicht ganz Deutschland zur gleichen Zeit in die Ferien fährt.
Selber machen dürfen die Bundesländer also wenig. Und trotzdem haben sie viel Einfluss, denn bei der Gesetzgebung des Bundes haben sie einiges zu sagen. Schließlich erlässt der Bund viele Gesetze, die die Länder «ausbaden» müssen. Die Länder müssen nämlich das tun, was in den Gesetzen steht. Und genau deshalb haben sie bei diesen Gesetzen ein Wörtchen mitzureden. Genauer: Sie müssen den Gesetzen, die der Bundestag beschlossen hat, sogar zustimmen. Tun sie es nicht, kommt das Gesetz nicht zustande. Diese Zustimmung erteilen die Bundesländer über den Bundesrat. Im Bundesrat sitzt aus jedem Bundesland ein Vertreter. Da es 16 Bundesländer gibt, sitzen dort 16 Vertreter. Je nachdem wie groß das Bundesland ist, hat ein Vertreter drei bis sechs Stimmen. Bundesländer mit vielen Einwohnern haben mehr Stimmen als Bundesländer mit wenigen Einwohnern.
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