Leben nach der Schule
öffnest.
Du verlässt den Laden. Es scheint wirklich nicht dein Glückstag zu sein, denn der Verkäufer läuft dir nach und bezichtigt dich des Diebstahls. Er will deine Tasche kontrollieren. Darf er das? Nein! Übrigens darf das auch nicht die Kassiererin im Supermarkt, obwohl hinter ihr oft ein entsprechendes Schild aufgehängt wurde, das sie dazu legitimieren soll. Bei Grund für solche Anschuldigungen darf dich der Verkäufer lediglich festhalten, bis die Polizei eingetroffen ist. Hoffen wir, dass dir ein Shoppingtag wie dieser dein Leben lang erspart bleibt.
NÜTZLICHE PARAGRAPHEN, AUF DIE DU DICH NOTFALLS BEZIEHEN KANNST
Umtausch mangelhafter Ware ohne Kassenbon:
Ein Gesetz, das den Kassenbon vorschreibt, gibt es nicht. Allerdings eines, das dem Verkäufer vorschreibt, dir eine Ware ohne Mängel zu verschaffen: § 433 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Aufreißen der Verpackung verpflichtet nicht zum Kauf:
Im schlimmsten Fall muss der Karton bezahlt werden, nicht aber die Ware: § 309 Nr. 5 BGB
Schweigen erlaubt:
Wenn man von der Polizei als Schuldiger vernommen wird, darf man schweigen: § 136 Absatz 1 Satz 1 StPO (Strafprozessordnung)
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Motorisiert unterwegs: On the road again
»Ich glaube an das Pferd.
Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.«
Kaiser Wilhelm II.
4 | Führerschein: Ein Lappen Freiheit
Er sieht unscheinbar aus mit seinen knapp 8,5 auf 5,5 Zentimetern und den Farbtönen rosa und mintgrün, und doch bringt er dich im Idealfall lebenslang im Auto von A nach B und erfüllt außerdem bei Langeweile seinen Zweck als unterhaltsames Wackelbild: der PK W-Führerschein .
Schon lange kein Papier-Lappen mehr, sondern eine Karte im Kreditkartenformat lässt er sich nicht mehr so schnell zerstören und hilft einem sogar beim Türöffnen, wenn man den Hausschlüssel vergessen hat. Ein echtes Multitalent! Es lohnt sich also auf jeden Fall, den Führerschein zu machen.
Führerschein: So wird er dein
Noch keine 18, aber Lust auf mehr Mobilität? Was die wenigsten wissen: Mofa-Fahren darfst du schon mit 15 (in der Schweiz sogar mit 14). Vorausgesetzt du nennst eine Mofa-Prüfbescheinigung dein eigen. Dieselbe Prüfung musst du übrigens auch machen, wenn du deinem Fahrrad einen Motor gönnst. Das Fahrrad darf dann mit maximal 20 km/h durch die Gegend brausen.
Voraussetzung für das Bestehen der Mofa-Prüfbescheinigung ist, dass du an sechs Kurs-Sitzungen à 90 Minuten in einer Fahrschule teilgenommen und mindestens eine einzige Fahrstunde von ebenfalls 90 Minuten absolviert hast. Gerade, wenn du vorher wenig Ahnung vom Straßenverkehr hattest, ist es allerdings ratsam, dass du zumindest die praktische Voraussetzung nicht beim Minimum belässt.
Ist der Abschlusstest bestanden, bekommst du deinen Mofa-Lappenfrühestens zu deinem 15. Geburtstag ausgehändigt. Insgesamt kostet die Prüfbescheinigung je nach Fahrschule etwa 140 bis 200 Euro.
Wenn du schon mindestens 16 bist und einen beliebigen anderen Führerschein bestanden hast, darfst du auch ohne speziellen Mofa-Führerschein fahren.
Mofa ist übrigens die Abkürzung für Motor-Fahrrad. In der Schweiz wird dieses auch liebevoll »Töffli« genannt. In Deutschland darfst du mit dem Mofa 25 km/h fahren, in der Schweiz 30 km/h und in Österreich darfst du bis auf 45 km/h beschleunigen, wenn du nicht gerade in der Tempo-3 0-Zone bist, versteht sich. Beim Mofa gilt, wie auch bei Moped und Roller, die Helmpflicht (außer beim Leichtmofa, z. B. Fahrrad mit Hilfsmotor).
Mit mindestens 16 ist vielleicht auch der Roller- und Moped-Führerschein das Richtige für dich. Mopeds und Roller gibt es im Gegensatz zum Mofa auch schon als Zweisitzer. Hierbei hast du zwei Möglichkeiten: Mit dem Führerschein KlasseM kannst du Roller und Mopeds fahren, die sogenannte Kleinkrafträder sind, und bis 50 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum haben. Das heißt, dass sie bauartbedingt bis zu 45 km/h fahren. Mit dem Führerschein Klasse A1 kannst du dagegen schon Leichtkrafträder fahren, die bis 125 ccm Hubraum und eine Leistung von bis zu 11 kW haben. Damit kommst du unter 18 Jahren legal schon auf maximal 80 km/h.
Um den Führerschein Klasse M oder A1 dein eigen nennen zu dürfen, musst du zwei Prüfungen bestehen: eine theoretische und eine praktische. Welche schwerer ist, liegt an deiner persönlichen Vorliebe.
Für die theoretische Prüfung musst du vorher an mindestens zwölf Grundlagen-Sitzungen von je 90 Minuten in der Fahrschule teilgenommen
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