Jura für Kids - eine etwas andere Einführung in das Recht
glaubt dem Zeugen und gibt der Klage von Erna Freise statt. Sie verurteilt Leon Herberger dazu, dass dieser nach 22 Uhr keine Musik mehr hören darf, die man noch in einer anderen Wohnung hören kann.
d. Berufung zum Landgericht
Wenn der Kläger oder der Beklagte mit einer Entscheidung des Amtsgerichts nicht einverstanden sind, können sie die Entscheidung des Amtsrichters vom Landgericht überprüfen lassen. Sie können «in die Berufung» gehen. Nur bei ganz kleinen Streitereien, bei denen es um weniger als 600 Euro geht, überprüft niemand mehr die Entscheidung des Amtsrichters.
Leon Herberger ist mit dem Urteil nicht einverstanden. Er denkt darüber nach, ob er es nicht vom nächsthöheren Gericht überprüfen lassen soll. Dabei muss sich Leon Herberger gut überlegen, ob sich der finanzielle Aufwand lohnt. Schließlich muss er beim Landgericht Gerichtsgebühren bezahlen, damit sich das Gericht den Fall überhaupt ansieht. Und dann muss er noch einen Rechtsanwalt beauftragen, ihn zu vertreten. Anders als beim Amtsgericht kann er nicht allein zum Landgericht gehen. Dieser Rechtsanwalt kostet ihn auch Geld. Nach einigen Überlegungen entscheidet sich Leon Herberger trotzdem dafür, Berufung einzulegen. Er geht zum Landgericht.
2. Die Landgerichte – «große Fische»
Ist jemand mit einer Entscheidung des Amtsgerichts nicht einverstanden, kann er sie vom Landgericht überprüfen lassen.
Die Richter beim Landgericht überprüfen das Urteil des Amtsgerichts in Sachen Erna Freise gegen Leon Herberger. Sie hören sich noch einmal den Zeugen Tobias Friedrich an, der beim Amtsgericht gesagt hat, Leon Herberger höre mitten in der Nacht laut Musik. Vor dem Landgericht sagt Tobias Friedrich aus, dass er nur selten zu Hause sei und früh zu Bett gehe. Daher könne er eigentlich nicht wirklich Auskunft darüber geben, wann Leon Herberger wie laut Musik höre. Die Richter am Landgericht halten es aufgrund dieser Aussage für nicht erwiesen, dass Leon Herberger laut Musik hört. Sie finden daher das Urteil des Amtsgerichts nicht richtig. Sie heben das Urteil auf und weisen die Klage von Erna Freise ab. Damit ist der Streit zu Ende. Zwei Gerichte haben sich ihn angesehen und den Streit entschieden. Erna Freise kann das Urteil nicht noch einmal überprüfen lassen.
a. Das Landgericht als Strafgericht
Ein Strafverfahren kommt dann zum Landgericht, wenn es um schwere Delikte wie räuberische Erpressung, Totschlag oder Mord geht und eine Gefängnisstrafe von mehr als vier Jahren möglich ist. Beim Landgericht gibt es Kammern. Sie bestehen im Regelfall aus drei Richtern. Wird jemand wegen Totschlags oder Mordes angeklagt, dann ist eine Spezialabteilung der großen Strafkammer zuständig – das Schwurgericht. Das Schwurgericht besteht aus drei Richtern und zwei Schöffen. Es entscheidet immer dann, wenn den Angeklagten besonders lange Haftstrafen erwarten.
Der Begriff Schwurgericht stammt aus dem Deutschen Reich, das ist weit über 100 Jahre her. Damals gab es das Geschworenengericht. Es bestand aus drei Richtern und zwölf Geschworenen. Die Geschworenen entschieden darüber, ob der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig war. Befanden sie ihn für schuldig, haben die Richter nur noch über die Höhe der Strafe entschieden. Das damalige Geschworenengericht ist kein «alter Zopf». In Amerika gibt es heute noch die Jury, das sind zwölf Geschworene, die von Recht keine Ahnung haben. Sie entscheiden über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten.
Ist der Angeklagte mit der Entscheidung des Landgerichts nicht einverstanden, kann er das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen lassen. Allerdings hört der BGH keine Zeugen mehr, sondern überprüft nur das Recht: Hat das Landgericht das Recht richtig angewandt und das Verfahren richtig durchgeführt?
b. Das Landgericht als Zivilgericht
Das Landgericht ist für Rechtsstreite zuständig, bei denen es um mehr als 5000 Euro geht. In diesem Fall darf der Kläger nicht Klage beim Amtsgericht erheben, sondern er muss zum Landgericht gehen. Im Regelfall entscheidet dort ein Richter allein. Und da sich auch der Richter beim Landgericht einmal irren kann, haben die Parteien die Möglichkeit, seine Entscheidung von einem weiteren Gericht überprüfen zu lassen, dem Oberlandesgericht.
c. Vor das Landgericht nur mit einem Anwalt!
Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang – jeder muss einen Anwalt beauftragen, der ihn vor Gericht vertritt oder verteidigt. Das ist auch gut so, weil
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