Leitfaden Homöopathie (German Edition)
werden, dass es sich – im Falle der Behandlung mit Q-Potenzen – um eine so genannte Spätverschlechterung handelt. (vgl. Organon, § 280, auch wenn dort von „alten, ursprünglichen Beschwerden“ die Rede ist.) Dies kann im Allgemeinen nach vier bis acht Wochen sicher entschieden werden.
Absetzen des Mittels
Auch bei zu langer Einnahme von Tiefpotenzen (z.B. C12 oder D12 nach drei bis vier Wochen) können Arzneimittelprüfsymptome auftreten. In diesem Fall sollte das Mittel für etwa ein bis zwei Wochen abgesetzt werden (vgl. Organon, § 281).
Kommt es nach Aussetzen der Q-Potenz zu einer Verschlechterung des Gesamtzustandes , nachdem während der Arzneimitteleinnahme eine eindeutige Besserung zu verzeichnen war, wirkt das Medikament nicht mehr, und es muss die nächst höhere Q-Potenz verabreicht werden.
Kommt es dagegen in der Einnahmepause zu einer Verbesserung des Zustandes , sollte die Behandlung weiter ausgesetzt werden. Die Symptome, die während der Karenz bei einer erneuten Verschlechterung des Gesamtzustandes des Patienten im Vordergrund stehen, sollten dann bestimmend sein für die Wahl eines neuen Arzneimittels. Diese Symptomatik kann also entweder ein neues Arzneimittel indizieren oder – für den Fall, dass der Patient überdosiert bzw. Arzneimittelprüfungssymptome hatte – die Weiterbehandlung mit dem bisher schon gegebenen Arzneimittel erfordern.
Weiterbehandlung mit höheren Dynamisationen/veränderten Potenzen
Bei sehr empfindlichen Patienten tritt bei Gabe eines richtig gewählten Arzneimittels in täglicher Q-Potenz-Einnahme sehr schnell (innerhalb von einigen Tagen) eine Arzneimittelprüfung auf. Dann kann das Mittel entweder verdünnt (Ein-, Zwei- oder Dreiglas-Methode, Kap. 2.4 ) gegeben werden (vgl. Organon, § 248) oder seltener, z.B. alle 2–3 Tage.
Falls dies zu keinem Erfolg führt, kann es sinnvoll sein, nach 2–4 Wochen die Q-Potenz abzusetzen und das gleiche Medikament in einer Hochpotenz (z.B. C200 oder M) zu geben. Im Allgemeinen kommt es dann zu keiner Arzneimittelprüfung mehr, sondern höchstens zu einer kurz dauernden Erstverschlimmerung, die mit Tiefpotenzen des gleichen Mittels für einige Tage abgefedert werden kann ( Kap. 14.12.2 ).
Es empfiehlt sich jedoch nicht, regelmäßig Q-Potenzen und C/D-Potenzen miteinander zu kombinieren . Da der Organismus unterschiedlich reagiert (langsame kontinuierliche Besserung bei Q-Potenzen, dynamischere Wirkung mit der Möglichkeit der Erstverschlimmerung bei hohen C-Potenzen), kann bei einer Mischung beider Applikationsformen die Beurteilung der Wirksamkeit erheblich verkompliziert werden.
14.13.3 Umgang mit interkurrenten Akutkrankheiten
Das Auftreten von heftigen, nicht lebensbedrohlichen, interkurrenten Akutkrankheiten bedeutet bei der Behandlung von schweren psychischen Krankheiten in der Regel einen wichtigen Fortschritt im Behandlungsverlauf. Nur eine schon wieder deutlich gestärkte Lebenskraft ist in der Lage, schwere Akutsymptome wie hohes Fieber o.ä. hervorzubringen.
Wird der Patient mit Q-Potenzen behandelt, so empfiehlt sich zunächst die häufigere, bis zu 6 × tägliche Einnahme des „chronischen Mittels“: „in akuten [Krankheiten] aber, alle 6, 4, 3, 2 Stunden, in den dringendsten Fällen, alle Stunden und öfter“ (Organon, § 248).
Wird der Patient mit hohen C-Potenzen und in größeren Abständen (alle 6 Wochen bis alle 6 Monate) behandelt, so kann anstelle der Wiederholung der C-Potenzoder der Gabe eines neuen Mittels entweder die Q-Potenz desselben Mittels häufiger am Tag gegeben werden oder aber eine C12 oder D12, aber jeweils nur für 1–2 Wochen.
Sollte je nach Akuität des Krankheitsbildes damit innerhalb von 24–48 Stunden keine deutliche Besserung zu erzielen sein, empfiehlt sich die Gabe einer C-200- oder M-Potenz des „chronischen Arzneimittels“.
Sollte sich in der Akutsymptomatik des Patienten klar das Bild eines neuen Arzneimittels zeigen, dann sollte dieses neue Mittel sofort in einer hohen C-Potenz (C200 oder M) gegeben werden.
Der Einsatz von Antibiotika oder Mineralocorticoiden in Akutsituationen bei Patienten, die chronisch an einer psychischen Krankheit leiden, hat sehr häufig eine massive Verschlechterung des psychischen Zustands zur Folge. Dies gilt im besonderen Maße für die Unterdrückung von fieberhaften Zuständen oder von wieder aufgetretenen alten ( Kap. 14.13.2 ) oder neu aufgetretenen Hautausschlägen. Umgekehrt resultiert sehr häufig eine deutliche und
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