Leben nach der Schule
lebenswerte Zukunft streiten wollen und weil niemand das Recht hat, uns einzureden, wir hätten für die Interessen von irgendwem anders zu funktionieren. Und ich lasse mir auch nicht erzählen, zum Glück gehöre ein teurer Fernseher, um sich verblödenden Unfug anzuschauen oder ein Sportwagen, der den Nachbarn beeindruckt. Das Wichtigste in meinem Leben bin immer noch ich selber. Ich wünsche mir eine Gesellschaft von freien Menschen. Keine Chefs, keine Staaten, kein Vaterland.
RAUCHEN, KIFFEN, ALKOHOL
Ab 16 Jahren darfst du in Deutschland Bier trinken, ab 18 Jahren rauchen und dir einen Schnaps genehmigen. Drogen besitzen darfst du ohne Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte überhaupt nicht. Die Gesetzeslage ist hier ziemlich kompliziert geregelt. Während Anbau, Besitz und Dealen mit Cannabis ohne Erlaubnis (bekommen beispielsweise Apotheker für den Verkauf) verboten ist, ist der Konsum selbst seltsamerweise nicht strafbar. Er kann allerdings als begründeter Verdacht eines strafbaren Drogenbesitzes ausgelegt werden.
Über diese Gesetze wird immer wieder diskutiert. In einem Bericht des Bayrischen Rundfunks hat Suchtexperte Rainer Thomasius geschätzt, dass mindestens 150 000 Kinder und Jugendliche in Deutschland leben, die trotz Illegalität cannabisabhängig sind. Ist es das Risiko, ertappt zu werden, das die Konsumenten reizt?
Bereits Cannabiskonsum kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Neben der psychischen Abhängigkeit tritt laut verschiedener Studien unter anderem ein erhöhtes Risiko auf, eine Schizophrenie zu entwickeln. Psychische Folgen können als ausgeprägte Gleichgültigkeit auftreten, die so weit führen kann, dass quasi das ganze Leben bedeutungslos erscheint. Oft fühlen sich psychisch Abhängige von jeder Anforderung überfordert und ziehen sich immer mehr von Freunden und Familie zurück.
Insgesamt sterben laut Drogensuchtbericht der deutschen Bundesregierung jährlich 1477 Menschen durch illegale Drogen. Durch Alkoholmissbrauch sterben mit 73 000 Menschen noch mehr und ganze 110 000 Menschen infolge des Tabakrauchens.
Was immer du konsumierst – so sollte dein Leben nicht laufen, deshalb genieße Legales in Maßen oder genehmigedir lieber was anderes, vielleicht doch die neue Jeans aus dem superteuren Laden …
ALLES, WAS RECHT IST
Du hast dir die neue Jeans gegönnt, kommst nach Hause und stellst fest: Der Hosenknopf ist kaputt. Mist, wo war doch gleich der Kassenbon?
Wenn dir diese Situation bekannt vorkommt, lies unbedingt weiter. Es gibt eine Menge Gerüchte, wenn es ums Konsumrecht geht. Zunächst: Vergiss den Kassenbon! Wenn du einen Zeugen hast, der mit dir die Jeans im Laden gekauft hat, genügt das für den Umtausch. Lass dir vom Verkäufer bloß nichts anderes einreden! Du bist im Recht!
Angenommen der Verkäufer ist einsichtig. »Ich schicke die Ware zurück an den Hersteller. Dort wird sie repariert und Ihnen zurückgeschickt.« Zugegeben kommt dieses Beispiel häufiger bei defekten Elektrogeräten vor. Ist das rechtens? Nein! Zumindest musst du dich nicht darauf einlassen, denn du hast ein Recht darauf, sofort und direkt vom Verkäufer ein Ersatzteil oder das Geld zurückzubekommen. Dem Hersteller gegenüber hast du nämlich offiziell gar keine Rechte; deine Kontaktadresse ist und bleibt der Laden, wo du das Teil gekauft hast, auch wenn dem Verkäufer das bei einer Reklamation ebenso wenig passt wie dir die Jeans ohne Knopf.
Dieses Recht hast du allerdings nur bei Mängeln an der Ware. Gefällt dir die Krone aus Swarowski-Steinen am Gesäß oder der Used-Look nun doch nicht so gut, muss der Verkäufer die Ware gesetzlich nicht zurücknehmen. Die meisten Menschen glauben irrtümlicherweise, dass sie ein Recht auf vierzehntägigen Umtausch haben. Viele Geschäfte bieten diesen kulanterweise auch an, rechtlich kann man sich darauf allerdings nicht berufen, denn hier gilt: »Gekauft ist gekauft.«
Anders übrigens, wenn du noch im Laden stehst. Nehmen wir an, die Jeans war eingeschweißt und du hast die Verpackung aufgerissen, um sie näher in Augenschein zu nehmen. Ein unfreundlicher Verkäufer kommt auf dich zu und droht: »Das ist Beschädigung der Ware und verpflichtet zum Kauf.« Was tun? Juristisch gesehen bist du nicht zum Kauf verpflichtet. Im Ernstfall könnte der Ladenbesitzer allerdings darauf bestehen, dass du für die Kosten der beschädigten Verpackung aufkommst. Also besser fragen, bevor du eine Packung unsanft
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