Leichtathletik - Handreichungen fuer Schulen der Sekundarstufe 1
für Schülerinnen und Schüler mit leichtathletischen Vorerfahrungen Aufgaben zu formulieren, die durch Üben zu einer Erweiterung des leichtathletischen Bewegungsrepertoires und zur Verbesserung des persönlichen Leistungsniveaus führen.
Üben und Anwenden müssen deshalb in den Unterrichtsvorhaben durchgängig und gleichmäßig berücksichtigt werden.
In der unterrichtlichen Umsetzung ist darauf zu achten, dass
das Üben von den Schülerinnen und Schülern als sinnvoll im Hinblick auf die Zielsetzung erkannt und eingeschätzt wird;
das Üben zielorientiert eingesetzt wird;
das Üben den Zielen entsprechend attraktiv, motivierend und vielfältig eingesetzt wird;
das Anwenden als Sinn aus sich heraus und im Zusammenhang mit der Zielsetzung des Unterrichts von den Schülerinnen und Schülern anerkannt wird und
das Üben und Anwenden durch Überprüfung der individuellen Leistungsentwicklung auch überprüft wird.
2.4 Erfahren und Begreifen
Leichtathletik ist vom Kern her eine Individualsportart. Sie bietet damit einen besonderen Raum zum Umgang mit sich selbst, zur Selbsterfahrung und zum Erleben persönlicher Weiterentwicklung, vorrangig im motorischen Bereich. Über die sportpraktische Ebene hinaus bietet die Sportart die Möglichkeit, Bewegungserfahrungen mit Aspekten wie Biologie, Medizin, Psychologie zu verbinden und Zusammenhänge von Psyche und Physis, Wohlbefinden und Fitness, von Training und Leistungsverbesserung aufzuzeigen. Sie bietet zugleich Chancen, Lernfortschritte zu erfahren und zu beschreiben und den persönlichen Bezug zu Räumen und zeitlichen Abläufen zu erleben.
Weiterhin treten außerhalb des genormten Wettkampfs geschlechtsspezifische Unterschiede weitestgehend in den Hintergrund, was koedukative Erfahrungen erleichtert.
Andererseits ermöglicht der Leistungsvergleich im Wettkampf Einsicht in den Sinn von Regeln. Unter dem Gesichtspunkt des Ausgleichs unterschiedlicher Leistungsvoraussetzungen kann zugleich eine Auseinandersetzung über Regeln und eine sachgemäße Abänderung von Regeln initiiert werden.
Im Unterricht kann/können daher
der Gedanke der Koedukation problemlos umgesetzt werden;
geschlechtsspezifische Unterschiede ausgeglichen werden;
der Einfluss von sportlichen Aktivitäten auf das körperliche Empfinden erlebt werden;
Leistung und Leistungsfortschritt erfahren werden;
Zusammenhänge von Bewegen, Üben, Trainieren mit Gesundheit, Fitness und Wohlbefinden erarbeitet und verdeutlicht werden;
Einsicht in den Sinn von Regeln gewonnen werden;
die Handhabung von Regeln und Regeländerungen erfahren werden;
Teamfähigkeit geprobt und effektiver Teameinsatz geübt werden;
individuelle Leistungsvereinbarungen als persönliche Herausforderung eingesetzt werden und
Zielstrebigkeit als effektives Arbeitsverhalten dokumentiert werden.
2.5 Problemorientiert unterrichten und fachübergreifende Lernchancen eröffnen
Das menschliche Zusammenleben folgt u. a. sozialen Regeln, die aus den allgemeinen Grundwerten der Gesellschaft entwickelt worden sind. Diese Grundwerte haben einen wichtigen Einfluss auf die zwischenmenschliche Interaktion, Kommunikation und individuelle Verhaltensweisen. Entwicklungsverläufe von Schülerinnen und Schülern sind entscheidend von sozialen Grundwerten und daraus resultierenden Übereinkünften geformt.
In der Schule geht es unter fachübergreifenden Perspektiven des Unterrichts um die Fragen:
Wie beeinflussen solche Grundwerte das Zusammenleben von Menschen?
Wie weit ermöglichen sie Spielräume für individuelles Handeln bzw. engen sie ein?
Um fachübergreifende Lernchancen zu nutzen, ist es zum einen wichtig, dass z. B. das ausgewählte Problem oder Projektthema einen engen Bezug zum Leben der Schülerinnen und Schüler hat, und zum anderen, dass ein Handeln mit allen Sinnen erschließbar ist.
Für den Unterricht ergeben sich damit die Möglichkeiten,
Rücksichtnahme auf andere zu erleben und zu gestalten;
Zusammenhänge zwischen Rücksicht und persönlicher Durchsetzung etwa im Wettkampf zu thematisieren und zu praktizieren;
Sinnhaftigkeit von Wettkampfregeln zu erkennen;
die individuellen Unterschiede zwischen Menschen zu zeigen und den sozialverträglichen Umgang damit zu üben;
die persönliche Situation zu erkennen und die Rücksichtnahme auf die eigene Person zu erlernen und
die persönlichen Ziele auf die Auswirkungen auf andere abzuschätzen und entsprechend zu formulieren.
2.6 Aufsichtspflicht – Bekleidung – Materialsicherheit
Zur
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