Kriminalgeschichte des Christentums Band 08 - Das 15 und 16 Jahrhundert
Albigenserkriegen sozusagen zugefallen und 1317 auch durch geraubte Templergüter erweitert; ein mit unerhörten Blutopfern erkauftes Territorium von etwa 80 Städten und Burgen, das die Herren Avignons Rektoren, oft nahen Verwandten, unterstellten.
Gewaltig waren die durch staatliche, von den Päpsten abhängige Lehensträger aufzubringenden Beträge, insgesamt fast 70000 Gulden pro Jahr: Neapel 40000, Sizilien 15000, Aragon (für Sardinien und Corsica) 8000, England 5000, wobei man freilich oft weniger zahlte, England wohl am wenigsten, weshalb die Rückstände manchmal ungeheuer waren. So schuldete Neapel der Kurie anno 1300 an Lehenszins 466700, dreißig Jahre später aber immer noch 444410 Gulden. Kassiert wurden indes auch Tribute zinspflichtiger Städte und Herrschaften, der Census exemter Bistümer, Klöster, Kirchen. 20
Vom Lehenszins zu unterscheiden: der Peterspfennig (denarius oder census S. Petri, englisch Rompeni u.a.), ursprünglich eine freiwillige, dann eine pflichtmäßige jährliche Leistung. Britische Könige zahlten den Peterspfennig den Bischöfen Roms aus Verehrung für den »Apostelfürsten« seit dem 8. Jahrhundert. Als erster spendete ihn 786 König Offa, ein Jahrgeld von 365 Goldstücken (Mancusen) »für die Armen und die Lichter«. Seit dem 12. Jahrhundert entrichteten ihn auch Skandinavien (samt Finnland, Island, Grönland), Polen, Ungarn, Istrien, Dalmatien, was jedoch viele Schwierigkeiten und Widerstände ergab. Im deutschen Osten wollte man gelegentlich sich »eher hängen lassen«, als den Tribut erbringen. Das Papsttum deutete ihn seit dem Exil in Avignon als Ausdruck seiner Oberherrschaft über die weltliche Gewalt. (Zur Reformationszeit allgemein abgeschafft, wird der Peterspfennig seit der Beseitigung des Kirchenstaates in Form einer »Gottesdienstkollekte« im 20. Jahrhundert von allen katholischen Pfarreien der Welt dem Heiligen Stuhl wieder überwiesen als »jährliche freie Liebesgabe«: Lexikon für Theologie und Kirche.)
Hoch bezahlen ließ man sich auch die Verleihung und Bestätigung von Kronen. Innozenz IV. (1243–1254) empfing dafür vom norwegischen König Haakon etwa 15000 Mark. Doch noch der Zar schickte für seine Krönung reiche Präsente. Und kein Legat durfte (wohl nicht nur bei Innozenz) von Reisen ohne Geld nach Rom zurückkommen.
Weitere Ausbeutungsvarianten oder Alles hat seinen festen Preis
Immer beliebter im Laufe des späteren Mittelalters wurde der Ablaß (S. 368), zu dem es aber Vorstufen schon im früheren Mittelalter gab, die Möglichkeit, durch Geld Satisfaktion zu leisten, Redemption oder Kommutation (Umwandlung) genannt. So konnte man zur Vermeidung eines strengen Fasttags einen Denar zahlen oder, war man arm, sich 50 Stockschläge verpassen lassen, konnte man für die Buße eines Jahres oder einer Woche eine bestimmte Zahl von Gebeten oder auch von Kniebeugen verrichten und nicht zuletzt natürlich eine bestimmte Summe zahlen. Das System machte es ohne weiteres möglich, bei genügendem Vermögen auch eine langfristige Kirchenbuße in kürzester Zeit auszuführen. Zudem schritten die christlichen Büßer bald dazu fort, einen anderen zu bezahlen, einen sogenannten justus, oft einen Mönch, der an ihrer Stelle die Buße vollbrachte, wodurch sich die Klöster nicht schlecht bereicherten. Je vermögender, desto rascher konnte man büßen. Die Bußordnung des Königs Eadgar schuf sogar eine eigene Norm für die Behandlung von Magnaten. »Eine siebenjährige Buße kann der Magnat darnach schon in drei Tagen dadurch ableisten, daß er zuerst zwölf Männer zu Hilfe nimmt, welche drei Tage bei Wasser, Brot und grünen Kräutern fasten, und dann noch sieben Mal 120 Männer, welche in gleicher Weise für ihn drei Tage fasten; auf diese Weise würden so viele Tage gefastet, als Tage in sieben Jahren seien« (Schmitz).
Die Entwicklung führte allmählich zum Phänomen der Ablässe. Bei allen bedeutenderen derselben ging ein Teil des Ertrages an die Päpste, denen schon die Ausfertigung Geld brachte. Kassierte man doch eine Taxe für das Konzept, eine weitere für die Reinschrift, eine dritte für die Registrierung, eine vierte für die Bullierung (taxa abbreviatorum, scriptorum, registri, plumbi).
Es gab Ablässe für alles mögliche – angefangen vom Steineschleppen etwa beim Kirchenbau über den Kirchenbesuch bis zu Ablässen für Tote. Allerdings war der letztere Schwindel innerhalb der Kirche selbst umstritten. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts
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