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Leben nach der Schule

Leben nach der Schule

Titel: Leben nach der Schule Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Regine Rompa
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Büroverantwortlichen.
    Der Büroverantwortliche übernimmt meist während einer festen Zeit den Telefondienst und steht damit Interessenten außerhalb des Vereins Rede und Antwort. Er öffnet Post, die allgemein an den Verein geht, und beantwortet diese. Außerdem organisiert er das Büro, beispielsweise auch die Fachbibliothek zur Projektrecherche der Mitglieder. Hierzu kann er auch neue Anschaffungen tätigen. Die Rechnungen gibt er an den Kassenprüfer weiter.
    Beim Amt des Kassenprüfers dreht sich alles ums Geld. Er ist für die Buchhaltung des Vereins verantwortlich, sammelt also alle Belege für Ausgaben und Einnahmen und kontrolliert die Vereinsfinanzen. Während des Jahres arbeitet er bereits dem Steuerberater zu.
    Mit dem Kassenprüfer Hand in Hand arbeitet der Zuständige für das Fundraising . Er ist darauf spezialisiert, Aktionen zu organisieren, die Geld für neue Projekte einbringen. Oft ist er gleichzeitig für Neumitglieder verantwortlich. Er sorgt dafür, dass sich Neumitglieder im Verein wohlfühlen und eine Aufgabe finden, die zu ihnen passt und bei der sie für das Vereinsziel hilfreich sind.
    Zuletzt sei noch das Amt des Webmasters genannt. Er steckt viel mit der Öffentlichkeitsarbeit und den Arbeitskreisleitern zusammen und setzt gemeinsame Ideen für die Webseite um.

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    Ärger in Sicht … Jetzt die Kurve kriegen!
    »Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.«
    Johann Wolfgang von Goethe

18 | Deine Rechte: Verbraucherschutz
    Leonard bekommt in der großen Pause eine SMS: »Herzlichen Glückwunsch! Sie haben ein iPad gewonnen! Melden Sie sich unter der Nummer 0900-XXX.« Zwar kann Leonard sich nicht erinnern, bei einem Preisausschreiben mitgemacht zu haben, und er kennt auch die Absendernummer nicht, doch neugierig ist er natürlich schon. Der Sache will er nachgehen, daher wählt er die angegebene Telefonnummer. Es meldet sich nur eine automatische Stimme. Nachdem er seine persönlichen Daten angegeben und endlose weitere Fragen per Zahleneingabe beantwortet hat, legt er enttäuscht auf. War wohl nur ein Spam.
    Leonard hat den Vorfall schon beinah vergessen, als seine Handyrechnung ankommt. Das Gespräch mit der automatischen Stimme hat 42 Euro gekostet. Leonard erschrickt. Muss er das Geld bezahlen?

    Viele Leute, die auf diese und ähnliche Betrüger hereinfallen, bezahlen, was der Grund dafür ist, dass es solche Fälle überhaupt gibt: Es scheint sich zu lohnen. Zwar ist Leonard ziemlich sauer, doch was kann er schon tun?
    Eine ganze Menge! Es gibt nämlich eine Stelle, die Betrugsfälle wie diesen bekämpft: die Verbraucherzentrale. Ihr Ziel ist es nicht nur zu informieren und zu beraten, sondern auch aktiv zu werden, wenn es nötig ist. So kann die Verbraucherzentrale Rechtsverstöße durch Abmahnungen und Klagen bekämpfen.

    Früher oder später gerät jeder Konsument einmal in eine fragwürdige Situation, in der er seine Rechte kennen sollte. In den letzten Jahren sind vor allem die Betrugsfälle im Internetrasant angestiegen. Nutzer, die vermeintlich kostenlos auf einer Webseite einen Dienst in Anspruch genommen, z. B. eine SMS verschickt haben, erhalten plötzlich eine horrende Rechnung. Wer die Rechnung bezahlt, erhält zum Dank gleich noch eine, denn während in Großbuchstaben »kostenlos« auf der Webseite stand, war im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt, dass mit dem Versand einer SMS eine zweijährige teure SM S-Flatrate über die Webseite verbunden war.
    In solchen und ähnlichen Fällen rät die Verbraucherzentrale, auf keinen Fall zu bezahlen. Wenn die Preisinformation nur in den AGBs auftaucht und die Webseite sonst mit falschen Angaben verschleiert, worauf du dich einlässt, kommt kein wirksamer Vertrag zustande. So wurde in einem Fall des Amtsgerichts München 2007 (Az 161 C 23695 / 06) entschieden. Du schuldest der Firma also nichts.
    Als Minderjähriger genießt du sogar noch zusätzlichen Schutz, denn du giltst rechtlich als nur beschränkt geschäftsfähig. Solange deine Eltern ihr Einverständnis mit einem Vertrag nicht erklärt haben, ist der Vertrag zwischen dir und der Betrügerfirma also sowieso unwirksam.
    Trotzdem solltest du auf Rechnungen immer reagieren. Die Verbraucherzentrale deines Bundeslands kann dir einen Vordruck für einen Brief aushändigen, den du per Einschreiben Rückschein an die Firma schickst. Bewahre den Rückschein von der Post als Beweis gut auf.
    Eventuell

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