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Kreuzzug gegen den Gral

Kreuzzug gegen den Gral

Titel: Kreuzzug gegen den Gral Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Otto Rahn
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kann Euch Gnade zuteil werden.<
    Ich habe Menschen gesehen, die schließlich ein Geständnis ablegten, sobald man ihnen in dieser Weise zusetzte.«
    Uns ist ein Eid 130 überkommen, den ein gewisser, der Ketzerei angeklagter Johann Teisseire aus Toulouse leisten mußte:
    »Ich bin kein Ketzer, denn ich habe eine Frau und schlafe bei ihr, ich habe Kinder und esse Fleisch, ich lüge, schwöre und bin ein gläubiger Christ, so wahr mir Gott helfe!«
    Ließen »gläubige« Ketzer sich bekehren, schwuren sie ab, gelobten sie die reine Wahrheit zu sagen und verrieten sie ihre Helfershelfer, so «amen sie mit einer verhältnismäßig leichten Strafe davon: Geißelung, Pilgerfahrten oder Geldstrafe.
    Die Geißelung bestand darin, daß der Büßer mit entblößtem Oberkörper und mit einem Stock jeden Sonntag, während der Epistel und des Evangeliums, sich vor dem die Messe zelebrierenden Priester zeigen mußte der ihn dann in Gegenwart der Gemeinde schlug. Am ersten Sonntag jeden Monats mußte der Ketzer nach dem Gottesdienst jedes Haus besuchen, in dem er einmal mit einem anderen Ketzer verkehrt hatte, und sich dort ebenfalls von dem Priester schlagen lassen. Bei Prozessionen wurde er vor jeder Station mit Schlägen bedacht.
    Es gab große und kleine Pilgerfahrten. Die ersteren mußten Rom, Santiago de Compostella, Sankt Thomas von Canterbury oder die Heiligen Drei Könige von Köln als Ziel haben. Solche Pilgerreisen nahmen, da sie zu Fuß gemacht werden mußten, mehrere Jahre in Anspruch. In einem Falle mußte ein über neunzigjähriger Mann nach Santiago de Compostella wallfahren, lediglich deshalb, weil er einmal mit einem Ketzer einige Worte gewechselt hatte. Die sogenannten kleinen Pilger stätten waren Montpellier, Saint-Gilles, Tarascon an der Rhone, Bordeaux, Chartres und Paris. Bei seiner Rückkehr mußte jeder Pilger dem Inquisitor eine Bescheinigung vorzeigen, daß er die Wallfahrt vorschriftsmäßig beendet hatte.
    Falls Geständnis und Abschwörung nicht spontan geleistet wurden, bestrafte man den Angeklagten mit einer der poenae confusibiles, von denen das Kreuztragen die gebräuchlichste aber entehrendste war. Der Ketzer mußte auf Brust und Rücken gelbe Kreuze tragen, zwei Zoll breit und zehn Zoll hoch. Hatte der Bekehrte während des Prozesses sich einen Meineid zu Schulden kommen lassen, so wurde den Kreuzen noch ein zweiter Querarm oben angefügt. Der Kreuzträger war dem Gespött aller Leute ausgesetzt, und überall wurden ihm bei dem Kampf um seinen Lebensunterhalt Schwierigkeiten in den Weg gelegt. Ein gewisser Arnold Isarn beklagte sich einmal, daß er, obwohl er solche Kreuze erst seit einem Jahr getragen hatte, sein Leben nicht mehr fristen könne. Und doch wurde das Kreuztragen fast immer auf Lebenszeit verhängt. Aus dem Kreuz, das früher die Palästina-Kreuzfahrer stolz auf Schild und Mantel getragen hatten, war ein Symbol der Schande geworden ...
    Sobald »Gläubige« verhaftet und eingekerkert waren, wurden sie von den Inquisitoren zur Bekehrung ermahnt und in Gegenwart von mindestens zwei Zeugen verhört. Waren sie nicht bereit zu gestehen und die Mitketzer anzugeben, so lieferte man sie den Folterknechten aus. 131 Im Jahre X306 erklärte Papst Clemens der Fünfte, in Carcassonne würden die Gefangenen nicht nur durch die Entziehung von Bett und Nahrung, sondern auch durch die Folter zum Geständnis gebracht. Da die Kanones der Kirche verboten, daß Geistliche sich der Folter bedienten oder gar zugegen seien, wenn die Folter angewandt werde, hatte Papst Alexander der Vierte die Schwierigkeit dadurch umgangen, daß er die Inquisitoren ermächtigte, sich gegenseitig wegen des Übertretens der kirchlichen Vorschriften zu absolvieren.
    Vor der Folterung wurden dem Delinquenten die Marterinstrumente (Folterbock, Wippe, glühende Kohlen und die sogenannten »spanischen Stiefel«) gezeigt, mit der Ermahnung ein umfassendes Geständnis abzulegen. Weigerte sich der Ketzer, so wurde er von den Henkersknechten entblößt und von den Inquisitoren nochmals zum Sprechen aufgefordert. Hatte auch das keinen Erfolg, so wurde die Folter angewandt. In der Regel durfte der Angeklagte nur einmal gefoltert werden. Aber diese Vorschrift wurde von den Inquisitoren so umgangen, daß sie die Folter »für jeden Anklagepunkt einmal« anwandten.
    Jedes in der Folterkammer gemachte Geständnis bedurfte einer späteren Bestätigung. Man las es dem Gefangenen vor und fragte ihn, ob er es anerkenne. Stillschweigen

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