Jura für Kids - eine etwas andere Einführung in das Recht
Da also der Bundesrat Gesetze des Bundestages «torpedieren» kann, indem er ihnen nicht zustimmt, «bremst» er die Macht des Bundestages. Nur wenn er mit einem Gesetz des Bundestages einverstanden ist, ist der Weg frei für ein neues Gesetz.
Und genau das ist die Idee, die hinter den Bundesländern steht. Sie sollen Deutschland «schwächen», damit der Bund nicht heimlich Gesetze erlassen kann, die seine Macht stärken. Es soll nicht mehr vorkommen können, dass jemand wie Adolf Hitler die Macht an sich reißt. Das ist so wichtig, dass die Bundesländer nicht abgeschafft werden können. Das verbietet das Grundgesetz.
f. Verfassungswidrig! –
Das Bundesverfassungsgericht
Das Grundgesetz enthält viele Regeln. Regeln sind aber nur dann gut, wenn sie eingehalten werden. Dafür muss es jemanden geben, der über die Einhaltung der Regeln des Grundgesetzes wacht. Dieser «Jemand» ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dort sitzen insgesamt 16 erfahrene Richter. Wenn ein Verfassungsorgan meint, die im Grundgesetz enthaltenen Spielregeln seien nicht eingehalten worden, kann es vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Die Richter prüfen dann, ob das Grundgesetz verletzt worden ist.
Stell dir vor, der Bundestag hat mit großer Mehrheit ein neues Jugendschutzgesetz beschlossen. Der Bundestag und der Bundeskanzler meinen, das neue Gesetz sei mega-super und so obereilig, dass der Bundesrat an diesem Gesetz nicht beteiligt werden müsse. Hier würde der Bundesrat vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Denn im Grundgesetz steht, dass der Bundesrat an jedem Gesetz – ohne Ausnahme – zu beteiligen ist. Das Bundesverfassungsgericht würde dem Bundesrat Recht geben und das neue Jugendschutzgesetz für unwirksam erklären.
Die Spielregeln des Grundgesetzes müssen also eingehalten werden, auch vom Bundestag und vom Bundeskanzler. Das Bundesverfassungsgericht prüft auch, ob die vom Bundestag beschlossenen Gesetze gegen die Grundrechte verstoßen.
Im Jahr 2006 hat das Bundesverfassungsgericht das «Luftsicherheitsgesetz» für verfassungswidrig erklärt, da es gegen das Recht auf Leben (Artikel 2 GG) verstoße. Das Luftsicherheitsgesetz erlaubte, entführte Flugzeuge abzuschießen, wenn anzunehmen war, dass mit dem Flugzeug in ein Hochhaus geflogen werden solle. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass dieses Gesetz gegen das Recht auf Leben der Passagiere verstoße. Die Passagiere könnten nichts dafür, dass ihr Flugzeug entführt wurde, und man dürfe sie nicht töten, um möglicherweise andere Menschen, wie die Bewohner eines Hochhauses, zu retten.
Urteil vom 15. Februar 2006 (1 BvR 357/05)
Manchmal kann sogar ein Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Er hat zwar nicht das Recht, ein Gesetz überprüfen zu lassen, wohl aber kann er ein gerichtliches Urteil, das gegen ihn ergangen ist, überprüfen lassen. Man sagt, er kann das Bundesverfassungsgericht «anrufen». Aber Achtung! Das Bundesverfassungsgericht ist «nur» «Hüter der Verfassung». Es kontrolliert Gerichtsurteile nicht darauf, ob sie richtig sind. Es prüft ausschließlich, ob die Richter des Urteils bei ihrer Entscheidung die Grundrechte ausreichend berücksichtigt haben. Ist das nicht der Fall, dann urteilt das Bundesverfassungsgericht: «Stopp, das ist verfassungswidrig!» und gibt das fehlerhafte Urteil an die Richter zurück. Die müssen dann neu entscheiden und dabei beachten, was das Bundesverfassungsgericht bemängelt hat.
Jetzt hast du gesehen, wie unser Land funktioniert. Und es funktioniert gut. Niemand hat zu viel Macht. Und wenn es doch einmal der Fall gewesen sein sollte, dann wird er zurück in seine Schranken verwiesen.
5. Kapitel
Hier wird Recht gesprochen
Wahrscheinlich hast du von vielen Gerichten, die es gibt, schon einmal gehört. Es gibt Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, es gibt den Bundesgerichtshof. Es gibt Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Finanzgerichte und Sozialgerichte. Du liebe Güte! Was tun die alle, und reichen nicht weniger?
I. Die ordentlichen Gerichte
Die Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof sind ordentliche Gerichte. Ordentlich hat dabei nichts mit Ordnung zu tun, alle Gerichte müssen ordentlich arbeiten und tun das auch meist. Ordentlich heißt nur, dass sich diese Gerichte mit «normalen» Streitigkeiten beschäftigen, und das sind die zivil- und die strafrechtlichen Streitigkeiten. Im Zivilrecht streiten sich zwei
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