Justiz
›Monaco‹
gekommen und nicht vom ›Höck‹, wie ich wahrscheinlich behauptet habe –, die Eile, die bei dieser Niederschrift geboten ist, verbietet sowohl das Wiederlesen des Geschriebenen als auch das Abschweifen – die Flasche Johnnie Walker war verdient –, Giselle war vom Zahnarzt nicht angetan, es grauste ihr, er nahm beim Veuve Cliquot – bei der zweiten Flasche – seine Gebisse aus dem Mund, zuerst das obere und dann das untere, die er sich selber verfertigt hatte, zeigte er uns doch neben dem Weisheitszahn links des oberen Gebisses seine Initialen, C.V., nahm die Gebisse in die Hand, klapperte mit ihnen und versuchte, damit Giselle in den Busen zu beißen, Hindelmann am Nebentisch liefen vor Lachen die Tränen auf den Bauch, besonders als dem Zahnarzt seine Gebisse unter den Tisch fielen, und nicht nur unter den unsrigen, sondern auch unter Hindelmanns Tisch, an dem dieser mit Marilyn saß, einer Neuen aus Olten, woher auch der Orchideen-Noldi kommt – nein, aus Solothurn 130
– oder doch aus Olten –, worauf der Zahnarzt auf allen vieren seine Gebisse suchen mußte, die keiner aufheben wollte, sondern mit den Schuhen unter den nächsten Tisch stieß. Endlich wollte Giselle doch, vor lauter Lachen war es spät geworden, und ich bekam meinen Johnnie Walker. Daß ich mich über Hindelmanns Wiehern ärgerte, liegt daran, daß er im Prozeß Kohler ein gar zu kläglicher Vertreter der Anklage war. Prozeß, nicht Revisionsprozeß. Alle erwarteten, daß Stüssi-Leupin einen Revisionsprozeß anpeile, aber er überraschte durch seine Eingabe an das Justizdepartement. Dr. h.c. Isaak Kohler habe nie zugegeben, den Germanisten Professor Adolf Winter im Restaurant ›Du Théâtre‹ niedergeschossen zu haben. Ein bloßer Augenzeugenbericht genüge nicht, wenn der Täter die Tat abstreite, auch Augenzeugen könnten irren. Der Fall Kohler gehöre deshalb vor das Geschworenengericht und nicht vor das Obergericht. Es müsse deshalb alles juristisch und gesetzlich Mögliche unternommen werden, das alte Urteil für ungültig zu erklären und den Fall Kohler vor ein Geschworenengericht zu bringen, das ihm zukomme. Diese Eingabe Stüssi-Leupins, ein fieberhaftes Durchstöbern der Akten und Protokolle bewirkend, die zum Entsetzen des Justizvorstehers Moses Sprünglin das Fehlen eines Schuldbekenntnisses bestätigten – man hatte Kohlers philosophische Floskeln als solches genommen –, hatte zur Folge, daß der Justizvorsteher den Vorsitzenden Oberrichter Jegerlehner vorzeitig pensionierte und die vier Beisitzenden Oberrichter sowie Staatsanwalt Jämmerlin rüffelte, den Fall Kohler dem Geschworenengericht zuwies – ein rechtlich etwas überstürztes Vorgehen. Jämmerlins Tobsuchtsanfall nützte nichts, seine Eingabe ans Bundesgericht wurde mit geradezu sensationeller Eile abgelehnt, sozusagen umgehend, ein einmaliger Fall bei dieser durch Arbeitsüberlastung im Schneckentempo arbeitenden Behörde, kurz, der neue Prozeß Kohler kam schon im April 1957 zustande.
Jämmerlin gab nicht nach, er wollte erneut als Ankläger auftreten, doch wurde er von Stüssi-Leupin als befangen abgelehnt. Er wehrte sich wie der Satan, gab erst nach, als er hörte, daß Stüssi-Leupin auch Lienhard als Zeugen aufgeboten hatte. Sicher, auch Feuser wäre Stüssi-Leupin nicht gewachsen gewesen, wobei mir bewußt wird, daß ich über den Prozeß selber noch nicht berichtet habe, nichts über 131
die traurige Rolle, die der Kommandant darin spielte, der aussagte, er habe nicht gesehen, wie Kohler geschossen habe, er habe es nur angenommen. Überhaupt zog Stüssi-Leupin alle Register. Er war glänzend, ich gebe es zu. Die aufgebotenen Zeugen widersprachen sich derart, daß die Geschworenen oft das Lachen verbeißen mußten und das Publikum vor Vergnügen quietschte; daß der Revolver nie gefunden wurde, spielte Stüssi-Leupin nach Noten aus, daß dieser Umstand im ersten Prozeß übergangen, daß somit das Corpus delicti fehlte, allein schon ein Grund, Kohler des mangelnden Beweises wegen freizusprechen. Doch allmählich lenkte Stüssi-Leupin den Verdacht auf Benno, zur Tatzeit im ›Du Théâtre‹, immerhin auf einen Schweizermeister im Pistolenschießen, Besitzer einer Revolversammlung, die er laut Lienhard aus finanzieller Notwendigkeit heraus verkauft haben will – ein Raunen ging durch den Saal –, dann folgten Andeutungen über ein Zerwürfnis zwischen Dr. Benno und Professor Winter, ein Verhör Bennos war unumgänglich, alle
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