Leichtathletik - Handreichungen fuer Schulen der Sekundarstufe 1
Sicherheit und Aufsichtspflicht im Sportunterricht siehe auch:
Ministerium Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW: Sicherheitsförderung im Schulsport, Heft 1003
www.schulsport-nrw.de/ , Sicherheitsförderung im Schulsport
www.sichere-schule.de , Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband
www.lehrer.uni-karlsruhe.de , Sport-Seiten des Oberschulamts Karlsruhe.
Sicherheitshinweise
Sprung/Lauf
Anlaufbahnen müssen frei von Hindernissen sein.
Querlaufen ist besonders gefährlich und muss daher sofort unterbunden werden.
Laufwege verschiedener Übungsstationen dürfen sich nicht überschneiden.
Beim Sprint muss genügender Auslauf gewährleistet sein.
Beim Sporttreiben im freien Gelände ist dieses mit Rücksicht auf das Alter, das Leistungsvermögen und die Einsichtsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler auf Geeignetheit und mögliche Gefahrenstellen hin zu überprüfen und auszuwerten.
Lassen sich Gefahrenstellen nicht umgehen, müssen die Schülerinnen und Schüler in eindringlicher Form über Gebote und Verbote belehrt werden. Ggf. ist in gefährlichen Situationen, z. B. beim Überqueren von Verkehrswegen beim Geländelauf, zusätzliche Aufsicht erforderlich.
Öffentlicher Verkehrsraum ist zu meiden.
Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, die es erlauben, bei einem Unfall im Gelände umgehend Erste Hilfe zu leisten.
Zudem sind, vor allem bei unübersichtlichem Gelände, Anlaufstellen einzurichten, die verhindern, dass sich Schülerinnen und Schüler verirren, wenn sie die Orientierung verlieren.
Wurf
Stoß- und Wurfgeräte, insbesondere Kugeln, Disken, Speere und Wurfbälle, sind unter Verschluss zu halten und nur unter Aufsicht der Lehrkraft zu nutzen.
Bei Stoß- und Wurfdisziplinen ist darauf zu achten, dass sich Werfende niemals gegenüberstehen.
Zurückwerfen der Geräte ist verboten. Die Geräte werden grundsätzlich zurückgetragen. Speere werden grundsätzlich mit der Spitze nach oben getragen. Geräte dürfen erst dann zurückgeholt werden, wenn alle Teilnehmer geworfen/gestoßen haben.
Bei Drehwürfen ist ausreichend Sicherheitsabstand zu halten. Beim Diskuswurf sind Schutzgitter auf Leichtathletikanlagen zu nutzen!
Alle Wurfdisziplinen dürfen nur unter unmittelbarer Aufsicht der Lehrkraft erfolgen.
Stoßen oder werfen mehrere Übende gleichzeitig von einer Linie aus, muss ein genügender Seitenabstand (ca. 3 m) eingehalten werden. Links- bzw. Rechtshänder nur in getrennten Gruppen nebeneinander werfen oder stoßen lassen.
Während des Stoßens oder Werfens soll der Zielbereich von Personen frei gehalten werden. Es muss genügend Raum zum Ausrollen der Kugeln oder Weiterrutschen der Disken vorhanden sein.
Die Geräte sollten sauber und trocken sein. Ein eventuell sandiger oder nasser Ring sollte ausgefegt werden, damit ein sicheres Drehen/Angleiten möglich ist. Die Schuhsohlen sollten sauber sein.
Beim Speerwerfen nur von festem Untergrund abwerfen.
(Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW (Hrsg.): (2002) Sicherheitsförderung im Schulsport , Kapitel 6. Düsseldorf)
Ausstattungen der Schülerinnen und Schüler
Sportkleidung
Im Sportunterricht müssen Schülerinnen und Schüler Sportkleidung tragen. Diese muss so beschaffen sein, dass ein Hängenbleiben beim Üben an den Geräten oder mit den Geräten (z. B. Speere) vermieden wird und die Hilfestellung nicht erschwert wird. Sportschuhe sind besonders bei den Sportspielen unverzichtbar, weil sie sicheren Halt geben, harte Landungen abdämpfen und die Füße vor Verletzungen durch Anstoßen schützen.
Brillenträger sollten aus Sicherheitsgründen eine Sportbrille tragen, da für eine normale Brille kein Ersatz geleistet wird, wenn es im Sportunterricht zu einer Beschädigung kommt. (weitere Hinweise zur Sportkleidung sh. Hier )
Schmuck – Piercing
Durch das Tragen von Uhren und Schmuck gefährden sich Schülerinnen und Schüler selbst und andere. Sie sollten daher vor Sportbeginn abgelegt werden. Gepiercte Körperteile sind ggf. durch ein Tape abzukleben. Hierzu gibt es sogar eine Aussage in der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“ (GUV 0.1). Dort heißt es entsprechend in § 35 (3): „Schmuckstücke, Armbanduhren oder ähnliche Gegenstände dürfen beim Arbeiten nicht getragen werden, wenn sie zu einer Gefährdung führen können.“ Ringe, Fuß- und Armketten gehören auch zu den Schmuckstücken.
Kaugummi und Bonbons
Beim Üben besteht die Gefahr des Sich-Verschluckens und des Erstickens, wenn die Atemwege
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