Leben nach der Schule
allemal eine missliche Lage ist. Was tun?
Nach Ablauf der Zahlungsfrist kannst du deinem Schuldner noch eine »Kulanzwoche« gewähren. Wenn dann das Geld nicht da ist, rufst du entweder an oder schickst die erste Zahlungserinnerung. Diese weist per E-Mail oder Brief – E-Mail wirkt weniger formell – freundlich darauf hin, dass der ausstehende Betrag von x Euro noch nicht auf deinem Konto eingegangenist. Es kann sein, dass die Rechnung auf dem Postweg verloren gegangen ist oder einfach vom Schuldner übersehen wurde, daher solltest du noch nicht zu viel Druck ausüben. Setze ein Datum als Frist, das etwa sieben Werktage nach dem Versanddatum liegt.
Beispiel einer Zahlungserinnerung
Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
auf meine oben genannte Rechnung habe ich noch keinen Zahlungseingang feststellen können. Für den Fall, dass die Rechnung Ihrer Aufmerksamkeit entgangen ist, füge ich diese noch einmal in Kopie bei. Ich fordere Sie höflich dazu auf, den Betrag innerhalb der nächsten sieben Tage zu überweisen.
Sollten Sie zwischenzeitlich bereits Zahlung geleistet haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
Name
Im schlimmsten Fall hat dein Schuldner nach Ablauf der Frist noch immer nicht bezahlt. Wenn es dafür keinen Grund gibt, der sich im Gespräch klären lässt, wird nach maximal einer weiteren Kulanzwoche die erste Mahnung fällig. Hauptziel der Mahnung ist, dem Leser klarzumachen, dass er um die Zahlung nicht herumkommt. Ein leises Nebenziel im Hintergrund ist, dass du im schlimmsten aller Fälle dein erstes Beweisstück sammelst, denn Mahnungen werden in der Regel per Einwurfeinschreiben oder per Einschreiben Rückschein verschickt, sodass du nachprüfen kannst, dass das Schreiben eingegangen ist.
Die erste Mahnung ist noch freundlich geschrieben, denn es könnte sein, dass der Schuldner lediglich während der letzten Wochen in Urlaub oder krank war und deine Rechnung nicht bearbeiten konnte. Sie hat jedoch bereits einen bestimmteren Unterton als die Zahlungserinnerung, denn du willst schließlich zeigen, dass es dir ernst ist. Die Zahlungsfrist liegt erneut etwa sieben Werktage nach dem aktuellen Datum, an dem du den Brief auf die Post bringst.
Beispiel einer ersten Mahnung
Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
leider habe ich auf meine Rechnung vom xx.xx.xxxx noch keinen Zahlungseingang feststellen können. Ich bitte Sie, den ausstehenden Betrag bis zum xx.xx.xxxx zu bezahlen, um weitere Umstände und damit verbundene Kosten zu vermeiden.
Sollten Sie zwischenzeitlich bereits Zahlung geleistet haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
Name
Gewähre nach Ablauf der Frist noch eine Kulanzfrist von maximal sieben Tagen. Allein drei Tage könnten die Banken zur Bearbeitung der Transaktion brauchen, falls der Schuldner am letzten Tag der Frist bezahlt hat. Wenn dann allerdings immer noch nichts passiert ist, ist Schluss mit lustig.
In einer zweiten und letzten Mahnung (manchmal wird auch die Zahlungserinnerung als Mahnung gezählt, dann sind es drei Mahnungen) sprichst du Klartext. Denn von diesem Moment an hast du das Recht, gerichtlich vorzugehen.
Beispiel einer letzten Mahnung
Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
trotz meines Zahlungserinnerungsschreibens und meiner Mahnung vom xx.xx.xxxx haben Sie die Rechnung Nummer xx vom xx.xx.xxxx noch nicht beglichen.
Ich fordere Sie hiermit zum letzten Mal auf, die Zahlung in Höhe von x Euro zu leisten.
Sollten Sie bis zum xx.xx.xxxx nicht Zahlung geleistet haben, sehe ich mich gezwungen, meine Forderung gerichtlich geltend zu machen.
Nach geltendem Recht gehen daraus entstehende Kosten zu Ihren Lasten, weshalb ich Sie letztmalig bitten möchte, Ihre Rechnung zu begleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Name
Die Zahlungsfrist für diese letzte Mahnung sollte ein Datum sein, das maximal 14 Tage nach dem aktuellen Datum liegt.
Hoffentlich wird sich dein Problem spätestens jetzt lösen. Falls nicht, wird es Zeit für härtere Geschütze. Nach einer maximal 1 4-tägigen Kulanzfrist, in der es sich empfiehlt noch einmal telefonisch nachzufassen, kannst du einen Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids stellen.
Die Voraussetzung ist, dass du tatsächlich ein Recht auf die in Rechnung gestellten Zahlungen hast. Das hast du, wenn du deinen Teil des Vertrags geleistet hast, also beispielsweise bei einem Verkauf den verkauften Gegenstand im beschriebenen
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