Konfliktmanagement
Angestellten.)
2
Definition (Abgrenzung von Mobbing gegenüber alltäglichen Konflikten, z. B. durch folgende Formulierungen: Als Mobbinghandlungen gelten An- und Übergriffe, die die Kommunikationsmöglichkeiten von Beschäftigten einschränken, ihre sozialen Beziehungen und ihr soziales Ansehen schädigen, die Qualität ihrer Berufs- und Arbeitssituation verschlechtern, die Gesundheit belasten und letztlich die Ausgrenzung und den Ausschluss des Angegriffenen aus dem Betrieb bezwecken.)
3
Erklärung der Betriebspartner zur Ächtung von Mobbing (Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat erklären, dass die Ausübung von Mobbing am Arbeitsplatz eine Verletzung der Menschenwürde darstellt und sie diese als solche ächten. Mobbing-Handlungen gelten demgemäß als verbotene Belästigungen.)
4
Informationsverpflichtung des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten (Hier wird auch festgehalten, auf welche Weise der Arbeitgeber die Beschäftigten informiert, beispielsweise: Die Betriebsvereinbarung wird allen Beschäftigten ausgehändigt. Auf Betriebs-/Personalversammlungen wird über das Thema informiert. Es werden weitereInformationsquellen und Literatur angeboten. Das Thema Mobbing wird in den Katalog der betrieblichen Fort- und Weiterbildungsthemen aufgenommen.)
5
Qualifizierung der Führungskräfte und Personalverantwortlichen (Seminare zum Thema „Konfliktmanagement“ werden zur Pflichtveranstaltung für alle Beschäftigten mit Vorgesetztenfunktion. Entsprechendes gilt für Betriebs- und Personalräte. Die Fähigkeit, Konflikte konstruktiv zu lösen, wird als wichtigstes Kriterium in Vorgesetztenbeurteilungen thematisiert.)
6
Beschwerderechte von Betroffenen (Aufklärung über und Konkretisierung der bestehenden Beschwerderechte nach dem Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht. Wege und Abläufe des Beschwerderechts im Betrieb.)
7
Interventionspflicht des Arbeitgebers (Durch eine Formulierungen wie: "Alle Führungskräfte des Betriebs sind verpflichtet, bei Mobbing in ihrem Arbeitsbereich unverzüglich zu intervenieren. Die im Betrieb geltenden Regeln zur Beilegung von Konflikten sind anzuwenden. Gegebenenfalls ist die betriebliche Schlichtungsstelle einzuschalten.")
8
Sanktionen (Hinweise zum Thema Störung des Betriebsfriedens und einer Formulierung wie: „Wer wiederholt Beschäftigte des Betriebs belästigt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen – bis hin zur Entlassung – rechnen.“)
9
Einrichtung einer betrieblichen Schlichtungsstelle (Besondere Qualifikation der Schlichtungsstelle, Aufgaben und Kompetenzen, Verpflichtung zur Neutralität festhalten sowie die Maßnahmen, wie diese gesichert wird. Alternativ können externe Berater zur Mediation herangezogen werden.)
10
Schlussbestimmung Geltungsdauer Kündigungsfristen
Auf Ihren Start kommt es an
Haben Sie gerade den Arbeitsplatz gewechselt und mit einer neuen Tätigkeit begonnen, so betreten Sie eine Ihnen weitgehend unbekannte Welt. Zunächst müssen Sie sich mit einer fremden Unternehmenskultur arrangieren und sich an bestehende Arbeitsbedingungen sowie Beziehungsstrukturen gewöhnen. Um sich in dieser neuen Umgebung zurechtzufinden, ist es verständlich, wenn Sie nach Orientierung und Unterstützung suchen.
Es ist wichtig, dass Sie sich selbst um eine möglichst reibungslose Eingliederung kümmern. Dazu gehört neben einer fachbezogenen Einarbeitung auch die soziale Integration. Beide Aspekte sind gleichermaßen wichtig. Alle Mühen IhrerSuche und Bewerbung wären umsonst, wenn Sie aufgrundeines missglückten Integrationsprozesses und anfänglicher Konflikte das neue Unternehmen schon nach kurzer Zeit wieder verließen. Der für eine erneute Stellensuche notwendige Aufwand wäre nicht zu rechtfertigen.
Doch auch wenn Sie darauf verzichten, ein weiteres Mal den Arbeitgeber zu wechseln, obwohl Sie über Ihre berufliche und soziale Einbindung enttäuscht sind, können sich folgenschwere Probleme einstellen. Vor allem dann, wenn Sie auf jegliches Engagement verzichten und Ihre Arbeit nur als Dienst nach Vorschrift absolvieren. Hat die innere Kündigung erst einmal stattgefunden, so führt dies über kurz oder lang zur Belastung der Arbeitsbeziehungen, ja das gesamte Betriebsklima kann darunter leiden.
Die Einstiegsphase in ein neues Unternehmen ist daher besonders wichtig, um zukünftige Konfliktsituationen zu vermeiden. In der Regel ist sie dann erfolgreich verlaufen, wenn Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen und mit Ablauf der
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