Koalitionsvertrag 2013
nahmen, mit denen der freie Handel begrenzt oder sogar verhindert wird. Auch die wachsenden Verst öß e gegen die Regeln der Welthandelsorganisation WTO erf ü llen uns mit Sorge. Ein freier und fairer Welthandel muss im multilateralen Rahmen der Welthandelsorganisation WTO verl ä sslich geregelt werden. Das erleichtert auch die weitere Einbeziehung der Entwicklungsl ä nder in das globale Handelssystem nach Grunds ä tzen, die f ü r alle Beteiligten gleicherma ß en gelten. Wir streben deshalb eine St ä rkung der WTO an und setzen uns weiterhin f ü r einen vollst ä ndigen Abschluss der laufenden Doha-Runde ein.
Genauso wie den Erfolg der Verhandlungen der Europ ä ischen Union ü ber ein Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) streben wir auch den z ü gigen Abschluss weiterer Handelsabkommen mit dynamisch wachsenden Schwellenl ä ndern an. Unser Ziel ist eine Vertiefung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen. Dabei setzen wir auf multilaterale Handelsregeln. Bei EU-Handelsabkommen soll die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO)-ber ü cksichtigt werden, damit der Freihandel nicht zum Einfallstor f ü r Lohn- und Sozialdumping wird.
Außenwirtschaftsförderung
Mittelst ä ndische Unternehmen wollen wir bei ihren Schritten ins Ausland gezielt unterst ü tzen. Die bew ä hrten Instrumente der Au ß enwirtschaftsf ö rderung (Germany Trade and Invest, deutsche Auslandsvertretungen, Auslandshandelskammern, Messef ö rderung, Beratung und andere) werden wir fortentwickeln und vorrangig an den Zielen Wohlstand und Besch ä ftigung ausrichten. Antrags- und Pr ü fverfahren f ü r Exportgenehmigungen wollen wir verbessern. Wir werden die internationalen Regeln f ü r Exportkredite sachgerecht weiterentwickeln und uns daf ü r einsetzen, dass alle internationalen Wettbewerber diese anwenden. K ü nftige europ ä ische Investitionsschutzabkommen m ü ssen den bew ä hrten hohen Schutzstandards entsprechen. Insgesamt setzen wir in der Au ß enwirtschaftspolitik auf ein „level playing field" und internationale Standards.
Rüstungsexporte
Bei R ü stungsexportentscheidungen in sogenannte Drittstaaten sind die im Jahr 2000 beschlossenen strengen „Politischen Grunds ä tze f ü r den Export von Kriegswaffen und sonstigen R ü stungsg ü tern" f ü r unser Regierungshandeln verbindlich. Ü ber ihre abschlie ß enden Genehmigungsentscheidungen im Bundessicherheitsrat wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag unverz ü glich unterrichten. Die Entscheidung dar ü ber, wem gegen ü ber die Unterrichtung erfolgt, liegt beim Deutschen Bundestag. Dar ü ber hinaus werden wir die Transparenz gegen ü ber Parlament und Ö ffentlichkeit durch Vorlage des j ä hrlichen R ü stungsexportberichtes noch vor der Sommerpause des Folgejahres und eines zus ä tzlichen Zwischenberichts verbessern.
Wir setzen uns f ü r eine Angleichung der R ü stungsexportrichtlinien innerhalb der EU ein. Europ ä ische Harmonisierungen m ü ssen so umgesetzt werden, dass sie die Mindestanforderungen des Gemeinsamen Standpunkts der EU aus dem Jahr 2008 nicht unterschreiten.
Verantwortungsvolle Unternehmensführung auf internationalen Märkten
Zu unserem Leitbild des verantwortlichen Unternehmertums geh ö rt es auch, freiwillig und aus eigenem Interesse gesellschaftliche Verantwortung f ü r soziale, kulturelle und ö kologische Belange zu ü bernehmen. Um das verantwortliche unternehmerische Handeln der deutschen Wirtschaft im Ausland weiter zu st ä rken, werden wir uns f ü r eine m ö glichst breite Wahrnehmung und Anwendung der OECD-Leits ä tze f ü r multinationale Unternehmen einsetzen.
Wettbewerbsrecht
Fairer Wettbewerb und der Schutz vor wettbewerbsverzerrenden Absprachen sind f ü r das Funktionieren der Sozialen Marktwirtschaft unabdingbar. Die Weiterentwicklung des Europ ä ischen Wettbewerbs- und Kartellrechts ist ma ß geblich f ü r die internationale Wettbewerbsf ä higkeit Deutschlands und Europas. Das Wettbewerbsrecht ist so zu optimieren, dass Wettbewerbsverst öß e weitgehend ausgeschlossen sind.
Wir werden die Wirkungen der Regelungen der achten GWB-Novelle auswerten und weitere Schritte zur Straffung des beh ö rdlichen und gerichtlichen Verfahrens bei Kartellverst öß en pr ü fen. Au ß erdem werden wir uns sowohl auf europ ä ischer als auch auf nationaler Ebene f ü r eine St ä rkung der Kartellrechtsdurchsetzung einsetzen. Durch eine Reform des Kartellrechts werden wir
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