Koalitionsvertrag 2013
Intensive Kooperationen wie Kammer- und Verbandspartnerschaften sowie Berufsbildungspartnerschaften sollen weiter gest ä rkt werden. Wir wollen die entwicklungspolitische Bildungsarbeit st ä rken und den fairen Handel unterst ü tzen. In der Zusammenarbeit mit der deutschen Wirtschaft (PPP) unterst ü tzen wir auf der Basis einer ausgeglichenen Rollenverteilung von Staat und Privatwirtschaft den Auf- und Ausbau des privaten Sektors in den Entwicklungsl ä ndern, sofern dies einer nachhaltigen, sozialen und ö kologischen Entwicklung dient.
8. Arbeitsweise der Koalition
Kooperation der Parteien
Diese Koalitionsvereinbarung gilt f ü r die Dauer der 18. Wahlperiode. Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung im Regierungshandeln umzusetzen. Die Partner tragen f ü r die gesamte Politik der Koalition gemeinsam Verantwortung.
Die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD werden ihre Arbeit in Parlament und Regierung laufend und umfassend miteinander abstimmen und zu Verfahrens-, Sach- und Personalfragen Konsens herstellen. Die Koalitionspartner treffen sich regelm äß ig zu Koalitionsgespr ä chen im Koalitionsausschuss. Dar ü ber hinaus tritt der Koalitionsausschuss auf Wunsch eines Koalitionspartners zusammen. Er ber ä t Angelegenheiten von grunds ä tzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden m ü ssen, und f ü hrt in Konfliktf ä llen Konsens herbei.
Die Koalitionsparteien werden sich einvernehmlich auf die Besetzung des Koalitionsausschusses verst ä ndigen.
Kooperation der Fraktionen
Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch f ü r Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.
Ü ber das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den Koalitionsfraktionen hergestellt. Antr ä ge, Gesetzesinitiativen und Anfragen auf Fraktionsebene werden gemeinsam oder, im Ausnahmefall, im gegenseitigen Einvernehmen eingebracht. Die Koalitionsfraktionen werden dar ü ber eine Vereinbarung treffen.
Rechte der Opposition
Eine starke Demokratie braucht die Opposition im Parlament. CDU, CSU und SPD werden die Minderheitenrechte im Bundestag sch ü tzen. Auf Initiative der Koalitionspartner wird der Bundestag einen Beschluss fassen, der den Oppositionsfraktionen die Wahrnehmung von Minderheitenrechten erm ö glicht sowie die Abgeordneten der Opposition bei der Redezeitverteilung angemessen ber ü cksichtigt.
Arbeit in der Bundesregierung
Im Kabinett wird in Fragen, die f ü r einen Koalitionspartner von grunds ä tzlicher Bedeutung sind, keine Seite ü berstimmt. In allen Aussch ü ssen des Kabinetts und in allen vom Kabinett beschickten Gremien, Beir ä ten und Aussch ü ssen sind die Koalitionsfraktionen nach ihren Kr ä fteverh ä ltnissen vertreten. Die Besetzung erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen. Grunds ä tzlich sind alle Koalitionspartner vertreten, sofern es die Anzahl der Vertreter des Bundes zul ä sst.
Europapolitische Koordinierung
Um eine bestm ö gliche Vertretung deutscher Interessen auf europ ä ischer Ebene zu erreichen, wird die Bundesregierung ein geschlossenes Auftreten gegen ü ber den europ ä ischen Partnern und Institutionen sicherstellen. Dazu werden sich die Koalitionspartner unter Beibehaltung der bew ä hrten Zust ä ndigkeitsverteilung innerhalb der Bundesregierung eng abstimmen. Diese Abstimmungsverantwortung wird durch die Bundesministerinnen und Bundesminister im Rahmen ihrer Fach- und Koordinierungszust ä ndigkeiten und im engen Zusammenwirken mit der Bundeskanzlerin und dem Vizekanzler wahrgenommen.
Die Koalitionspartner treten bei der Europawahl gem äß der Zugeh ö rigkeit zu ihren jeweiligen europ ä ischen Parteienfamilien sowie in den kommenden Kommunal- und Landtagswahlen in einem fairen Wettbewerb gegeneinander an.
Ressortverteilung
Die Bekanntgabe der Ressortverteilung erfolgt nach Beschlussfassung der Parteien.
Das Vorschlagsrecht f ü r die jeweiligen Ä mter liegt bei den verantwortlichen Parteien. Die Zahl der Parlamentarische Staatssekret ä re und der Staatsminister bemisst sich nach dem Kr ä fteverh ä ltnis der Parteien. Analog wird mit den Beauftragten der Bundesregierung verfahren.
Das Vorschlagsrecht f ü r beamtete und Parlamentarische Staatssekret ä re sowie Staatsminister, liegt bei den jeweiligen Bundesministerinnen und Bundesministern.
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